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Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein immer weniger stationäre Pflegeplätze. Obwohl der demografische Wandel einen zunehmenden Bedarf vermuten lässt, sank die Anzahl innerhalb der letzten drei Jahre um etwa 300 Plätze (auf gegenwärtig rund 38.500). Der Rückgang lässt sich insbesondere in den Landkreisen Segeberg, Steinburg und Rendsburg-Eckernförde verorten. In Lübeck und Schleswig-Flensburg hingegen ist die Anzahl der Plätze angestiegen.

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Die SPD-Landtagsfraktion Schleswig-Holsteins wirft der schwarz-grünen Landesregierung vor, die landesweite Pflege weitestgehend zu ignorieren. Zugleich weist Birte Pauls, Landtagsabgeordnete der SPD-Fraktion, auf die zum Teil verzweifelte Lage ganzer Familien hin, welche bei der Suche nach einem Pflegeplatz für ihre Angehörigen wiederholt keinen Erfolg hätten.

Um ein genaueres Bild über die Lage der Bevölkerung bezüglich der Pflege in Schleswig-Holstein zu erhalten, hat die AOK eine entsprechende Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass es im Land ein hohes Maß an Unzufriedenheit mit der Bundesregierung im Umgang mit dem Pflegesystem gibt.

40 Prozent der Befragten vergaben für den Umgang die Note 6 (ungenügend), weitere 26 Prozent die Note 5 (mangelhaft). Außerdem gaben 85 Prozent der Befragten an, Angst vor finanziellen Lasten zu haben, welche häufig bereits jetzt nicht mehr zu stemmen seien. Jeweils knapp die Hälfte benannte die Sorge, im eigenen Pflegefall keinen stationären Platz zu finden und Angehörigen zur Last zu fallen. Lokale Angebote im Bereich der Pflege (hierzu zählen neben Pflegeheimen auch ambulante Dienste, Tagespflege und Beratungsstellen) wurden in der Umfrage ebenfalls häufig als unzureichend bewertet. Zufrieden hiermit war nur ein knappes Drittel der Befragten.

Anfang des Jahres stieg der Kosteneigenanteil für einen stationären Pflegeplatz in Schleswig-Holstein auf über 3.000 Euro, womit er sich innerhalb der vergangenen acht Jahre verdoppelt hat. Hauptgrund für diese Entwicklung sind die gestiegenen Personalkosten, welche in Schleswig-Holstein inzwischen überwiegend an Tariflöhne gekoppelt sind. Mit der durchschnittlichen Rente in Schleswig-Holstein von knapp unter 1.700 Euro kann ein Heimplatz demnach häufig nicht annähernd finanziert werden.

Verglichen mit anderen Bundesländern bewegen sich die Pflegekosten in Schleswig-Holstein dennoch auf einem eher moderaten Niveau. Am höchsten sind diese in Bremen, wo ein Platz monatlich im Schnitt 3.637 Euro kostet. Darauf folgen das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg mit nur geringfügig niedrigeren Kosten. Am geringsten fallen die Kosten mit 2.720 Euro in Sachsen-Anhalt aus.

Neben Forderungen an die Bundesregierung, Pflege zukunftssicher und finanziell stabil zu gestalten, wird auch nach spezifisch auf Schleswig-Holstein bezogene Lösungen gesucht. Ein Vorschlag seitens des Sozialverbands VdK Nord zielt darauf ab, die Investitionskosten (Einrichtungen, Ausstattung, Instandhaltung) vom Land tragen zu lassen, was den Eigenanteil um etwa ein Sechstel senken könnte.

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Mit der Hinterbliebenenrente kommen viele Menschen erstmals in Berührung, wenn der/die Partner*in verstirbt. In dieser ohnehin emotional belastenden Zeit empfinden viele Betroffene die Auseinandersetzung mit Anträgen und Regelungen als zusätzliche Überforderung. Ein achtminütiges Video des Sozialverbands VdK Deutschland fasst daher wichtige Informationen und Hinweise zur Hinterbliebenenrente zusammen und soll Witwer*innen und Hinterbliebenen bei der Orientierung und Antragstellung helfen.

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Wer hat Anspruch auf die Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente umfasst finanzielle Leistungen, die sich aus Teilen der Rente der verstorbenen Partner*in zusammensetzen. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. In Einzelfällen kann die Deutsche Rentenversicherung nach eingehender Prüfung jedoch Ausnahmen zulassen. Anspruch auf die Hinterbliebenenrente haben nicht nur Witwer*innen, sondern auch Vollwaisen sowie Partner*innen einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Für bereits geschiedene Ehen gilt der Anspruch dagegen nicht.

Was unterscheidet die kleine von der großen Hinterbliebenenrente?

Grundsätzlich wird zwischen der kleinen und der großen Hinterbliebenenrente unterschieden. Für die große Hinterbliebenenrente müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die kleine Hinterbliebenenrente setzt dagegen lediglich voraus, dass ein Versicherungsverhältnis von mindestens fünf Jahren besteht und die hinterbliebene Partner*in keine neue Ehe eingeht. Bei der kleinen Hinterbliebenenrente werden 25 Prozent der Rente der verstorbenen Partner*in für maximal zwei Jahre ausgezahlt. Die große Hinterbliebenenrente beträgt hingegen zwischen 55 und 60 Prozent und ist zeitlich nicht befristet. Eine Sonderregelung gilt im sogenannten Sterbevierteljahr: Hinterbliebene erhalten in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall weiterhin die volle Rente der/des Verstorbenen.

Wie hoch fällt die Hinterbliebenenrente aus?

Aktuell liegt der Freibetrag bei 1.076,86 Euro im Monat. Wird dieser überschritten, werden nicht mehr 100 Prozent, sondern lediglich 40 Prozent des eigenen Einkommens auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zudem ist zu beachten, dass auch auf die Hinterbliebenenrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Für die Berechnung ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, da sie auf die hierfür notwendigen Daten zugreifen kann. Voraussetzung für die Auszahlung ist ein entsprechender Antrag.

Wie kann der VdK unterstützen?

Der Sozialverband VdK Deutschland unterstützt seine Mitglieder bei Fragen rund um die Hinterbliebenenrente. Die Beratung umfasst bei Bedarf auch rechtliche Unterstützung, etwa wenn Bescheide fehlerhaft sind oder es zu Unstimmigkeiten mit Behörden kommt. Generell empfiehlt der Verband, aufgrund des bürokratischen Aufwands alle relevanten Unterlagen aufzubewahren und diese der Deutschen Rentenversicherung auf Nachfrage vorzulegen.

Das gesamte Video mit Lukas Dworaczek, Rechtsexperte des VdK Saarland, finden Sie hier.

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Viele Expert*innen sind sich einig, dass Einsamkeit langfristig nur wirksam bekämpft werden kann, wenn politische Institutionen aktiv an entsprechenden Maßnahmen mitwirken. Auch dem Gesundheitssektor kommt dabei eine wichtige Rolle zu, da Einsamkeit für die Gesundheit ungefähr so schädlich sein kann wie regelmäßiges Rauchen. Dennoch handelt es sich häufig um ein stilles und gesellschaftlich noch immer tabuisiertes Leiden.

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Um dem Thema mehr Sichtbarkeit zu verleihen und gemeinsam über Lösungsansätze zu beraten, organisiert das Kompetenznetz Einsamkeit (KNE) in einigen Wochen zwei Fachkonferenzen in Berlin. Beide Veranstaltungen stehen unter dem Motto „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ und finden im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche gegen Einsamkeit statt. Ziel ist es, neue Strategien und Präventionsmaßnahmen gegen Einsamkeit zu entwickeln und den fachlichen Austausch zu stärken. Die Veranstaltungen entstehen in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

KNE-Konferenz „Gemeinsam aus der Einsamkeit“ (Montag, 22. Juni)

Die erste Fachkonferenz findet am 22. Juni von 13:00 Uhr bis 18:15 Uhr statt. Eröffnet wird sie von Karin Prien (CDU; BMFSFJ). Die Veranstaltung bietet der sogenannten Allianz gegen Einsamkeit die Möglichkeit, ihre Ziele und Vorhaben vorzustellen. Gleichzeitig soll sie die teilnehmenden Akteur*innen zur Vernetzung anregen. Geplant sind deshalb auch Gruppenarbeiten, in denen Einsamkeit aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet wird. Thematisiert werden unter anderem die Bereiche Bildung, Arbeit und Gesundheit. Die Gruppen werden jeweils von Mitgliedern des KNE moderiert. Anschließend sollen die gesammelten Erkenntnisse und Impulse gemeinsam diskutiert werden.

Konferenz „Kommunen gegen Einsamkeit“ (Dienstag, 23. Juni)

Die zweite Fachkonferenz beginnt am Folgetag um 10:00 Uhr und endet voraussichtlich gegen 15:30 Uhr. Im Mittelpunkt stehen diesmal kommunale Institutionen und ihre Rolle bei der Bekämpfung von Einsamkeit. Zum Auftakt sind ein Fachinput sowie eine Podiumsdiskussion geplant, die kommunale Vertreter*innen für lokalen Handlungsbedarf sensibilisieren sollen. Nach einem weiteren Beitrag der Allianz gegen Einsamkeit folgt ein Worldcafé, in dem mehrere Kommunen bereits bestehende Maßnahmen und Konzepte gegen Einsamkeit vorstellen. Vertreten sind unter anderem Frankfurt am Main, Stuttgart, Dresden und Hannover. Ziel der Konferenz ist es, den Austausch zwischen Kommunen aus ganz Deutschland zu vertiefen und praxisnahe sowie lösungsorientierte Ansätze miteinander zu teilen. Auch diese Veranstaltung ist bereits ausgebucht, Interessierte können sich jedoch auf eine Warteliste setzen lassen.

Beide Veranstaltungen finden im Konferenzzentrum Mauerstraße (Mauerstraße 27, 10117 Berlin) statt und werden von Mirjam Diekes vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) moderiert. Eine reguläre Anmeldung ist nicht mehr möglich, Interessierte können sich jedoch auf eine Warteliste setzen lassen:

Zusätzlich wird die Veranstaltung live im Internet gestreamt. Der Livestream wird in Gebärdensprache übersetzt.

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Eine ärztliche Behandlung muss grundsätzlich dem Willen und der Zustimmung der Patient*innen entsprechen. In Ausnahmefällen ist es Ärzt*innen jedoch auch gestattet, therapeutische Maßnahmen anzuordnen, die gegen den freien Willen der Betroffenen durchgeführt werden. Davon betroffen sind vor allem Menschen mit Demenz, die nicht mehr vollständig in der Lage sind, eigenständig rationale Entscheidungen zu treffen.

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Um eine Selbst- oder Fremdgefährdung zu verhindern, kann es in solchen Fällen etwa zu Fixierungen, Sedierungen oder erzwungener Nahrungsaufnahme kommen.

Die Anwendung ärztlicher Zwangsmaßnahmen ist in § 1832 BGB geregelt. Bislang galt der sogenannte Krankenhausvorbehalt, nach dem ärztliche Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern grundsätzlich unzulässig waren. Mit Urteil vom 26. November 2024 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) diese Regelung jedoch für verfassungswidrig. Das Gericht begründete dies damit, dass die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen für viele Patient*innen weniger belastend sei, wenn sie in einer vertrauten Umgebung stattfindet.

Daraufhin legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf vor, der die Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern ermöglichen soll – allerdings nur in begründeten Ausnahmefällen.

Mehrere Verbände begrüßten die räumliche Öffnung der bisherigen Regelung ausdrücklich. Die BAGSO hebt insbesondere hervor, dass behandelnde Ärzt*innen zu einer angemessenen physischen und psychischen Vor- und Nachsorge verpflichtet werden sollen. Positiv bewertet wird außerdem die stärkere Einbindung von Angehörigen und Vorsorgebevollmächtigten in die Anordnung und Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen. Ein entsprechendes Statement der BAGSO lässt sich online nachlesen.

Der Betreuungsgerichtstag e.V. (BGT) veröffentlichte eine ausführliche Stellungnahme. Der Verband unterstützt den Referentenentwurf grundsätzlich, sieht an mehreren Stellen jedoch Nachbesserungsbedarf. So müsse die Definition eines geeigneten Ortes zur Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen konkreter formuliert werden, da die Bereitschaft zur stationären Aufnahme betroffener Patient*innen eine zentrale Rolle spiele. Zudem befürwortet der BGT eine möglichst freie Wahl des Aufklärungsortes im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten.

Der Deutsche Verein äußerte sich ebenfalls zu der geplanten Neuregelung. Begrüßt wird dort insbesondere, dass die Verlegung ärztlicher Zwangsmaßnahmen einschließlich der damit verbundenen medizinischen Versorgung nicht willkürlich erfolgen könne. Gleichzeitig warnt der Verband vor möglichem Kontrollverlust sowie fehlenden personellen und organisatorischen Ressourcen während der Behandlung. Positiv bewertet wird zudem die stärkere Berücksichtigung des Willens der Patient*innen und ihrer Angehörigen. Kritisch sieht der Deutsche Verein hingegen die Vorgabe, dass behandelnde Ärzt*innen nicht frei gewählt werden können. Auch die gesetzliche Regelung zur vorherigen Überzeugungsarbeit gegenüber Patient*innen zur Vermeidung ärztlicher Zwangsmaßnahmen sei bislang nicht ausreichend konkret formuliert.

Der Gesetzgeber ist derzeit verpflichtet, § 1832 BGB bis zum 31.12.2026 zu überarbeiten. Erst mit Inkrafttreten der neuen Regelung verliert der Krankenhausvorbehalt seine Gültigkeit.

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Das Thema Geld ist in der Gesellschaft eines, über das ungern gesprochen wird. Besonders wenn Geldsorgen bestehen, redet kaum jemand darüber. Zu groß sind Scham und die Angst vor Verurteilung. Gerade ältere Menschen nehmen finanzielle Probleme häufig als persönliches Versagen wahr und suchen daher spät oder gar keine Unterstützung.

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Gerade im Alter kann es jedoch durch den Renteneintritt, plötzliche Pflegebedürftigkeit oder höhere Gesundheitsausgaben schnell zu finanziellen Engpässen kommen. „Die Scham, staatliche Leistungen oder Hilfsangebote anzunehmen, ist jedoch gerade bei Älteren groß“, so die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) in ihrer Pressemitteilung zur Neuauflage ihres Ratgebers „Schuldenfrei im Alter“.

Der Ratgeber erschien erstmals 2014 und wird seitdem fortlaufend aktualisiert. Die neueste, fünfte Auflage vom Februar 2026, die vom Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde, zeigt, wie sich Überschuldung im Alter vermeiden lässt und welche Hilfsangebote es im Falle finanzieller Schwierigkeiten gibt. Zudem informiert die Broschüre über Ansprüche auf staatliche Leistungen, Möglichkeiten der Schuldnerberatung sowie über Wege, die eigene finanzielle Situation frühzeitig zu stabilisieren. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Personen über 65 im Durchschnitt die höchste Verschuldung aufweisen und zudem schwieriger als jüngere Personen aus der Verschuldung herauskommen, da das Verhältnis von Schuldenhöhe zu Einkommen deutlich ungünstiger ist.

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten gewinnt das Thema Altersarmut zusätzlich an Bedeutung. Fachleute betonen, dass präventive Angebote und niedrigschwellige Beratungsstrukturen entscheidend sind, um finanzielle Notlagen frühzeitig abzufedern.

Der Ratgeber kann kostenfrei über die BAGSO-Webseite heruntergeladen und bestellt werden. Auch per E-Mail (bestellungen@bagso.de) oder telefonisch (0228 2499930) kann die Broschüre bestellt werden. Damit soll möglichst vielen Betroffenen ein einfacher Zugang zu Informationen und Unterstützung ermöglicht werden.

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Sowohl ältere als auch nicht-heterosexuelle Menschen gehören zu marginalisierten Gruppen. Menschen im höheren Alter, die sich als LSBTIQ* (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Trans*, Inter*, und/oder Queer) identifizieren, erleben daher häufig mehrfache Diskriminierung und Benachteiligung durch politische Institutionen und in der Gesellschaft insgesamt. Dieses Zusammenwirken verschiedener Formen von Diskriminierung wird als Intersektionalität bezeichnet (in diesem Fall Ageismus sowie LSBTIQ*-Feindlichkeit).

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Senior*innen, die sich LSBTIQ* zugehörig fühlen, sind im Alltag oft unsichtbar. Um ihren Erfahrungen und Bedürfnissen mehr Gehör zu verschaffen und über politische Handlungsansätze zu diskutieren, findet am 4. Juni eine Fachtagung zu sexueller Vielfalt unter älteren Menschen in Dresden statt. Veranstalter ist das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Der Fachtag richtet sich an ein breites und diverses Teilnehmer*innenfeld. Angesprochen sind unter anderem Vertreter*innen aus Politik, Pflege und der Arbeit mit LSBTIQ*-Personen. Auch Betroffene selbst sind mit ihrer Alltagsexpertise ausdrücklich willkommen. Ziel ist der Austausch, auf dessen Grundlage gemeinsam Strategien und Konzepte entwickelt werden sollen, die die politische und gesellschaftliche Teilhabe älterer LSBTIQ*-Personen stärken.

Die Veranstaltung beginnt um 09:00 Uhr. In der ersten Hälfte gibt Prof. Dr. Ralf Lottmann einen Überblick über die aktuelle Situation der Betroffenen auf Grundlage des Neunten Altersberichts. Anschließend folgt eine Podiumsdiskussion mit Lottmann sowie Vertreter*innen mehrerer Interessenverbände (darunter Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland sowie die AWO). In der zweiten Hälfte sind Gruppenarbeiten geplant. Diese beschäftigen sich mit Themen wie Pflege, Wohnen im Alter und Diskriminierung – jeweils mit Blick auf LSBTIQ*-Personen im Alter. Die Fachtagung endet um 16:30 Uhr.

Auch die Vernetzung der beteiligten Akteur*innen und Institutionen spielt eine wichtige Rolle. Sie kann dazu beitragen, gemeinsame lokale, regionale und nationale Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, die die Situation älterer LSBTIQ*-Personen verbessern. Neben Diskriminierung sind auch Einsamkeit, Scham und Angst vor einem Outing in dieser Gruppe weit verbreitet.

Die Anmeldung ist noch bis zum 4. Juni um 00:00 Uhr möglich. Alternativ kann auch nur jeweils eine Hälfte der Veranstaltung besucht werden. Im Anmeldeformular können Sie sich einer Arbeitsgruppe Ihrer Wahl zuordnen. Für ein Mittagessen, Barrierefreiheit sowie Dolmetscher*innen für Gebärdensprache ist gesorgt.

Die Fachtagung findet an folgendem Ort statt: Penck Hotel Dresden, Ostra-Allee 33, 01067 Dresden. 

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Ein einziger Pflegefall kann ausreichen, um ganze Familien sowohl körperlich als auch psychisch zu belasten. Pflegebedürftige erleben grundlegende Veränderungen ihres Alltags und verlieren einen erheblichen Teil ihrer Selbstständigkeit, was auch für die Angehörigen nicht immer einfach zu akzeptieren ist. Die durch die Bundesregierung angekündigten Einsparungen im Gesundheitssystem sorgen dafür, dass Pflegefälle auch immer häufiger finanzielle Herausforderungen mit sich bringen.

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Die Einsparungen betreffen zum einen die Bewohner*innen von Pflegeheimen, in denen bereits jetzt der durchschnittliche Eigenanteil bei 3.245 Euro monatlich liegt, was annähernd dem Dreifachen der durchschnittlichen Rente entspricht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits eine Reform angekündigt, die vorsieht, die Kosten für Pflegeplätze teilweise drastisch zu erhöhen. Warken argumentiert mit Schulden in Milliardenhöhe, welche durch die Zuzahlungen pflegebedürftiger Menschen beziehungsweise deren Angehöriger beglichen werden könnten. Zuschüsse, welche den Betroffenen zugutekommen, sollen stufenweise steigen, was dazu führt, dass Pflegebedürftige erst nach frühestens einem oder zwei Jahren davon profitieren.

Ferner beinhaltet die Reform die Verschiebung der Kriterien für die Anerkennung der Pflegegrade 1 bis 3, sodass leichte Einschränkungen zukünftig nicht ausreichen, um offiziell als pflegebedürftig zu gelten. Auch Gutverdiener*innen werden laut Reform mehr in die Pflegekassen einzahlen müssen, da die Beitragsbemessungsgrenze voraussichtlich steigen wird.

Auf die durch Warken verkündete Reform wurde teils mit Unverständnis reagiert. Simone Fischer (Grüne), Sprecherin für Pflegepolitik im Gesundheitsausschuss des Bundestages, kritisiert die Widersprüchlichkeit der Reform, da sie im Gegensatz zu dem stehe, was die Große Koalition zu Beginn der Legislaturperiode versprochen hatte, und sieht darin einen Vertrauensbruch gegenüber der Bevölkerung.

Fischer befürchtet eine zusätzliche Belastung für ohnehin oftmals überforderte Angehörige pflegebedürftiger Menschen. Sie fordert, den Blick mehr auf Prävention und Rehabilitation zu lenken, damit eine Pflegebedürftigkeit möglichst spät eintritt. Auf diese Art und Weise würden die milliardenschweren Defizite der Pflegekassen ebenfalls entlastet werden – und dies ohne zusätzliche Ausgaben von Familien mit Pflegepatient*innen zu verlangen. Zeitgleich schlägt sie hierfür die "Übernahme versicherungsfremder Leistungen" und eine "breitere Finanzierungsbasis" vor.

Die Linksfraktion wirft der Bundesregierung ebenfalls unmoralisches Handeln auf Kosten sozial schwächer aufgestellter Menschen vor und fordert eine Pflegevollversicherung sowie eine höhere Besteuerung von Gutverdiener*innen (inklusive Beamt*innen), sodass Pflege für niemanden mehr eine Kostenfrage sei.

Zahlreiche Deutsche sorgen sich um die Finanzierbarkeit der Versorgung ihrer Angehörigen. Laut einer aktuellen Umfrage des AOK-Berufsverbands haben 86 % der Bundesbürger*innen Angst, im Pflegefall von Armut betroffen zu sein.

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Lesen und Schreiben gehören zu den grundlegenden Fähigkeiten, auf welche nahezu jeder Mensch tagtäglich angewiesen ist. Sind diese nicht oder nur eingeschränkt vorhanden, sind Betroffene Stigmatisierungen ausgesetzt. Sie entwickeln Scham und soziale Ängste und sind je nach Schwere der Beeinträchtigung auf Unterstützung angewiesen. Auch vielen an Demenz erkrankten Menschen fallen Lesen und Schreiben schwerer, insbesondere das Textverständnis kann krankheitsbedingt abnehmen.

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Die Nutzung digitaler Angebote erfordert ebenfalls gut ausgebildete Kompetenzen im Umgang mit Texten und schließt damit Personen mit Lern- und Leseschwierigkeiten von digitaler Teilhabe aus. Für mehr Barrierefreiheit diesbezüglich soll der Digital-Kompass sorgen. Dieses Online-Projekt hat kürzlich sein Angebot für Menschen mit eingeschränktem Leseverständnis um neue Funktionen ergänzt, die dabei zu helfen sollen, sich trotz eines Handicaps sicher im Internet zurechtzufinden.

Durch einfache Sprache (beispielsweise in Form kurzer Sätze und einer möglichst unkomplizierten Formulierungsweise) sowie diverse Schulungen und interaktive Aktionen für Betroffene und Interessierte wird das Thema sensibel und partizipativ behandelt. Damit das Angebot möglichst viele erreicht, werden gezielt Multiplikator*innen angesprochen, die Personen mit Lern- und Leseschwierigkeiten beim Erwerb digitaler Kompetenzen behilflich sein können. Mit der Auftaktveranstaltung in Berlin, die mehr als 50 Akteur*innen aus Gesellschaft, Politik und Praxis eine Plattform bot, um über die Bedeutsamkeit sprachlicher Barrierefreiheit im Netz zu diskutieren, wurde das Projekt vor einigen Wochen eröffnet.

Beteiligt an der Koordinierung und der Durchführung des Projekts sind sowohl die BAGSO als auch Deutschland sicher im Netz e.V.. Dr. Stefanie Hubig, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz lobt das Angebot für sein praxisnahes und leicht verständliches Konzept: Man müsse für alle den Zugang zur digitalen Welt sicherstellen und gezielt digitale Kompetenzen stärken. "Genau hier setzt das Projekt ‚Digital einfach erklärt‘ an", sagte die SPD-Politikerin anlässlich des offiziellen Projektbeginns. Ihr Ministerium fördert, wie auch mehrere Behinderten- und Verbraucher*innenverbände, den Digital-Kompass.

Das Projekt verfügt über ca. 300 Standorte in ganz Deutschland. Diese können vor Ort von Betroffenen genutzt werden, wenn sie Unterstützung im Umgang mit digitalen Geräten und/oder Medien benötigen. Auf diese Art und Weise können bedürftige Konsument*innen von der Barrierefreiheit auch im digitalen Rahmen zunehmend profitieren.

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Kultur und Politik weisen zahlreiche Schnittmengen auf. Gesellschaftlich relevante Themen spiegeln sich häufig in künstlerischen Darstellungen wider und machen so ihre Dringlichkeit sichtbar. Gleichzeitig wird in Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte allen Menschen die uneingeschränkte Teilhabe am kulturellen Leben zugesichert. In der Praxis ist dieser Zugang jedoch nicht immer gegeben, insbesondere älteren Menschen fehlt es häufig an niedrigschwelligen Angeboten.

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Umso wichtiger sind kulturelle Formate, die Senior*innen aktiv einbeziehen und ein inklusives, demokratisches Forum schaffen, das das Miteinander stärkt. Ein Beispiel hierfür ist das Generationentheaterfestival „PlusMinus60“, das vom 25. bis zum 27. September 2026 im österreichischen Ludesch (Vorarlberg) stattfinden wird. Veranstaltet wird es vom Landesverband Vorarlberg Amateurtheater, der seit rund 70 Jahren besteht.

Theatergruppen aus dem gesamten deutschsprachigen Raum sind eingeladen, sich bis zum 29. Mai für einen der etwa zehn Plätze des Festivals anzumelden. Gesucht werden Inszenierungen, die Senior*innen und/oder mehrere Generationen in den Mittelpunkt stellen. Auch Beiträge zur Erinnerungskultur sind willkommen. Darüber hinaus können musikalische Beiträge eingereicht werden, sofern sie thematisch zu den Theaterstücken passen und eine Spieldauer von 30 Minuten nicht überschreiten.

Das Festivalwochenende beginnt mit einem Auftritt in dem örtlichen Pflegeheim Benevit, um den Bewohner*innen ein kulturelles Angebot zu ermöglichen. Am darauffolgenden Tag präsentieren die teilnehmenden Theatergruppen ihre Stücke öffentlich. Neben der Aufführung steht auch der Austausch zwischen den Gruppen im Mittelpunkt, der sowohl der Vernetzung als auch der gegenseitigen Inspiration dienen soll. Am letzten Tag ist ein interner Workshop geplant, an den Diskussionsrunden zur Zukunft von Senior*innentheater anschließen. Weitere Informationen zum Programm finden sich in der Ausschreibung.

Sofern erforderlich, werden Übernachtungskosten sowie Verpflegung vom Veranstalter übernommen. Die Anreise finanzieren die teilnehmenden Ensembles selbst. Das Festival findet alle zwei Jahre in Vorarlberg statt und hat zum Ziel, die Vielfalt und Kreativität von Senior*innentheater sichtbar zu machen. Es soll nicht nur unterhalten, sondern auch zum Austausch über gesellschaftliche und seniorenpolitische Themen anregen.

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Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen vermissen häufig ihr vertrautes Umfeld und ihre Angehörigen. Die häusliche Pflege durch Angehörige ist jedoch nicht immer möglich, und viele Wohnungen weisen Lücken bezüglich Barrierefreiheit auf. Zeitgleich kollidiert die begrenzte Platzzahl in Pflegeheimen mit der steigenden Lebenserwartung. Hamburg wird ab dem 1. Mai ein Projekt testen, das die Wohnsituation älterer Menschen verbessern soll.

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Finanziert wird das Projekt Wohnen bleiben im Quartier je zur Hälfte durch Hamburgs Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere und die Pflegekassen. Letztere waren in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg an der Entwicklung des Projektes beteiligt. Während der gesamten Laufzeit wird die Universität Osnabrück sämtliche Akteur*innen des Projekts wissenschaftlich begleiten , um das Konzept zu evaluieren. Die Ergebnisse sollen anschließend genutzt werden, um die Zukunftsfähigkeit des Projekts zu bewerten.

In sechs Hamburger Stadtteilen mit besonders großem Bedarf wird das Projekt über einen Zeitraum von drei Jahren erprobt. Zentrales Element ist die Stärkung des Verbleibs im eigenen Wohnumfeld. Dafür setzt das Konzept auf eine Kombination aus Pflege, Beratung und gegenseitiger Unterstützung unter Nachbar*innen. Quartierspflegedienste stellen die Versorgung der Bewohner*innen rund um die Uhr sicher und arbeiten eng mit weiteren beteiligten Akteur*innen zusammen. Gleichzeitig spielt die Förderung des sozialen Miteinanders eine wichtige Rolle. In regelmäßigen Abständen sollen sogenannte Quartierstreffs stattfinden, um Einsamkeit entgegenzuwirken und den Zugang zu individuellen Unterstützungsangeboten zu erleichtern. Darüber hinaus soll der Austausch zwischen den Generationen gestärkt werden.

Bereits im Vorfeld äußerten sich mehrere Beteiligte positiv zu dem quartiersbezogenen Ansatz. Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, bezeichnete das Konzept als ein „deutliches Signal für ein lebenslanges Wohnen im Quartier“. Auch Bettina Schomburg, Leiterin des Bezirksamts Hamburg-Nord, hob die „gelungene ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Beteiligten bereits in der Vorbereitungsphase“ hervor.

Mehr zu dem Projekt erfahren Sie hier.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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