Die Mittel für das Zuschussprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind für 2017 verbraucht. Es können für dieses Jahr also keine weiteren Anträge auf einen Zuschuss der KfW für das Programm „Altersgerechtes Umbauen“ (455) gestellt werden, bestehende Bewilligungen sind nicht betroffen.
Obwohl die Mittel für 2017 bereits um 75 Millionen Euro aufgestockt wurden, werden dieses Jahr im Rahmen des Programmes 455 nur noch Maßnahmen im Bereich des Einbruchschutzes gefördert. Ob für 2018 Anträge möglich sein werden, hängt davon ab, ob entsprechende Mittel im Bundeshaushalt berücksichtigt werden. Bauvorhaben können aber auch dann nur bezuschusst werden, wenn vor der Antragstellung noch nicht mit dem Bauvorhaben begonnen wurde.