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4. März 2022

Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz

Das Bundesfamilienministerium und das Bundesinnenministerium haben ein gemeinsames Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz vorgelegt. Ziel eines solchen Gesetzes sei unter anderem die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements.

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„Der Staat kann zivilgesellschaftliches Engagement nicht erzwingen, er kann es aber mit guten Rahmenbedingungen fördern und ermöglichen“, heißt es in dem kürzlich vorgelegten Diskussionspapier. „Der Bund steht dabei in einer besonderen Verantwortung, da die zu beobachtenden demokratie- und menschenfeindlichen Phänomene nicht lokal oder regional begrenzt sind, sondern bundesweit und zum Teil international auftreten, sodass auch die Antwort darauf überregional sein muss.“

Mit dem Papier sind nun Fachorganisationen, Dachverbände und Wissenschaftler*innen eingeladen, sich in die Diskussion einzubringen und Stellung zu beziehen. „Für das neue Demokratiefördergesetz streben wir bewusst eine sehr breite Beteiligung an. Wir wollen sicherstellen, dass diejenigen, die sich täglich für Vielfalt und Demokratie einsetzen, bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs auch wirklich gehört werden“, erklärt Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Bündnis 90/Die Grünen) das geplante Vorgehen in einer Pressemitteilung.

Mit dem geplanten Demokratiefördergesetz soll zunächst ein gesetzlicher Auftrag für Demokratieförderung und Extremismusprävention geschaffen werden. Dieser fehle bislang, sodass der Bund nur befristete Modellprojekte fördern könne. Insofern sei eine solche gesetzliche Regelung auch einen Beitrag, die Planungssicherheit für zivilgesellschaftliche Projekte zu verbessern. Neben einem entsprechenden gesetzlichen Auftrag sollen auch allgemeine Fördervoraussetzungen durch eine gesetzliche Regelung festgeschrieben werden, nach denen Maßnahmen auch längerfristig und bedarfsorientiert gefördert werden können.

Inhaltlich beschrieben wird in dem Dokument insbesondere das Erstarken des Rechtsextremismus in den vergangenen Jahren. So hätten Rassismus, Queerfeindlichkeit und andere Formen der Diskriminierung und Ausgrenzung zugenommen. Hingewiesen wird auch auf die Zunahme von Verschwörungsideologien – insbesondere im Zusammenhang zu den Corona-Maßnahmen sowie auf Hass und Hetze im Netz.

Ein Demokratiefördeungsgesetz soll nach Vorstellung der zuständigen Ministerien dieser Entwicklung entgegenwirken, indem explizit auch zivilgesellschaftliche Projekte gefördert werden sollen, die Vielfalt, Demokratie oder Extremismusprävention zum Ziel haben. Durch die Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen soll das Engagement darüber hinaus erleichtert werden.

Fraglich ist allerdings, wie viel solche gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf eine Verbesserung der Planungssicherheit und der Rahmenbedingungen ohne entsprechende Haushaltsmittel wirklich bringen kann. Es wird schlussendlich also auch auf die konkrete Finanzierung ankommen. Diese könnte durch ein solches Gesetz allerdings vereinfacht werden. Gleichzeitig könnte die Gefahr bestehen, kostenintensive staatliche Aufgaben nicht aus Gründen der Demokratieförderung, sondern vielmehr aus fiskalischen Gründen an die Zivilgesellschaft auszugliedern. Es wird in den nächsten Wochen und Monaten darauf ankommen, diese Fragen – wie vorgesehen – auch mit den entsprechenden Akteur*innen selbst zu diskutieren.

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