Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe am 07.07.2017 zugestimmt. Inhalte und Literaturhinweise zum Gesetz können diesen Beiträgen entnommen werden.
Die durch den Bundesrat vorgenommen Änderungen können Sie auf dieser Seite nachlesen. Die Staatssekretär/innen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und im Bundesministerium für Gesundheit begrüßen laut einer Pressemitteilung den erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens. Das Gesetz tritt nun stufenweise in Kraft. Es soll für verbesserte Rahmenbedingungen in der Pflege sorgen und für die notwendige Aufwertung des sozialen Berufsfelds insgesamt stehen.
Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ralf Kleindiek: „Mit der Reform der Pflegeberufe verbessern wir die Ausbildungsbedingungen und erhöhen die Attraktivität des Berufsfelds Pflege. Die Reform übernimmt damit eine Vorreiterrolle für die sogenannten SAGE-Berufe insgesamt. In den Berufen soziale Arbeit, Gesundheit und frühkindliche Erziehung leisten gerade Frauen einen enormen Beitrag für unser Gemeinwesen. Hier müssen weitere Schritte folgen, um die Wertschätzung und Bezahlung nachhaltig zu verbessern.“
Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Lutz Stroppe: „Mit einer modernen Pflegeausbildung stärken wir unsere Pflegekräfte durch mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird. Das ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Auch das Schulgeld für die Ausbildung der Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden sowie in weiteren Heilberufen und den weiteren Heilberufen muss in Zukunft abgeschafft werden.“
Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung. Wer die generalistische Ausbildung fortsetzt, kann in allen Bereichen der Pflege eingesetzt werden und erhält den Berufsabschluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“. Der Berufsanschluss wird europaweit anerkannt. Für das dritte Ausbildungsjahr ist für Auszubildende mit Vertiefungsbereich in der Pflege alter Menschen oder von Kindern und Jugendlichen ein Wahlrecht vorgesehen. Sie können für das letzte Ausbildungsdrittel eine Spezialisierung in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege mit gesondertem Berufsabschluss wählen. Niemand solle so für die Ausbildung im Pflegebereich verloren gehen.
Durch zahlreiche Verbesserungen sollen gerade junge Menschen für die Ausbildung im Pflegeberuf begeistert werden: es muss kein Schulgeld mehr bezahlt werden und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird im Gesetz festgeschrieben. Durch Modernisierung der Ausbildungsinhalte, eine bessere Ausstattung der Pflegeschulen und mehr Praxisanleitung im Betrieb gewinnt die Ausbildung an Attraktivität.
Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungsbetrieben soll so genug Zeit bleiben, sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Bis dahin werden weitere Voraussetzungen zur Umsetzung der Reform geschaffen: Mit dem Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie einer Finanzierungsverordnung werden die technischen Details geregelt.