Der Bundesverband der Volkssolidarität kritisiert die Verrentung von über 63jährigen, die Leistungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) erhalten.
Eine ersatzlose Streichung dieser Zwangsverrentung wird gefordert. Dabei bezieht sich die Volkssolidarität auf das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 19. August 2015, welches diese „Zwangsverrentung“ eines 63jährigen bestätigte. Die Betroffenen müssen wegen des unfreiwillige vorzeitigen Renteneintrittes die Abschläge bei der Altersrente akzeptieren. Pikanterweise werden diese Abschläge durch das neue Renteneintrittsalter von 67 Jahren höher.
Die Rechtsgrundlage dieser Entscheidung sorgt also dafür, dass Arbeitslose keine existenzsichernde Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt finden. Die Politik gibt sich laut Volkssolidarität damit zufrieden, dass ältere Langzeitarbeitslose durch Abschläge auf eine Mini-Rente herabgestuft werden und somit in Altersarmut landen.