Die Anzahl der LeistungsbezieherInnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird weiter anwachsen. Jedoch schützt die Grundsicherung nicht ausreichend vor Armut, daher werden Verbesserungen in der Grundsicherung gefordert. Lesen Sie hier die Gründe für den mangelnden Schutz vor Armut und die daraus resultierenden Forderungen der Volkssolidarität.
Die Grundsicherung setzt ein, wenn die Rente oder andere Einkünfte für den Lebensunterhalt nicht ausreichen. Für diesen Fall haben alle BürgerInnen ein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf staatliche Unterstützung zur Sicherung ihres Existenzminimums und zur Gewährleistung ihrer Teilhabe an der Gesellschaft.
Zwischen der Armutsgefährdungsschwelle (2013: 892 Euro) und dem durchschnittlichen Bruttobedarf von EmpfängerInnen der Grundsicherung (2013: 740 Euro) klafft eine Lücke von 152 Euro. Nach Berechnungen der Armutsforschung bezieht deutlich weniger als die Hälfte der Anspruchsberechtigten über 65 tatsächlich die Leistungen der Grundsicherung. Das führt zu einem großen Anteil sogenannter verdeckter Altersarmut.
In der heutigen Form trägt die Grundsicherung im Alter auch unzureichend altersspezifischen Anforderungen Rechnung. Alter müsste als eigenständiger Lebensabschnitt betrachtet werden, es fehlen Möglichkeiten zur Verbesserung des eigenen sozialen Status.
Bei einer Reform der Grundsicherung sollen auch die gesellschaftlichen Ursachen von Armut bekämpft, die gesetzliche Rente wieder verstärkt auf die Lebensstandardsicherung ausgerichtet, das Absinken des Rentenniveaus gestoppt und besonders von Altersarmut bedrohte Gruppen besser abgesichert werden.
Folgendes fordert daher die Volkssolidarität:
Erhöhung des Regelsatzes für eine alleinstehende Person auf 450 Euro monatlich (2014).
Einführung eines Freibetrags für Alterseinkünfte bei der Einkommensanrechnung: Ein Grundfreibetrag von 100 Euro und ein zusätzlicher Freibetrag für Renten- bzw. Alterseinkünfte in Höhe von 15 % des Regelsatzes, d. h. beim aktuellen Regelsatz ca. 60 Euro.
Anhebung des Vermögensfreibetrags auf 150 Euro pro Lebensjahr und Erlaubnis zum Besitz eines Kraftfahrzeugs im Wert bis zu 7.500 Euro.
Öffnung der Grundsicherung im Alter für Arbeitslose, die ab dem 63. Lebensjahr eine Rente mit Abschlägen beziehen, sowie für Bezieher einer befristeten Erwerbsminderungsrente.
Das Antragsverfahren für Leistungen der Grundsicherung soll erleichtert werden.
Für eine bessere Sicherung des Wohnraums von Menschen, die über geringe Alterseinkünfte verfügen, wird gefordert:
Eine Anhebung des Wohngeldes und die Einführung einer Energiekostenkomponente.
Eine stärkere Berücksichtigung von altersspezifischen Aspekten bei Überschreitung der Kriterien für ‚angemessenen‘ Wohnraum auf kommunaler Ebene.
Sie können hier den gesamten Bericht und die Forderungen im Detail nachlesen.