Logo DISW

Unter dem Namen „Zukunftspakt Pflege“ traf sich am 07.07.2025 erstmalig die Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG), um sich über konkrete Maßnahmen im Pflegebereich zu einigen. Durch die alternde Gesellschaft droht das System bereits jetzt zu überlasten, weshalb sich die zuständigen Ministerinnen Karin Prien (CDU), Nina Warken (CDU) und Judith Gerlach (CSU) sowie Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sich diesbezüglich berieten.

Weiterlesen

Obwohl eine Umsetzung der angestrebten Reformen erst gegen Ende des Jahres erfolgen soll, wurde bereits jetzt deutlich, dass die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund finanzieller Lücken im Milliardenbereich – welche sich aller Voraussicht nach weiterhin vergrößern werden – grundlegende strukturelle Veränderungen benötigt, um allen pflegebedürftigen Menschen eine bedürfnisorientierte und einfach zugängliche Versorgung zu ermöglichen.

Gesundheitsministerin Warken sprach von einer Stabilisierung der SPV, die zeitnahe erfolgen und einen möglichst hohen Effekt erzielen solle. Dazu beitragen könnte u.a. die den Pflegekassen zustehenden 5 Milliarden Euro seitens des Bundes – diese Summe ergibt sich aus der Corona-Pandemie. Auch sollen die Beiträge für die SPV deutlich steigen.

Ein weiterer von der BLAG entworfener Ansatz bezieht sich auf eine verpflichtende individuelle Absicherung der privaten Eigenvorsorge, welche an ein umlagebasiertes Teilleistungssystem gekoppelt werden solle. Damit ist gemeint, die Eignung einer optionalen Eigenvorsorge zu überprüfen, sofern ein Teilleistungssystem besteht – in diesem Fall würde das bereits gängige Umlagesystem greifen. Kommt dies nicht in Frage, sollen verpflichtende Beiträge erwogen werden. Diese würden der Reduzierung der Eigenanteile pflegebedürftiger Menschen dienen.

Die BLAG hat sich das Ziel gesetzt, die Pflege niedrigschwelliger, finanziell realisierbarer und auf das Individuum abgestimmt zu gestalten. Dies umfasst eine bessere Unterstützung pflegende Angehöriger sowie eine gezieltere Anwerbung potenzieller Pflegefachkräfte zur Absicherung des Arbeitsmarktes, aber auch eine Entbürokratisierung. In alle Aspekte soll eine Stärkung der Digitalisierung eingebettet werden. Man möchte allerdings auch präventiver handeln, damit die Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich hinausgezögert wird.

Die Reform stieß auch auf Kritik. Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), bedauert die mangelnden Partizipationsmöglichkeiten der Pfleger*innen. Der Fokus habe zu sehr auf den Entscheidungen des BLAG gelegen, anstatt sich auf Erfahrungen und Fachwissen aus der Praxis zu stützen. In dem offiziellen Papier zur Pflegereform ist zwar eine Teilnahme von Sozial- und Pflegeverbänden vorgesehen, diese beschränkt sich allerdings auf Workshops – zu wenig, finden Repräsentant*innen der Pflegebranche.

Geplant sind weitere klärende Gespräche innerhalb der BLAG im kommenden Oktober und Dezember, auch um Entscheidungen vorzubereiten.

Schließen


Von Einsamkeit Betroffenen mangelt es häufig an sozialen Kontakten und Möglichkeiten, bereichernde Gespräche zu führen. Genau diese Gespräche können Menschen täglich von 10 bis 22 Uhr mit registrierten anonymen Personen, den sogenannten „Plauderpartner*innen“, führen.

Weiterlesen

Dazu können Betroffene die Nummer 0800 330 1111 anrufen. Daraufhin werden diese mit einer zufälligen „Plauderpartner*in“ verbunden. Der Austausch dauert in der Regel 10 bis 30 Minuten.

Ende Juni wurde das Plaudernetz online geschaltet. Es ist ein niedrigeschwelliges und kostenfreies Angebot, das sich an alle Menschen richtet, welche sich einsam fühlen und sich nach zwischenmenschlichem Austausch sehnen.

Die einzigen Bedingungen für einen Anruf sind Volljährigkeit und ein Interesse am Austausch mit anderen Menschen. Durch die bestehende Anonymität (den Gesprächspartner*innen wird empfohlen, nur ihren Vornamen zu nennen) gilt das „Plaudernetz“ als sehr sicher, auch zurückverfolgen lassen sich die Anrufe nicht. Alle Anrufer*innen verpflichten sich mit dem Nutzen des Angebots zu einem respektvollen Umgang miteinander, dem „Plauderton“.

Es ist auch möglich, sich ehrenamtlich als offizielle*r „Plauderpartner*in“ registrieren zu lassen – wie dies funktioniert, wird in dieser Übersicht erklärt. Sie können auch direkt das Anmeldeformular nutzen und werden dann durch die weiteren Schritte geleitet. In der Plaudernetz-App, die Sie für Ihr Engagement benötigen, können Sie angeben, zu welchen Zeiten Sie für anonyme Anrufer*innen da sein können und das Ehrenamt so in Ihren Alltag einbinden. Mit Ihrer Tätigkeit als „Plauderpartner*innen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen Einsamkeit.

Das „Plaudernetz“ wurde von den Maltesern in Deutschland initiiert, einer katholisch geprägten caritativen Hilfsorganisation.

Das „Plaudernetz“ ist allerdings kein Ersatz für Telefonseelsorge oder andere Krisentelefone, sondern soll eher zu alltäglichen Gesprächen anregen. Für den Fall, dass Sie sich in einer persönlichen Krise befinden, nutzen Sie bitte entsprechende Angebote.

Schließen


Sozialversicherungen sind wichtig, aber auch mit viel Bürokratie verbunden. Fehlerhafte Angaben, Rechnungen oder Missverständnisse lassen sich nicht immer vermeiden. Es kann aber auch zu Betrugsfällen kommen, in denen Versicherte absichtlich öfter als offiziell notwendig zur Kasse gebeten werden.

Weiterlesen

Wie der Sozialverband VdK in einer Mitteilung vom 27. Juni berichtet, entstand innerhalb der Jahre 2022 und 2023 ein geschätzter Schaden von rund 200 Millionen Euro. Gut 30% davon lassen sich Versäumnissen in der Pflege zuordnen.

Werden Versicherten Leistungen in Rechnungen gestellt, welche diese nie beantragt haben, kann dies in einigen Fällen zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten führen. So musste beispielsweise eine Frau aus Bayern erleben, welche in einem Zeitraum von einem Jahr 700 Euro zusätzlich an die Pflegekasse zahlen sollte – und dies nur, weil die der Pflegedienst die Daten ihrer pflegebedürftigen Tochter mit denen einer anderen versicherten Person verwechselt hatte. Durch das zügige Melden dieses Fehlers erhielt die Frau die überflüssig gezahlten Beträge zurück.

Der Sozialverband VdK rät daher, sich nicht blind auf die Richtigkeit aller Daten und Zahlen in Abrechnungen der Kranken- und Pflegekasse zu verlassen, sondern genauestens zu überprüfen, ob alle Angaben korrekt sind. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie Ihre verantwortliche Pflegekasse möglichst zeitnah und machen Sie auf den Fehler aufmerksam. Je schneller dieser entdeckt wird, desto höher stehen die Chancen, dass der finanzielle Schaden behoben werden kann. Andernfalls können diese Fehler verjähren und Ihr Anspruch auf Ihre gezahlten Beiträge für fiktive Leistungen verliert seine Gültigkeit.

Damit solche Fehler vermieden werden können, greifen viele Einrichtungen des Gesundheitswesens auf sogenannte Abrechnungsgesellschaften zurück. Diese sollen bei bürokratischen Vorgängen sowohl für die Kranken- und Pflegekassen als auch für die Kund*innen eine Entlastung darstellen.

Auf einer vom GKV-Spitzenverband bereitgestellten Seite erfahren Sie, wie sie einen Fehler Ihrer Versicherung melden können. Darüber hinaus werden neben einer umfassenden Erläuterung rechtlicher Gegebenheiten die häufigsten Arten falscher Angaben im Gesundheitswesen aufgelistet.

Die höchste Instanz für Beschwerdefälle im Zusammenhang mit Versicherungen ist das Bundesamt für Soziale Sicherung mit Sitz in Bonn.

Schließen


Für pflegebedürftige Menschen, die geriatrisch betreut und unterstützt werden, spielen Pflegefachkräfte und deren Beziehung zu ihnen eine wichtige Rolle. Durch den tagtäglichen Kontakt zu ihnen handelt es sich häufig um essentielle Bezugspersonen, die große Verantwortung für die Geplfegten tragen. Die physische und emotionale Nähe zu diesen erfordert ein intensives Vertrauensverhältnis, auch seitens der Angehörigen, welche ihre pflegebedürftigen Verwandten in Sicherheit wähnen.

Weiterlesen

Fälle von körperlichem, emotionalem und auch sexuellem Missbrauch kommen jedoch auch in der Pflege immer wieder vor und werden strafrechtlich kaum verfolgt. Laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind 2024 etwa 16.000 Menschen ab 60 Jahren einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen, jedoch wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Dies liegt u.a. daran, dass Senior*innen häufig nicht mehr dazu in der Lage sind, sich angemessen gegen die Täter*innen zu wehren oder diese gar anzuzeigen. Als ganz besonders vulnerabel erweisen sich Menschen mit Demenz, die aufgrund ihrer Erkrankung Schwierigkeiten damit haben, die Tat kognitiv wahrzunehmen und einzuordnen.

Aufgrund der niedrigen Aufklärungsquote solcher Misshandlungen setzt sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. dafür ein, das Thema stärker in den gesellschaftlichen und politischen Fokus zu rücken. In einem offiziellen Statement begrüßt der 1989 gegründete Verein stärkere Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige, damit es gar nicht erst zu Fällen von Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder ähnlichen Delikten kommt. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen politischen Akteuer*innen, Pflegeinstitutionen und den Angehörigen.

Zunächst wird für eine gezieltere Aufklärung plädiert, um das Bewusstsein von Angehörigen für etwaige Fälle von Misshandlungen gegen Senior*innen zu schärfen, sodass z. B. verdächtige Situationen und Merkmale besser und schneller erkannt und mit einem möglichen Missbrauch in Verbindung gebracht werden können. Es müsse jedoch auch an ausreichend Förderung für Pflegekräfte sowie für (pflegende) Angehörige gedacht werden, da die meisten Taten wahrscheinlich durch Überforderung oder Hilflosigkeit aufgrund der Pflegesituation geschehen. Auch flächendeckende Informationen, Workshops und Kampagnen für alle Menschen, die mit Senior*innen zu tun haben, sind Bestandteil der Forderungen.

Eine ähnliche Stellungnahme veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. erst vor wenigen Tagen. Dieser ist bereits seit 1880 aktiv und macht sich ebenfalls für vorbeugende Maßnahmen gegen Missbrauch und Misshandlung seitens Kranken- und Altenpfleger*innen stark. Diese umfassen neben der allgemeinen Entlastung pflegender Angehöriger Prävention, Aufklärung, Aufdeckung und einen sensiblen Umgang mit Betroffenen.

Zeitgleich macht der Verein auch darauf aufmerksam, wie leicht es den Täter*innen in pflegerischen Umfeld fällt, die Taten zu verheimlichen. Zeug*innen gibt es in den seltensten Fällen, sodass die Opfer dazu gezwungen sind, sich selbst zu artikulieren, was im hohen Alter nicht immer möglich ist. „An der Misshandlung von älteren und pflegebedürftigen Menschen darf man nicht vorbeischauen. Jeder kann einen Beitrag leisten, sei es durch Aufmerksamkeit, Unterstützung von Betroffenen oder die Förderung entsprechender Initiativen“, meint die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in ihrer Erklärung.

Sollten auch Sie oder eine*r ihrer Angehörigen Erfahrungen mit Missbrauch, Gewalt oder Nötigung gemacht haben, wenden Sie sich bitte an eine Person Ihres Vertrauens oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, die Sie aus dieser Übersicht auswählen können.

Schließen


Sterbehilfe ist vielfach diskutiert und lässt sich aus mehreren Perspektiven betrachten. Z. B. kann in der Beihilfe zur Selbsttötung eine verlässliche und privat entschiedene Methode, extremes körperliches Leid irreversibel zu beenden, gesehen werden. Gegner:innen der Sterbehilfe weisen auf Auswirkungen psychischer Erkrankungen oder sozialen Drucks hin. Weiterhin können noch unbekannte Heilungsmethoden ein Leiden möglicherweise lindern bzw. aufheben oder weltanschauliche Gründe dagegen sprechen.

Weiterlesen

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe – das unmittelbare Herbeiführen des Todes einer Person auf eigenen Wunsch – strafbar, während andere Länder wie beispielsweise Spanien, Portugal, Kanada, Neuseeland und die Benelux-Staaaen diese legalisiert haben. Die passive Sterbehilfe in Form des Abstellens lebenserhaltender Maßnahmen ist dagegen in der sog. westlichen Welt straffrei, sofern eine eindeutige Zustimmung seitens der Person besteht. Assistierter Suizid, die Beschaffung oder Ermöglichung von Maßnahmen, die dem Suizid dienen, ohne aber selbst direkt in diesen Prozess einzugreifen, befindet sich in einer rechtlichen Grauzone.

Die Gesetze zur Sterbehilfe unterscheiden sich nicht nur stark von Land zu Land, sondern können sich auch rasch ändern, da das Thema immer wieder Gegenstand des politischen Diskurses wird. So herrschte erst kürzlich in Frankreich eine lebhafte Debatte über eine Liberalisierung der dortigen Rechtslage hinsichtlich Sterbehilfe, doch ein abschließender Beschluss hierzu steht noch aus.

Gleichzeitig wurden die Regelungen zum assistierten Suizid auch in Deutschland mehrmals gekippt, zuletzt im Februar 2020 durch das Bundesverfassungsgericht, welches urteilte, dass der Mensch ein Recht auf den selbstgewählten Tod habe. Elisabeth Winkelmeier-Becker, Bundestagsabgeordnete der CDU, fordert neue Regelungen, um zu verhindern, dass Patient*innen zu fahrlässig Formen von Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Eine Gruppierung aus Politiker*innen mehrerer Fraktionen arbeitet an einem neuen Gesetzesentwurf, der das Recht auf Sterbehilfe vereinfachen, aber nicht verherrlichen solle. Zuspruch kommt vom Deutschen Ethikrat.

Ärzt*innen zeigen sich insgesamt aufgeschlossen aber verunsichert gegenüber der Sterbehilfe. Dies hat ein Bericht eines Forschungsnetzwerks, gesponsert von der Deutschen Forschungsgemeinschaft, im vergangenen Herbst ergeben. Insgesamt sind 133 Fälle, in denen Beihilfe zum Suizid durchgeführt oder zumindest erwogen wurde, als Forschungsgrundlage verwendet worden. Die behandelnden Ärzt*innen erklärten sich überwiegend bereit, die Patient*innen durch legale Wege der Sterbehilfe zum Lebensende zu führen. Häufigstes Argument hierfür sei das körperliche und/oder psychische Leid der Kranken, die in vielen Fällen bereits palliativmedizinisch versorgt wurden oder mit einer weit vorangeschrittenen Krebserkrankung zu kämpfen hatten. Auch psychische Erkrankungen wurden beobachtet. Die meisten Patient*innen entschieden sich aufgrund des drohenden Verlusts der eigenständigen Lebensführung für eine Inanspruchnahme der Sterbehilfe. Häufig sind die Patient*innen älter als 70 Jahre und weisen Vorerkrankungen auf.

Damit die Beihilfe zum Suizid nicht übereilt erfolgt und auch klar zwischen Sterbehilfe und Mord unterschieden werden kann, sind die bürokratischen Hürden hoch: Zahlreiche Gespräche mit Ärzt*innen und Therapeut*innen sind notwendig, um den eindeutigen Wunsch nach einer vorzeitigen Beendigung des Lebens seitens der/des Patient*in zu erkennen. Ist diese*r nicht mehr dazu in der Lage, muss sich an die Angaben in der Patientenverfügung gehalten werden. Es benötigt auch eine Zustimmung durch die behandelnden Ärzt*innen, die im Vorfeld dazu verpflichtet sind, die Suizidgedanken ihrer Patient*innen ernst zu nehmen.

Durch Menschen, die sich aus psychischen Gründen das Leben nehmen wollen, birgt die Wiedereinführung des assistierten Suizids allerdings auch Gefahren. Aus diesem Grund wurde Ende Mai auf dem 129. Ärztetag in Leipzig ein umfassendes Maßnahmenpaket im Sinne der Suizidprävention gefordert, inklusive einer Verankerung im Gesetzbuch. Demnach solle jedem Menschen in psychischen Krisen das Recht auf Beratungs- und Therapieangebote zustehen, damit der Suizid in jedem Fall der letzte Ausweg bleibe.

Die Inhalte dieses Artikels wurden aus mehreren Artikeln des Deutschen Ärzteblatts zusammengetragen.


Wenn auch Sie an Suizidgedanken leiden oder mit dem Gedanken spielen, Ihrem Leben vorzeitig ein Ende zu setzen, wenden Sie sich bitte an die jederzeit erreichbare Telefonseelsorge (0800/1110111) oder die Suizidprävention.

Schließen


Ältere Menschen in Deutschland erleben teils gravierende Einschränkungen ihrer Grund- und Menschenrechte, z. B. sichtbar durch zunehmende Altersarmut, die während der Coronapandemie anstieg. Die Gruppe ist äußerst vielfältig: Lebensumstände wie Einkommen, Bildung oder Wohnsituation prägen die individuelle Lage weit stärker als das reine Lebensalter.

Weiterlesen

Zu diesem wenig überraschenden Fazit kommt auch das Deutsche Institut für Menschenrechte. Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde wiederholt zu diesem Thema berichtet, z. B. zur  Unterscheidung zwischen den Begriffen „Lebensphase, Lebenslage und Gebrechlichkeit“.

Nun kommt Bewegung in die internationale Politik: Der UN-Menschenrechtsrat hat einstimmig die Gründung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe beschlossen, die einen rechtsverbindlichen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte älterer Personen erarbeiten soll – ein bedeutender Schritt in Richtung einer UN-Konvention.

Sowohl das Institut für Menschenrechte als auch die BAGSO – die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – begrüßen diesen Schritt ausdrücklich und bezeichnen ihn als Meilenstein für die Rechte älterer Menschen. Während allgemein von Altersdiskriminierung gesprochen wird, betont die BAGSO besonders den fehlenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und die mangelnde soziale Absicherung.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte forderte in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, sich aktiv am internationalen Prozess zu beteiligen. Deutschland unterstützt die entsprechende UN-Resolution bislang allerdings nicht. Claudia Mahler vom Institut betont, dass der Schutz der Menschenrechte – auch in schwierigen Zeiten – weiterhin eine globale Priorität darstellt und Deutschland hier internationale Verantwortung übernehmen sollte.

Ein Blick in die konkrete Ausarbeitung zur „offenen und zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe“ zeigt, dass bereits Ende 2025 – noch vor der 61. Sitzung des Menschenrechtsrats – eine vorbereitende Sitzung stattfinden soll. Bis zur 63. Sitzung soll ein Fortschrittsbericht vorliegen.

Neben der Unterstützung durch den UN-Hochkommissar für Menschenrechte und der Aufforderung an die Staaten zur Mitwirkung sollen insbesondere ältere Menschen und ihre Interessenvertretungen aktiv in die Arbeitsgruppe eingebunden werden. Auch die Einbindung vorhandener Studien, zivilgesellschaftlicher Expertise und internationaler Erfahrungen ist vorgesehen.

Eine Arbeitsgruppe ist ein Anfang, aber keine Garantie. Ob und wann eine Resolution verabschiedet wird, bleibt offen. Hinzu kommt: Altersdiskriminierung ist ein komplexes, sozioökonomisch eingebettetes Phänomen, bei dem Ursache (Alter als Diskriminierungsgrund) und Korrelation (Diskriminierung in einer späteren Lebensphase durch andere Faktoren) schwer voneinander zu trennen sind. Alter allein ist nicht zwangsläufig der Auslöser für Diskriminierung.

Im Kontext einer zukünftigen UN-Altenrechtskonvention ist es daher besonders wichtig, andere strukturelle Benachteiligungen nicht hinter dem Begriff „Alter“ zu verschleiern, sondern differenziert und intersektional hinzuschauen. Ob dies von der Arbeitsgruppe berücksichtigt wird, bleibt zu beobachten.

Schließen


Die Prognosen zahlreicher Metereolog*innen sprechen für ungewöhnlich heiße Temperaturen in diesem Sommer. Extreme Hitzewellen gelten als äußerst wahrscheinlich, besonders betroffen sind ältere und geschwächte Menschen. Auch körperlich robuste Menschen neigen unter solchen Temperaturen zu Kreislaufbeschwerden und weiteren Symptomen.

Weiterlesen

Für die Pflege stellen die heißesten Tage des Jahres eine Herausforderung dar, die sowohl die alle beteiligten Menschen stark belasten kann. Der BIVA-Pflegeschutzbund, der sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen einsetzt, aber auch Beratung, Aufklärung und Lobbyarbeit betreibt, macht sich nun dafür stark, Schutzmaßnahmen gegen extreme Temperaturen in Pflegeeinrichtungen nicht nur auszuweiten, sondern auch gesetzlich vorzuschreiben.

In einer Stellungnahme vom 02.06.2025 weist der BIVA darauf hin, dass ältere und pflegebedürftige Menschen häufig nicht über die körperlichen und/oder geistigen Ressourcen verfügen, um sich eigenhändig abzukühlen. Gleichzeitig wird die bisherige Situation bezüglich Hitzeschutz in deutschen Pflegeheimen bemängelt. Um präventiv gegen die von heißem Wetter ausgehenden Gefahren vorzugehen, benötige es laut Ulrike Kempchen, Leiterin der BIVA-Rechtsberatung, „außenliegende[n] Sonnenschutz, Verschattung, effektive Lüftungskonzepte oder Maßnahmen zur Wärmereduktion“.

Gegenwärtig wird Hitzeschutz nur in den Landesverfassungen explizit erwähnt – und dies auch nur mit Bezug auf den Arbeitsplatz. Um Senior*innen in Pflegeeinrichtungen besser vor der hohen Sonneneinstrahlung, stickiger Luft und erhitzten Oberflächen zu schützen, plädert der BIVA-Pflegeschutzbund dafür, bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Pflegeheime dazu verpflichten, in ausreichend Hitzeschutz zu investieren. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine stärkere finanzielle Förderung zugunsten dieser Maßnahmen nicht nur angemessen, sondern mitunter lebensrettend.

Daneben macht der BIVA-Pflegeschutzbund eine übersichtliche und leicht verständliche Auswahl von Tipps und Informationen aufmerksam. Vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erarbeitet, enthalten die hier kostenlos verfügbaren Infoblätter wichtige Hinweise zum optimalen Umgang mit Hitze, welche sich speziell an Senior*innen und Pflegefachkräfte wenden. Dort erfahren Sie u.a., wie Sie trotz Hitze körperliche Betätigung unbedenklich in ihren Alltag inkludieren und was zu tun ist, um Ihre Angehörigen möglichst stress- und schmerzfrei durch die bevorstehenden Hitzewellen zu bringen.

Schließen


Kulturelle Teilhabe mag in Deutschland auf den ersten Blick selbstverständlich und für alle zugänglich erscheinen, denn das Angebot ist mehr als reichhaltig: Fast 7.000 Museen, über 1.600 Kinos sowie hunderte Theater und Opern sorgen bundesweit für Begegnungen mit Kultur, Kunst, Musik und Ästhetik. Der Besuch kultureller Einrichtungen erfordert jedoch in jedem Fall ein gewisses Maß an Mobilität, über das nicht alle Menschen verfügen.

Weiterlesen

Ältere, kranke und sehbehinderte Personen sind oftmals nicht dazu in der Lage, an die o. g. kulturelle Inhalte zu gelangen, sodass eine klare Benachteiligung vorliegt. Damit bleibt der Genuss kultureller Freizeitaktivitäten körperlich robusten Menschen vorbehalten. Auch Personen mit sozialen Ängsten oder finanziellen Schwierigkeiten ist ein Zugang zu diesen Angeboten möglicherweise eingeschränkt.

Die Gewerkschaft ver.di hat in einer Stellungnahme gefordert, das Recht auf Kultur im Grundrecht zu verankern.

Komplett auf Kultur verzichten muss allerdings niemand, denn das Projekt „Bei Anruf Kultur“ bietet Führungen durch Museen, Kunstgalerien und Ausstellungen an, an denen Sie von zu Hause aus teilnehmen können. Mehr als Ihr Telefon benötigen Sie dafür nicht – wählen Sie aus dem bereitgestellten Programm Veranstaltungen, die Sie ansprechend finden, und melden Sie sich kostenlos an. Im Anschluss erhalten Sie eine Telefonnummer, die Sie kurz vor Beginn der Veranstaltung wählen.

Erfahrene Referent*innen vor Ort beschreiben Ihnen bestmöglich Kunstwerke oder das Geschehen auf der Bühne, ohne dass Sie Ihre Wohnung verlassen müssen. Am Ende der einstündigen Führung haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Anregungen und Rückmeldungen dazulassen. Das Angebot umfasst insgesamt elf Kategorien, die von Archäologie über Literatur bis hin zu Naturwissenschaften reichen. In der Regel findet eine Veranstaltung pro Werktag statt.

„Bei Anruf Kultur“ wurde im Rahmen der COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen, als sämtliche kulturelle Einrichtungen aufgrund der Lockdowns monatelang geschlossen bleiben mussten. Als Initiative des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg e.V. (BSVH) gestartet, nehmen mittlerweile kulturelle Zentren aus dem gesamten Land am Projekt teil.

Interessierte können sich zudem einen Überblick über das Programm verschaffen.

Einen genaueren Eindruck von „Bei Anruf Kultur“ erhalten Sie durch dieses kurze Video:

https://www.youtube.com/watch?v=w13oR0aL3gQ

Schließen

     

Digitale Teilhabe spielt zunehmend eine wichtige Rolle. Denn neue Technologien durchdringen alle Lebensbereiche, sie können den Verbleib in der Häuslichkeit bis ins hohe Alter erleichtern und die Vernetzung mit Familie, Freiwilligen und Fachkräften verbessern. Von sozial orientierten Technologien werden Menschen im Alter gerade im ländlichen Raum profitieren, ohne gezielte Förderung und Beratung geht es jedoch nicht.

Weiterlesen

Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden.

Konzept

Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen.

„Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert.

Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden.

Projektumsetzung

Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

Praxisleitfaden

Den "Gute-Praxis-Leitfaden" dieses Projektes können Sie direkt hier herunterladen.

Schließen


Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, weiß, dass Pausen wichtig sind. Sei es für die eigene Erholung, andere Verpflichtungen oder unerwartete Ereignisse wie Krankheit – eine Vertretung ist dann nötig. Der deutsche Staat bietet dafür die Möglichkeit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro zusammengeführt, das flexibel genutzt werden kann.

Weiterlesen

Bislang wurden die beiden Pflegeformen aus separaten Töpfen finanziert. Mit der Zusammenlegung können pflegende Angehörige den Gesamtbetrag individuell auf beide Varianten verteilen.

  • Kurzzeitpflege erfolgt in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Sie kann für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege wird zu Hause organisiert und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn sie eine Auszeit brauchen oder erkranken. Sie kann stundenweise genutzt werden und muss nicht zwingend von professionellen Pflegekräften erbracht werden.

Bislang konnten Pflegepersonen, die das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft hatten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes den Höchstbetrag für Verhinderungspflege um 843 Euro auf insgesamt 2.528 Euro erhöhen. Diese Möglichkeit entfällt nun durch die neue Regelung.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt allerdings klar: Obwohl die beiden Pflegeleistungen nun aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, bleibt ihre grundsätzliche Trennung bestehen. Pflegepersonen müssen bei ihrer Pflegekasse weiterhin angeben, ob sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Neben der Zusammenlegung finden sich zudem folgende Änderungen:

  • Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird von 6 auf 8 Wochen erhöht.
  • Auch die Weiterzahlung des halben Pflegegelds wird ebenfalls von 6 auf 8 Wochen ausgeweitet. Das halbe Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist, beispielsweise während einer Kurzzeitpflege oder einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • Verhinderungspflege konnte bisher erst nach 6 Monaten Pflegetätigkeit genutzt werden – das ist ab Juli direkt mit der Feststellung des Pflegegrades möglich.
  • Die Vergütung für nicht erwerbstätige Verwandte steigt: Sie erhalten nun das 2-fache Pflegegeld, anstatt wie bisher maximal das 1,5-fache.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in diesem Zusammenhang den Betroffenen, ihre Rechnungen aufzubewahren, da die Kostenübernahme auch nachträglich beantragt werden kann. Wer bis zum 1. Juli 2025 bereits Pflegeleistungen nutzt und das bisherige Budget von 2.528 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zudem den Restbetrag plus 1.011 Euro aus dem neuen Jahresbudget über den Stichtag hinaus verwenden.

Weiterführende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige:

Schließen


www.seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}