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Um künftig besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen in gesundheitlichen Notlagen einzugehen, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Publikation veröffentlicht, die sich mit altersfreundlichen Ansätzen in Städten und Kommunen während Krisenzeiten befasst. Die Lehren aus der Corona-Pandemie sollen dazu beitragen, die Vorbereitung und Reaktion der Städte und Kommunen auf zukünftige Krisen zu optimieren.

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Der Bericht basiert auf den Erfahrungen von 16 Städten in Europa und wurde vom europäischen Regionalbüro der WHO veröffentlicht. Damit richtet sich die WHO an politische Entscheidungsträger*innen und Stadtplaner*innen und schlägt Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass Städte altersfreundlich auf zukünftige Krisen vorbereitet sind und ihre Resilienz ausbauen können.

Im Rückblick auf die Pandemie wurden die Herausforderungen benannt, die den Schutz älterer Menschen in städtischen Gebieten betreffen:

  • die Notwendigkeit, das Überleben älterer Menschen sichern, ohne sie zu isolieren oder zu stigmatisieren
  • in gesundheitlichen Notlagen soziale Gerechtigkeit gemeinsam mit altersfreundlichen Maßnahmen berücksichtigen
  • Anpassungsprozesse für Ältere erleichtern und sie aktiv in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse von Städten einbeziehen

Konkret wurden fünf Lehren aus der Pandemie formuliert, auf deren Grundlage Städte künftig besser auf gesundheitliche Krisen reagieren können:

  1. Gemeinsam Resilienz aufbauen.
  2. Einen Resilienz-Zyklus etablieren, um sowohl vorsorglich als auch während und nach Krisen (re-)agieren zu können.
  3. Einen „All-Hazard“-Ansatz anwenden, da unterschiedliche Krisen die gesundheitliche Versorgung und Vulnerabilität älterer Menschen beeinflussen können.
  4. Strategische Investitionen in die kommunale Infrastruktur tätigen.
  5. Sicherstellen, dass ältere Personen eine Stimme haben.

Zur (englischsprachigen) Publikation auf der Webseite der WHO.

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Der Seniorenbeirat Stockelsdorf lädt am 18.09.2024 zu einer Podiumsdiskussion ein. Themen werden Altersarmut, die Rente der Zukunft und der (fehlende) Inflationsausgleich für Rentner*innen sein.

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Podiumsdiskussion

  • Wo: Rathaussaal Stockelsdorf, Ahrensböker Straße 7
  • Wann: Mittwoch, den 18.09.2024
  • Uhrzeit: 15.00 Uhr (Einlass ab 14.30 Uhr)

Teilnehmer*innen:

  • Bettina Hagedorn, MdB (SPD)
  • Sebastian Schmidt, Vorsitzender der Kreistagsfraktion OH (CDU)
  • Reiner Heyse, Gewerkschaftler und Herausgeber „RentenZukunft“

Eine Einladung an die FDP Schleswig-Holstein ist erfolgt, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Beitrages steht eine Zusage noch aus.

Der Seniorenbeirat erwartet in der Diskussion Antworten auf viele Fragen und bittet um rege Beteiligung.

Anmeldungen sind per Mail möglich an seniorenbeirat@stockelsdorf.de oder telefonisch bei Jürgen Fischer, Tel. 0451/494036.

Hintergründe: Fehlender Inflationsausgleich, Demonstrationen, Petition

Zum fehlenden Inflationsausgleich für Rentner*innen fanden in Schleswig-Holstein unter Beteiligung von Seniorenbeiräten verschiedene Aktionen statt. Es wurde demonstriert und Unterschriften wurden gesammelt.

Zu diesen Hintergründen hielt Jürgen Fischer vom Seniorenbeirat Stockelsdorf eine Rede auf der Mitgliederversammlung des Landesseniorenrates Schleswig-Holstein e.V., welche Sie hier gekürzt nachlesen können.

Rede auf der Mitgliederversammlung, Wortlaut Jürgen Fischer

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Delegierte,

ich bedanke mich für die Möglichkeit Ihnen und Euch über die Aktivitäten in Sachen „Senioren-Demo“ zu berichten.

Mein Name ist Jürgen Fischer, Seniorenbeiratsvorsitzender aus Stockelsdorf.

(…)

In unseren Beratungen in Stockelsdorf, an denen auch Peter Schildwächter etliche Male teilnahm, wurde dann über eine Forderung nach Zahlung eines Inflationsausgleiches diskutiert. Das Altenparlament, dass am 29.09.2023 tagte, erhielt vom Seniorenbeirat Plön formuliert, einen Antrag, die Landesregierung zu beauftragen, den Bund aufzufordern, auch den rund 21 Millionen Rentner*innen einen Inflationsausgleich von 3.000 € zu zahlen.

Gleiches Recht für alle. Die Pensionäre haben den Ausgleich schon erhalten. Nicht nur die Pensionäre, auch unserer Bundespolitiker gönnten sich einen Schluck aus der Pulle. Und das im Übrigen neben zwei Diätenerhöhungen von zusammen rund 9% in diesem Jahr. Wie ungerecht. Etliche Tarifpartner der Wirtschaft hatten inzwischen erkannt, dass die Inflation durch eine Einmalzahlung ausgeglichen werden muss. Doch was ist mit den Rentner*innen?

Für immer mehr bleibt nur noch der Weg zu den örtlichen Tafeln, die einen enormen Zulauf zu beklagen haben. In Kenntnis dieser Ungerechtigkeit hatte sich mittlerweile ein breites Bündnis aus IG Metall Seniorenabteilung, Verdi Senioren, AWO Schleswig-Holstein, AWO Hamburg, SoVD Schleswig-Holstein, SoVD Hamburg, VdK, Seniorenbeiräte aus Mecklenburg-Vorpommern und einigen wenigen Seniorenbeiräten aus Schleswig-Holstein gegründet. Allen war dann klar, wir müssen in die Öffentlichkeit mit unserem Anliegen. So kam es am 05.04.2024 in Stockelsdorf zu einem 1. Spaziergang für Rentner*innen mit rund 1.000 Beteiligten. Teils lautstark und mit Rollatoren. Es folgten ein Beitrag im Schleswig-Holstein-Magazin des NDR und teils bundesweite Presseberichte.

Zeitgleich mit der 1. Rentner-Demo fingen wir an im Bündnis Unterschriften zu sammeln, mit der Forderung nach Zahlung der Inflationsausgleichprämie. Diese Unterschriften wurden durch eine Online-Petition und durch mehrere Filmbeiträge auf YouTube unterstützt. Derzeit rund 130.000 Klicks und rund 260.000 Unterschriften. Unterschriftenlisten konnte man von der Web-Seite des LSR herunterladen. Haben Sie es gewusst?

Ermuntert durch die 1. Demo gingen wir am 31.05.2024 erneut auf die Straße. Diesmal wieder mit Unterstützung des Bündnisses und etlichen Seniorenbeiräten aus der Region Lübeck, aber auch aus Malente, Bad Segeberg und einigen mehr.

Die Unterschriften wurden mittlerweile in zwei Aktionen des Bündnisses am 15. Juni in Kiel und Hamburg an Bundespolitiker bzw. dem Finanzsenator in Hamburg übergeben.

Dann war zunächst Sommerpause.

Am 14.08.2024 traf sich das Bündnis zum insgesamt wohl 14. Mal, diesmal bei unseren Freunden und Mitstreitern Götz Gebert und Bruno Böhm im Lübecker Rathaus, danke nochmals dafür, und hat meine Forderung nach einer Demo in Berlin angenommen. Wir beraten jetzt in den einzelnen Bündnispartnern über eine Aktion in der Bundeshauptstadt. Möglicherweise vor dem Bundeskanzleramt oder bei Herrn Lindner vor der Tür, wenn er dann noch da ist….

Die Lübecker haben übrigens bereits am14.02.2024 eine bemerkenswerte Veranstaltung zum Thema Altersarmut durchgeführt. Haben Sie es gewusst?

Kommen Sie gern alle mit ihren Senioren am 06.11.2024 mit nach Berlin. Ein Busplatz, Abfahrt in Stockelsdorf, kostet ca. 30,00 €. Ich habe für Stockelsdorf bereits 4 Busse reservieren lassen. Ich bitte Sie alle darüber zu beraten, um der Forderung unserer Rentner*innen und Senior*innen nach Gerechtigkeit Nachdruck zu verleihen. Eine endgültige Entscheidung trifft das Bündnis am 25.09.2024 in seiner nächsten Sitzung. Es geht nunmehr aber nicht mehr allein um die Inflationsausgleichzahlung, sondern um Altersarmut und ganz wichtig um die Rente der Zukunft, die nach meiner und unserer Meinung im Bündnis nicht durch Börsenspekulationen gefährdet werden darf.

Besonders möchte ich Sie und Euch noch auf eine Podiumsdiskussion in Stockelsdorf am 18.09.2024 im Rathaussaal zu Stockelsdorf aufmerksam machen Dazu habe ich die Bundespolitikerin der SPD und Mitglied im Haushaltsausschuss, Frau Bettina Hagedorn, Ihren vermutlichen Gegenkandidaten der CDU, Sebastian Schmidt, wohnhaft in Stockelsdorf, ein Mitglied der FDP-Fraktion des Landes Schleswig-Holstein und Herrn Reiner Heyse, den Herausgeber von RentenZukunft eingeladen und die Zusagen bereits erhalten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

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Nicht nur Diskriminierung aufgrund der Herkunft, des Glaubens, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung prägt unsere Gesellschaft hierzulande. Viele Senior*innen klagen über verbale Attacken aufgrund ihres Alters (Ageismus, zu deutsch etwa „Altersdiskriminierung“) und können sich dabei deutlich weniger zur Wehr setzen als jüngere Generationen.

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Dieses Thema hat sich Silbernetz e. V. (eine kostenfreie Hotline für ältere Menschen, die sich einsam fühlen) zu eigen gemacht und eine Kampagne gestartet.

Ursprünglich wurde Silbernetz 2016 in Berlin ins Leben gerufen, um Einsamkeit unter Senior*innen entgegenzuwirken. Dieses Phänomen kann als eines der größten sozialen Probleme unserer Zeit bezeichnet werden und betrifft insbesondere Menschen im Rentenalter. Eine Umfrage von Statista aus dem Jahr 2022 ergab, dass etwa jeder sechste Mensch im Alter zwischen 65 und 79 Jahren von Einsamkeit betroffen ist, in der Gruppe der über 80-Jährigen ist es sogar fast jeder vierte.

Ehrenamtliche des Vereins Silbernetz bieten den Betroffenen 14 Stunden täglich die Möglichkeit für unverbindlichen telefonischen Austausch und bauen zu den Rentner*innen durch regelmäßige Anrufe einen guten Kontakt auf. Die Organisation, welche sich ausschließlich durch Spenden finanziert, wurde für ihr Wirken bereits mehrmals ausgezeichnet und wird aufgrund der steigenden Zahl älterer Menschen sowie der Nachwirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland immer relevanter.

Nun hat sich Silbernetz im vergangenen Mai ein weiteres Ziel gesetzt und mehrere Workshops organisiert, um gegen Altersdiskriminierung vorzugehen. Dabei geht es weniger darum, Ageismus konkret zu stoppen, als die Betroffenen mental zu stärken und zum persönlichen Austausch untereinander anzuregen.

Nach der positiven Resonanz seitens der Teilnehmenden zum ersten Event im Juli 2024 unter dem Motto „Ageismus sichtbar machen, Veränderung bewirken!" sind vier weitere Veranstaltungen bis zum Jahresende geplant, wovon zwei über Zoom (15.10. und 05.11.2024) und zwei in Berlin (03.09. und 03.12.2024) stattfinden bzw. stattfanden. Eine Anmeldung kann per E-Mail an a.reifschneider@silbernetz.de erfolgen.

Silbernetz e. V. ist jeden Tag von 8 bis 22 Uhr über die 0800 4 70 80 90 erreichbar.

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Unter allen fünf Sozialversicherungen ist die Pflegeversicherung hierzulande die jüngste. Erst 1995 wurde sie unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) eingeführt, da die Zahl pflegebedürftiger Menschen einen stetigen Anstieg verzeichnete. Ihr Bestehen ist eine Grundvoraussetzung für (niedrigschwelligere) Hilfsmaßnahmen und gesenkte Kosten im Pflegefall, doch oftmals wird sich damit erst dann auseinandergesetzt, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits eingetroffen ist oder unmittelbar bevorsteht.

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Der 1950 gegründete Sozialverband VdK hat im vergangenen Juni ein YouTube-Video veröffentlicht, in welchem Daniel Overdiek, Leiter der Rechtsabteilung des bayerischen VdK, die zentralen Aspekte der Pflegeversicherung zusammenfasst und aufzählt, was Sie als pflegeversicherte Person beachten sollten:

https://youtu.be/3AyD4TvXpKk?si=psrtNPG8x5ZuURvw

Seit die Pflegeversicherung 2017 reformiert wurde, wird die Pflegebedürftigkeit anhand von 65 Kriterien (z.B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, psychische Auffälligkeiten) gemessen. Zunächst wird seitens der Angehörigen der Antrag an die Pflegekasse gestellt, in deren Auftrag der Medizinische Dienst sich in Form eines Hausbesuchs oder eines Telefonats ein Bild von der pflegebedürftigen Person macht, um den Pflegegrad festzulegen. Je mehr Kriterien der Alltagsbewältigung Defizite aufweisen, desto pflegebedürftiger ist die Person einzustufen.

Ab Pflegegrad II besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, das gemeinsam mit dem Pflegegrad steigt. Dieses steht dabei der pflegenden Person zu, kann aber auch durch eine Pflegesachleistung ersetzt werden. Darüber hinaus ist in der Pflegeversicherung auch die Tages- und Nacht- sowie die vollstationäre Pflege in Form der vorübergehenden oder dauerhaften Heimunterbringung inkludiert. Wird diese in Anspruch genommen, erhöht sich auch der Satz des Pflegegeldes. Die Kosten für stationäre Pflege werden jedoch nur teilweise von der Pflegeversicherung getragen, wohingegen der Rest eigenständig gezahlt werden muss. Ist dies finanziell nicht möglich und kommen auch weitere Angehörige für die Kostenübernahme nicht in Frage, kann beim Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragt werden. Ein Entlastungsbetrag von 125€ kann in Anspruch genommen werden, findet aber aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Pflegediensten nicht immer Anwendung.

Bei vier Fünftel aller pflegenden Personen handelt es sich um Angehörige, welche die Pflege ihrer Ehepartner*in, Eltern oder Geschwister eigenständig übernehmen. Diese erhalten hierfür ein fiktives Arbeitsentgelt, das später ihrer eigenen Rente zugute kommt, wobei sich auch dieser Betrag an den Pflegegrad des zu pflegenden Angehörigen orientiert. Pflegende Personen, welche bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben, haben zudem die Möglichkeit, Gebrauch von der Teilrente zu machen, damit deren gängige Rente von der Pflegetätigkeit unberührt bleibt. Gegenwärtig zahlen Arbeitnehmer*innen ab dem 24. Lebensjahr, sofern sie kinderlos sind, 4% des Bruttolohns in die Pflegekasse ein, wobei der Anteil mit jedem Kind um einen Viertel Prozentpunkt sinkt.

Hier erhalten Sie weitere Informationen über den VdK.

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Der Tod ist unausweichlich und wird früher oder später jeden Menschen treffen. Einsamkeit hingegen als Defizit in der sozialen Teilhabe lässt sich vermeiden und ist trotzdem weit verbreitet. Gerade in den letzten Lebensjahren leiden viele Menschen unter mangelnder Austauschmöglichkeit durch interne und externe Faktoren, was sich negativ auf die meist ohnehin schon beeinträchtigte Lebensqualität auswirkt.

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Fehlende soziale Kontakte verkürzen nachweislich die Lebensdauer und können ernsthafte psychische Schäden mit sich ziehen.

Das Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie hat Einsamkeit unter Senior*innen unlängst auf seine Agenda gesetzt und lädt am Freitag, den 11. Oktober 2024 in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. in Berlin-Tiergarten zur alljährlichen Fachtagung Palliative Geriatrie ein, an der über 30 Mitwirkende aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden beteiligt sind.

Von 09:00 bis 17:15 können sich die Teilnehmenden mit Fragen rund um Einsamkeit im Rentenalter auseinandersetzen, praxisnahe Ansätze entwickeln und damit zum wissenschaftlichen Diskurs beitragen. Erforscht werden sollen u.a. Ursachen, Folgen der sozialen Isolation älterer und dementer Menschen sowie mögliche Vorgehensweisen dagegen, damit konkrete Handlungsschritte sowohl in der Sozialpolitik als auch im unmittelbaren persönlichen Umfeld eingeleitet werden können.

Die Zielgruppe der Fachtagung unter der Leitung von Dirk Müller besteht dabei vorrangig aus medizinischem Fachpersonal, in der Geriatrie Beschäftigten und Fachkräften aus verwandten Arbeitsfeldern.

Die Teilnahmekosten inklusive Verpflegung belaufen sich grundsätzlich auf 134€ pro Person – eine Online-Teilnahme an der Fachtagung, für die eines von vier Themenbereichen ausgewählt wird, ist mit 89€ etwas günstiger.

Auf der Website zur Fachtagung finden Sie weitere Informationen wie auch den Flyer und das Tagungsprogramm zum kostenlosen Herunterladen. Für die Teilnahme können Sie das Anmeldeformular ausfüllen.

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Mitte Juli adressierte das Netzwerk AGE Platform Europe in einem offenen Brief die erneut gewählte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und forderte die Entwicklung einer EU-Strategie zur Altersgleichheit.

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Die AGE Platform Europe ist das größte Netzwerk von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die die die Interessen älterer Menschen vertreten. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) ist Mitglied.

In dem Brief werden die Erfolge der europäischen Alterspolitik während von der Leyens letzter Amtszeit hervorgehoben, wie beispielsweise die Priorisierung älterer Menschen bei den Impfungen während der Corona-Pandemie. Gleichzeitig äußern die Verfasser*innen jedoch Bedenken hinsichtlich ihrer neuen Amtszeit:

„Wir sind überrascht, dass ältere Menschen von heute und morgen weder in Ihren politischen Leitlinien noch in der Präsentation vor dem Europäischen Parlament erwähnt wurden. Wir vertrauen darauf, dass Sie diese Lücke schließen und Initiativen zur Gleichstellung im Alter vorschlagen werden, die auf den Schlussfolgerungen der Kommission und den Empfehlungen der Gemeinsamen Forschungsstelle und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sowie der Weltgesundheitsorganisation basieren. Sie alle konzentrieren sich auf die Notwendigkeit, Altersdiskriminierung als Schlüsselkomponente politischer Maßnahmen anzugehen, die die Vorteile eines längeren Lebens nutzen und die Solidarität zwischen den Generationen fördern.“

Konkret fordert AGE, dass dem Gleichstellungskommissar ein Mandat zugewiesen wird, um eine EU-Strategie für Altersgleichheit zu entwickeln. Darüber hinaus hat das EU-weite Netzwerk bereits im Januar dem Europäischen Parlament weitere Forderungen unterbreitet. Im AGE-Manifest wurden Maßnahmen vorgeschlagen, die die Altersgleichheit sicherstellen sollen.

Auch die BAGSO hat ihre Forderungen an die neuen Europäischen Gesetzgeber 2024 bis 2029 unter dem Titel „Für ein solidarischen Miteinander aller Generationen in Europa“ bereits im Januar 2024 veröffentlicht. Darin geht es unter anderem um den Abbau von Altersdiskriminierung sowie die Stärkung von Solidarität und Demokratie innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

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Der Dachverband Lesben und Alter e.V. startet eine bundesweite Umfrage, um die soziale Lebenssituation von Lesben ab 55 Jahren in Deutschland zu erfassen. Mit der Umfrage „Würdevolles Altern – Zur sozialen Lebenssituation älterer und alter Lesben* in Deutschland“ möchte der Verband herausfinden, wie die Befragten in verschiedenen Teilen des Landes leben, welche Erfahrungen sie gemacht haben und welche Wünsche sie für die Zukunft haben.

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Dass Menschen im Alter neben Themen, die spezifisch in dieser Lebensphase auf sie zukommen, immer auch ihre gesamte Lebensgeschichte mitnehmen, ist bekannt. Wir haben in unseren Artikeln das Thema von Mehrfachdiskriminierungen im Alter aufgegriffen. Dabei geht es allerdings nicht nur um sichtbare Probleme. Es gibt auch „blinde Flecken“, wie wir sie in unserem Artikel zur Demenz beschreiben.

In einer Gesellschaft, in der gerade ältere Menschen, die von mehrfacher Diskriminierung betroffen sind, häufig nicht mitgedacht werden, macht es Sinn, dass ein Verband wie Lesben und Alter e.V. sich für die spezifischen Bedürfnisse und Erfahrungen dieser Menschen interessiert.

Das Ausfüllen des Fragebogens dauert ca. 20 bis 25 Minuten und kann unter diesem Link anonym ausgefüllt werden. Sollte eine Online-Teilnahme nicht möglich sein, bietet der Dachverband eine Printversion an, die auf Anfrage per Post zugeschickt wird. Dafür gibt es hier ein Kontaktformular.

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Im Juli veröffentlichte die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Schleswig-Holsteins, Samiah El Samadoni, ihren Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2023. Während der 35 Jahre des Amts der Bürgerbeauftragten wurden insgesamt 101.217 Petitionen eingereicht.

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Laut Bericht waren dabei die häufigsten Themen: Grundsicherung für Arbeitsuchende (bzw. Bürgergeld) mit 673 Petitionen, Sozialhilfe mit 412 Petitionen und gesetzliche Krankenversicherung mit 397 Petitionen.

Ein zunehmendes Thema ist die Pflege. So lag der Eigenanteil für die stationäre Pflege in Altenheimen im Jahr 2023 bei etwa 2.700 Euro monatlich. Aktuell liegt dieser Anteil für Schleswig-Holstein bei 2.855 Euro. Eine aktuelle Aufschlüsselung des Eigenanteils und der Kosten findet sich unter pflege.de. Zwar stellt der Bericht fest, dass betroffene Partner*innen „einen Antrag auf Hilfe zur Pflege in Form von Übernahme der Heimkosten für den Eigenanteil bei der stationären Pflege“ stellen können. Allerdings gelten dafür einige Bedingungen.

Demnach besteht ein Vermögensfreibetrag für Ehepaare von 20.000 €. Zudem werden Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), also z.B. Grundsicherung im Alter und die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), nicht angegriffen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) beträgt die Grundrente für 2024 1.129 Euro. Die Grundsicherung liegt noch darunter. Auch Kindergeld – das gerade bei älteren Ehepaaren eher unwahrscheinlich ist – bleibt unberührt. Eine vollständige Liste findet sich auf der Seite der Verbraucherzentrale. Dort heißt es auch, dass zu den abzugsfähigen Beiträgen neben Einkommenssteuern und Beiträgen zur Sozialversicherung auch geförderte Altersvorsorgebeiträge (z.B. Riesterverträge) bis zur Höhe des Mindesteigenbeitrages nach § 86 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie Werbungskosten abgesetzt werden können. „Das Sozialamt beteiligt sich in diesen Fällen nur dann an Pflegekosten, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten bezahlen zu können.“

Mit anderen Worten, Personen, die eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen müssen, machen im Prinzip zwei Steuererklärungen. Hinzu kommt, dass viele der abzugsfähigen Gründe beim Renteneintritt wegfallen oder minimiert werden.

Für Menschen mit wenig Vermögen oder Einkommen bedeutet ein Pflegefall, der nicht mehr zuhause versorgt werden kann, häufig, dass Ehepartner*innen in finanzielle Not geraten. Diese müssen oft große Teile ihres Einkommens aufwenden, was zu Altersarmut führen kann, kritisiert auch El Samadoni. Die logische Forderung wäre eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung in Form einer Vollkostenversicherung, ähnlich der Krankenversicherung, um eine gerechtere Finanzierung sicherzustellen.

Wie der Bericht mit Bezug auf den Anstieg von Petitionen im Jahr 2023 zeigt, ist das Thema von großem Interesse für die Bürger*innen Schleswig-Holsteins. Darüber hinaus kann davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung und der Landtag den Bericht zur Kenntnis genommen haben. Gedanken zu Plänen zur Pflegereform oder zur Effizienz in der Pflege entnehmen Sie unseren jeweiligen Beiträgen.

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In wenigen Wochen feiert die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) ihren 50. Geburtstag. Ein Grund mehr, um über die Organisation und ihre Tätigkeiten zu informieren.

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Der Grundgedanke der BIVA liegt im Wohlergehen aller pflegebedürftigen Menschen unter Berücksichtigung deren individueller Bedürfnisse und schließt auch Angehörige mit ein. Grund, Intensität und Dauer der Pflege können variieren, ebenso wie die Art der Einrichtung (inkl. Heimpflege). Es handelt sich um einen übergreifenden Interessenverband mit rund 7.000 Mitgliedern. Obwohl politisch unabhängig, setzt sich die BIVA für eine kulantere Rechtslage gegenüber pflegebedürftigen Menschen ein und hat hierbei bereits Erfolge zu verzeichnen.

Genauso bietet die BIVA auch juristische Beratung an und klärt u. a. Ansprüche auf Pflege, die Rechtmäßigkeit von Verträgen und beantwortet Fragen bezüglich der Finanzierung. Darüber hinaus kann die Bewohnervertretung einer stationären Pflegeeinrichtung auf Wunsch vor Ort Schulungen seitens der BIVA-Akademie in Anspruch nehmen.

Neben der Lobbyarbeit und der Beratung bezieht sich die dritte Säule der Organisation auf Aufklärung. Pflegebedürftige, Angehörige und Interessierte können sich durch umfassendes von der BIVA zur Verfügung gestelltes Material, wie beispielsweise hier, über Wissenswertes um Themenfelder wie z. B. Pflege und Wohneinrichtungen informieren. Von häuslicher Pflege über stationäre Pflege bis zu alternativen Wohnformen wie z. B. der Mehrgenerationen-WG werden hierbei sämtliche Möglichkeiten um die Gestaltung der Pflege abgedeckt und beleuchtet.

Die BIVA finanziert sich über Spenden, es besteht die Möglichkeit, im Verein als Mitglied einzutreten. Die BIVA ist auch auf Facebook vertreten.

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Von Demenz betroffene Menschen sind oftmals nicht mehr dazu in der Lage, Ausflüge zu unternehmen. Mehrere Organisationen und Vereine aus Schleswig-Holstein haben ein Projekt erarbeitet, um genau dies zu ändern. Zwei Angebote für das sogenannte Naturabenteuer wurden hierfür erarbeitet.

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Zunächst lädt der Tierpark Arche Warder am Mittwoch, den 28.08.2024 zu einem vierstündigen Naturerlebnis für alle an Demenz erkrankten Menschen sowie deren Angehörigen ein. Den Senior*innen wird dadurch die Möglichkeit geboten, trotz ihrer Krankheit den gesamten Vormittag im Grünen zu verbringen. Geplant ist eine informative Führung durch den Tierpark, bei der u. a. Esel, Hühner, Schweine, Ziegen, Kühe und Hasen beobachtet werden können. Der Kontakt mit Flora und Fauna habe eine beruhigende Wirkung und könne die aus einem überfordernden Alltag herausholen. Darüber hinaus wird ein Mittagessen für alle Besucher*innen und Besucher angeboten.

Einige Wochen später folgt am Dienstag, den 15.10.2024 ein weiteres Naturangebot auf dem Ponyhof Reesdorf. Zwischen Kiel und Neumünster können die Gäste einen herbstlichen Vormittag umgeben von Zwergeseln und Ponys erleben, in welchem ebenfalls Verpflegung enthalten ist. Der Hof liegt inmitten der norddeutschen Natur und stellt für diesen Tag zudem einen Fotografen, der die Erinnerungen der Menschen festhalten kann.

Beide Angebote sind barrierefrei, finden unter der Begleitung und Betreuung durch geschultes Personal und Freiwillige statt und erfordern eine Anmeldung beim Kompetenzzentrum Demenz (hier geht es direkt zum Online-Anmeldeformular) sowie einen Eintritt von 5,00 Euro (Mahlzeit inbegriffen). Die Anreise muss eigenverantwortlich von den Teilnehmenden organisiert werden.

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