Eine vorsorgliche Planung der eigenen Bestattung kann Angehörige im Trauerfall entlasten. So kann mit einer Bestattungsverfügung jegliche Details einer Beisetzung im Voraus geplant werden. Auch für die Finanzierung der Bestattung gibt es mehrere Möglichkeiten.
In der Bestattungsverfügung wird Art, Ablauf und Ort der Bestattung bindend festgehalten. So kann die Person im Voraus selbst über ihre Beisetzung entscheiden, was eine Entlastung für die Angehörigen im Todesfall bedeuten kann. Verschiedene Fragen zur Bestattung können in der Verfügung festgehalten werden, sei es über die Art der Trauerfeier, ob es eine Zeitungsanzeige geben soll und ob eine Person die Verantwortung übertragen wird, die Wünsche der verstorbenen Person umzusetzen. Die Bestattungsverfügung muss keine bestimmte Form haben, sie kann handschriftlich verfasst werden, um die Authentizität sicherzustellen. In gedruckter Form sollte sie vom Notar oder Hausarzt bestätigt werden, um zu gewährleisten, dass der Wille frei und ohne Zwang geäußert werden konnte.
Auch die Finanzierung der Bestattung sollte vorsorglich geplant werden (siehe unseren früheren Beitrag). So gibt es mehrere Möglichkeiten wie einen Bestattungsvorsorgevertrag, eine Sterbegeldversicherung und Sparpläne. Bei Finanzierungsproblemen übernimmt in manchen Fällen das Sozialamt die Bestattungskosten. Der BIVA Pflegeschutzbund informiert dazu ausführlicher auf seiner Webseite.