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7. September 2016

Zuschuss zum altersgerechten Umbauen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Verband Wohneigentum fordern die Bundesregierung auf, das Zuschussprogramm zum altersgerechten Umbauen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu sichern und aufzustocken. Lesen Sie hier, wie die BAGSO diese Forderung begründet.

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Bis 2030 braucht Deutschland drei Millionen altersgerechte Wohnungen mehr. Seit knapp zwei Jahren gibt es das Zuschuss-Programm „Altersgerecht Umbauen“. Doch der Fördertopf für 2016 ist bereits seit Mitte Juli leer.

Ob 2017 überhaupt wieder Geld bereitgestellt wird und wenn, wie viel, steht in den Sternen. Am 05.09. begann Haushaltswoche des Bundestags. Planbarkeit ist eine Grundvoraussetzung bei allen Investitionsentscheidungen rund um die Immobilie. „Die Mittel von 50 Mio. Euro haben 2016 nur bis zur Jahresmitte gereicht. Für 2017 sind mindestens 100 Mio. Euro bereitzustellen. Und diese Summe sollte in den nächsten fünf Jahren kontinuierlich angehoben werden“ betont Hans Rauch, Präsident des Verbands Wohneigentum. Vor allem viele ältere EigenheimbesitzerInnen überlegen sich einen Umbau gründlich und nutzen dann lieber einen Zuschuss, als dass sie sich um ein Darlehen bemühen.

Im Alter wollen die Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, weiß auch Franz Müntefering, Vorsitzender der BAGSO: „Ich begrüße es sehr, wenn sich ältere Menschen verstärkt mit ihrer Zukunft zu Hause befassen und ihre Wohnung altersgerecht umgestalten. Ob Eigenheimbesitzer oder Mieter, was jetzt investiert wird – angeregt durch einen staatlichen Zuschuss –, zahlt sich aus. Privat und für die Sozialkasse des Staates!“

Belegt wird dies in einer Studie, die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) veranlasst hat: Wenn rechtzeitig in Barrierereduzierung der Wohnung investiert wird und so bei wenigstens 15 % der pflegebedürftig werdenden Personen Heimaufenthalte verhindert oder aufgeschoben werden, könnten die Sozial‐ und Pflegekassen drei Mrd. Euro jährlich einsparen. Das Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen, zu dem das BMUB eingeladen hatte, publizierte im Oktober 2015 die Handlungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft „Altersgerechter Umbau im Quartier“.

Aufstockung und Weiterentwicklung des KfW‐Zuschussprogramms „Altersgerechter Umbau“ stehen an erster Stelle. Die Umsetzung muss nun im Bundeshaushalt festgeschrieben werden. Die Alternative der KfW-Kreditförderung greift bei älteren Menschen erfahrungsgemäß nicht. Seit Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es für diese Gruppe noch schwieriger geworden, überhaupt einen Kredit zu erhalten. Der Investitionszuschuss wurde im Oktober 2014 als zweites Förderprogramm neben der Variante eines verbilligten Kredits erneut eingerichtet, nachdem er 2011 erstmals für ein Jahr aufgelegt war. Gab es anfangs kritische Stimmen, der Investitionszuschuss werde nicht abgerufen und dafür sei der Verwaltungsaufwand zu hoch, wird das Programm bei den Betroffenen zunehmend bekannt.

Vor allem die Kombination von Barrierereduzierung und Einbruchschutz hat den politisch gewünschten Effekt. Sie kommt so gut an, dass die Mittel genau aus diesem Grund jetzt angehoben werden müssen – um diesen Schwung nicht auszubremsen. Der Bundestag wird deshalb aufgefordert, bei den aktuellen Haushaltsberatungen die erforderlichen Mittel zu bewilligen.

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