Das Risiko finanzieller Überlastung durch Wohnkosten verdreifacht sich durch den Verlust des Partners oder der Partnerin. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).
Das Risiko, über 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Wohnkosten auszugeben, steigt durch eine Verwitwung von 6 auf 19 Prozent. Die Wohnkosten nehmen durch den Verlust von Partner*innen kaum ab, während das Haushaltseinkommen sinkt. Die DZA-Studie hat mit Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) Veränderungen beim Haushaltseinkommen und den Wohnkosten in Folge von Verwitwung bei Menschen im Alter zwischen 50 und 85 Jahren analysiert.
Die Wohnkostenbelastung nimmt durch Verwitwung zu. Unter Wohnkostenbelastung wird der Teil des monatlichen Einkommens verstanden, der für das Wohnen aufgewendet werden muss. Diese monatliche Belastung steigt nach Ergebnissen der Datenuntersuchung von etwa 17 auf 25 Prozent. Von einer Wohnkostenüberlastung spricht man nach der Definition des Statistikamts der Europäischen Union dann, wenn mehr als 40 Prozent des Einkommens für Wohnkosten aufgebracht werden müssen – das sind die o.g. 19 Prozent nach Verwitwung. Einhergehend mit einer Wohnkostenüberlastung ist meist die Folge, dass das verbleibende Haushaltseinkommen unter der Armutsschwelle liegt. Es steigt also nicht nur das Risiko finanzieller Überlastung durch die Wohnkosten nach dem Tod des Partners bzw. der Partnerin, sondern auch das Armutsrisiko.
Frauen sind nach einer Verwitwung öfter von einer stärkeren Zunahme der Wohnkostenbelastung betroffen als Männer, das Überlastungsrisiko steigt bei ihnen von 7 auf 21 Prozent, bei den Männern hingegen von 6 auf 15 Prozent. Durch ihre oftmals abgeleiteten Rentenansprüche sind sie häufiger von einem Einkommensverlust betroffen als Witwer. Neben Geschlecht und Einkommensniveau haben auch Menschen, die zur Miete wohnen, ein höheres Überlastungsrisiko als es beim Wohneigentum der Fall ist.
Zum Gegensteuern schlagen die Studienautor*innen als kurzfristige Stellschraube die teilweise Übernahme der Wohnkosten durch staatliche Leistungen wie das Wohngeld vor und begrüßt Reformen zur Verbesserung. Bemängelt wird hier, dass noch immer viele Leistungsberechtigte ihren Anspruch nicht geltend machen, weil sie die Leistung häufig nicht kennen würden. „Hier wäre z.B. ein regelhafter Hinweis mit Informationsmaterial durch die Rentenversicherung bei Erteilung des Rentenbescheids denkbar“, heißt es in der Pressemitteilung des DZA. Weitere geeignete Maßnahmen wären laut Studienautor*innen eine Ankurbelung des Wohnungsbaus „im Segment kleinerer, seniorengerechter Wohnungen“, die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum im mittleren Alter sowie Verbesserungen bei der Hinterbliebenenversorgung in der Alterssicherung sein.