Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reformierung des Wohngelds ab 2020 vorgelegt. Eine solche Reform würde für viele Wohngeldbeziehende eine Erhöhung bedeuten. Die Bürgerbeauftragte von Schleswig-Holstein begrüßt das Vorhaben.
„Die geplante Wohngeldreform schafft für einkommensschwache Haushalte Verbesserungen. Gerade in diesen Haushalten stellen die in den letzten Jahren ständig gestiegenen Mieten und Energiekosten eine besondere finanzielle Belastung dar, so dass eine Wohngelderhöhung dringend erforderlich ist“, kommentiert die schleswig-holsteinische Bürgerbeauftragte Samiah El Samadoni das Vorhaben in einer Pressemitteilung.
Bei der Reform geht es insbesondere um eine Leistungserhöhung, die sich an den Einkommen und (Warm-)Mieten orientieren soll. Eine Dynamisierung ab 2022 soll sicherstellen, dass sich Wohngeldzahlungen den Lebensrealitäten anpassen können. Zusätzlich zu höheren Leistungen und einer Dynamisierung sollen auch mehr Haushalte wohngeldberechtigt sein als aktuell. „Durch die Wohngelderhöhung werden nun mehr Haushalte als vorher wohngeldberechtigt sein. So haben rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch. Außerdem wird es eine neue Mietenstufe geben. Damit werden Haushalte in Städten mit besonders hohen Mieten gezielter entlastet“, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Profitieren sollen von so einer Reform laut Schätzung der Regierung etwa 660.000 Haushalte.
Ob eine solche Reform genügt, um den tendenziell steigenden Mieten nachzukommen, bleibt fraglich. „Diese Neuerungen führen zwar zu Verbesserungen, aber es bleibt abzuwarten, ob zukünftig einkommensschwache Haushalte durch die Reform ausreichend entlastet werden“, heißt es dazu abschließend von der Bürgerbeauftragten.