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Vom 16. bis 18. Juni 2026 fand im spanischen San Sebastián der 3. Weltkongress zu altersfreundlichen Städten und Gemeinden statt. Er bot internationalen Akteur*innen, die vor Ort an der Umsetzung der WHO-Empfehlungen für altersfreundliche Städte und Gemeinden arbeiten, die Möglichkeit, Erfahrungen und Anregungen auszutauschen. Die ersten beiden Weltkongresse dieser Art wurden in Dublin (Irland) und Québec (Kanada) ausgetragen.

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Unter dem Leitmotto „Gemeinsam verändern! Eine vernetzte, gerechte und nachhaltige altersfreundliche Welt für alle Generationen“ brachten die Teilnehmenden ihre unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven zusammen, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Ideen für eine zukunftsgerechte Gestaltung von Kommunen zu entwickeln. Über 700 Vertreter*innen von Organisationen, Initiativen und Bündnissen sowie Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich aus etwa 70 Staaten kamen zusammen. Deutschland wurde dabei unter anderem von Mitgliedern der BAGSO repräsentiert.

In einem neunseitigen Kurzbericht fasst die BAGSO ihre Eindrücke und Erkenntnisse vom 3. Weltkongress zusammen. Die thematischen Schwerpunkte lagen unter anderem auf der Gesundheitsförderung bis ins hohe Alter und der Digitalisierung. Das Programm umfasste vor allem Podiumsdiskussionen und Vorträge, aber auch Posterpräsentationen und Informationsstände.

Grundsätzlich wurde auf dem Kongress deutlich, dass sich das WHO-Konzept der altersfreundlichen Städte und Gemeinden umsetzen lässt, dafür jedoch das Mitwirken verschiedener Akteur*innen auf unterschiedlichen Ebenen notwendig ist. So sollen Maßnahmen an die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort angepasst werden können. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der stärkeren Beteiligung älterer Menschen, damit diese aktiv an Entscheidungsprozessen mitwirken können. Als Beispiel wurde dabei das Vancouver Protocol hervorgehoben.

Weitere zentrale Themen der Gespräche und Vorträge waren Einsamkeit, psychische Erkrankungen und Ageismus. Die Teilnehmenden beschäftigten sich mit der Frage, wie Senior*innen der Zugang zu sozialen Kontakten erleichtert und Altersdiskriminierung bekämpft werden kann. Auch die Folgen des Klimawandels wurden thematisiert, von denen ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen in besonderem Maße betroffen sein können.

Positiv bewertete die BAGSO insbesondere den Besuch nahegelegener Kommunen im Baskenland. Hier konnten die Teilnehmenden direkte Einblicke in die praktische Umsetzung altersfreundlicher Strukturen gewinnen. Auch die nationale und internationale Netzwerkarbeit hob die BAGSO hervor. Den Zusammenschluss verschiedener Staaten, um gemeinsam neue Modelle für die Arbeit mit und für Senior*innen zu entwickeln, bezeichnet sie als besonders wertvoll. Irland und die nordeuropäischen Staaten wurden dabei als Beispiele genannt, da sie bereits über nationale Strategien und Bündnisse zur Seniorenarbeit verfügen.

Als wichtiges Zukunftsthema wurde zudem Gewalt gegen ältere Menschen diskutiert. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie Betroffene schneller und besser unterstützt und wie kommunale Verwaltungen stärker in den Austausch mit anderen beteiligten Stellen einbezogen werden können, damit unterschiedliche Handlungsebenen besser ineinandergreifen.

Welche der auf dem Kongress vorgestellten Konzepte sich auch hierzulande umsetzen lassen, möchte die BAGSO am 23. September 2026 in einem Zoom-Meeting mit Interessierten diskutieren.

Der nächste Weltkongress zu altersfreundlichen Städten und Gemeinden findet 2028 in Singapur statt.

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Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) warnt davor, dass sich die deutsche Pflegepolitik zu stark auf die Pflege durch Angehörige verlasse. Nach Ansicht des Verbandes drohen dadurch Versorgungslücken, die insbesondere ältere Menschen betreffen könnten.

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Nach Angaben des AGVP spart der Staat derzeit rund 234 Milliarden Euro, weil Familien und Freund*innen Pflegeleistungen übernehmen. Doch diese Kapazitäten nehmen nach Einschätzung des Verbandes ab, da pflegende Angehörige selbst älter werden, wegfallen oder die Belastungen nicht dauerhaft tragen können. „Die Politik verdränge die Probleme, die aus der demografischen Entwicklung entstünden“, mahnte Verbandspräsident Thomas Greiner.

Bereits in den vergangenen vier Jahren fehlten laut Verband 60.000 Pflegeplätze. Gleichzeitig stehe die eigentliche demografische Herausforderung noch bevor, da die Babyboomer-Generation zunehmend ein Alter erreicht, in dem Pflegebedürftigkeit wahrscheinlicher wird. Schon jetzt sei die Versorgung vielerorts nicht gesichert. Der AGVP geht davon aus, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Jahren weiter verschärfen wird.

Hinzu kommen steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige. Der Eigenanteil in Pflegeheimen liegt laut AGVP inzwischen bei rund 3.600 Euro pro Monat. Für viele Senior*innen kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

AGVP-Präsident Thomas Greiner fordert daher einen politischen Kurswechsel. Deutschland habe nur noch etwa zehn Jahre Zeit, um die Pflegeinfrastruktur für die bevorstehenden demografischen Veränderungen auszubauen. Planung und Bau neuer Pflegeeinrichtungen seien langwierige Prozesse, da unter anderem Bedarfsanalysen, Grundstückssuche und Genehmigungsverfahren mehrere Jahre in Anspruch nehmen könnten.

Der Verband kritisiert außerdem einen aus seiner Sicht „lebensfremden Bürokratiezyklus“ und fordert bessere Investitionsbedingungen, flexiblere Personalvorgaben, mehr Eigenverantwortung und weniger Dokumentationspflichten für Pflegekräfte. Pflege sei längst nicht nur ein Gesundheitsthema, sondern betreffe auch den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und die Gesellschaft. Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder verlassen den Arbeitsmarkt vollständig, was sowohl für die betroffenen Familien als auch für den Arbeitsmarkt Folgen haben kann.

Große Erwartungen richtet der AGVP daher an den neuen Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU). Der Verband fordert, die Versorgungssicherheit stärker in den Mittelpunkt der Pflegepolitik zu stellen und frühzeitig auf die wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen zu reagieren.

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Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Anfang Juni veröffentlichte, sieht auch einige Schritte im Bereich der Digitalisierung vor. Dadurch sollen strukturelle Prozesse effizienter gestaltet und die Pflege insgesamt transparenter, schneller und moderner werden. Pflegeverbände haben sich bereits zu den geplanten Maßnahmen geäußert.

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Der Referentenentwurf sieht mehrere zentrale Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung vor. Beispielsweise sollen Pflegeeinrichtungen ab Mitte nächsten Jahres Förderanträge zur Modernisierung ihrer internen IT-Systeme stellen können. Einrichtungen, die diesen Schritt frühzeitig gehen, könnten dadurch von den neuen Fördermöglichkeiten profitieren. Zudem ist eine Innovationsregelung vorgesehen, nach der Pflegeheime die durch unbesetzte Stellen frei werdenden finanziellen Mittel unter bestimmten Voraussetzungen für den Einsatz digitaler Technologien nutzen können. Dies soll in Abstimmung mit den Pflegekassen erfolgen. Studien deuten darauf hin, dass sich der Einsatz entsprechender Technologien positiv auf die Pflegesätze und die Zufriedenheit der Mitarbeitenden auswirken kann.

Außerdem sieht der Entwurf die Einrichtung eines sogenannten Pflegecockpits vor. Das Online-Portal soll die Informationsbeschaffung und die Vermittlung an geeignete Pflegeeinrichtungen erleichtern. Gleichzeitig soll es die Verwaltung wichtiger Dokumente ermöglichen und dadurch bürokratische Hürden verringern.

Das Bündnis Digitalisierung in der Pflege unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, sieht jedoch mögliche Probleme bei der Umsetzung und Wirksamkeit. Die Pläne seien insbesondere dann wirkungsvoll, wenn der verstärkte Einsatz von Technologie dazu beitragen könne, die Folgen des Fachkräftemangels abzufedern.

Gleichzeitig kritisiert das Bündnis, dass die Digitalisierung im Entwurf nicht ambitioniert genug angegangen werde. Beispielsweise müsse die Summe der Fördermittel angehoben werden, damit sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Patient*innen flächendeckend vom PNOG profitieren könnten. Die angekündigten Maßnahmen müssten dafür ausgeweitet und Digitalisierung umfassender berücksichtigt werden.

Wichtig sei zudem, Technologien einschließlich Künstlicher Intelligenz (KI) nicht als Ersatz für Fachkräfte zu verstehen. Insbesondere die Beziehungsarbeit, die in der Pflege eine zentrale Rolle spielt, müsse weiterhin durch Personal geleistet werden. Auch dürften mit der Digitalisierung einhergehende Anforderungen an Dokumentations- und Nachweispflichten keine zusätzlichen Belastungen für die Fachkräfte verursachen.

Voraussichtlich wird der Entwurf zum PNOG im kommenden Herbst erstmals Gegenstand einer ausführlicheren Debatte im Bundestag sein. Ein Inkrafttreten erster Regelungen ist ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Da es sich bislang jedoch um einen Gesetzentwurf handelt, sind sowohl inhaltliche Änderungen als auch Verzögerungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren möglich.

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Beim Umgang mit zunehmenden Hitzewellen unterscheiden sich die politischen Positionen der beiden Regierungsparteien Union und SPD. Während die SPD den Hitzeschutz im Grundgesetz verankern möchte, steht die Union einer entsprechenden Verfassungsänderung skeptisch gegenüber.

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Position der SPD

Die SPD setzt sich dafür ein, den Hitzeschutz durch eine Verfassungsänderung im Grundgesetz (GG) zu verankern. Umweltminister Carsten Schneider betont, dass Hitzeschutz auch eine sozialpolitische Aufgabe sei, da insbesondere finanziell benachteiligte, ältere und kranke Menschen von den Folgen extremer Hitze betroffen seien.

Nach den Vorstellungen der SPD benötigen Innenstädte mehr Grünflächen und schattenspendende Plätze. Krankenhäuser, Pflegeheime sowie Kitas und Schulen sollen besser mit Klimaanlagen und weiteren Maßnahmen zum Hitzeschutz ausgestattet werden. Dafür soll die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen gestärkt werden. Die Sozialdemokrat*innen haben zudem eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie zu schnellem Handeln aufrufen. Vorgesehen ist unter anderem ein Hitzeaktionsplan, der bei weiteren Hitzewellen Menschen und Umwelt besser schützen soll.

Position der CDU/CSU

Die Union betrachtet eine Aufnahme des Hitzeschutzes ins Grundgesetz deutlich kritischer. Ein solcher Schritt würde nach Einschätzung von CDU und CSU keine unmittelbar spürbaren Effekte mit sich bringen. Zudem wäre für eine Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Die Union zeigt sich zwar offen für eine Prüfung des Vorschlags, reagiert insgesamt jedoch skeptisch. Sie verweist unter anderem auf das Sondervermögen Infrastruktur, aus dem ebenfalls finanzielle Mittel für Maßnahmen zum Klimaschutz bereitgestellt werden könnten.

Position weiterer Fraktionen

Sowohl Bündnis 90/Die Grünen als auch Die Linke unterstützen grundsätzlich weitergehende Maßnahmen für den Hitze- und Klimaschutz. Die Grünen sprechen sich wie die SPD dafür aus, den Hitzeschutz im Grundgesetz zu verankern, und fordern die Bundesregierung zu schnellerem Handeln auf. Die Linksfraktion legt den Schwerpunkt dagegen stärker auf konkrete Maßnahmen. Zu ihren Vorschlägen gehören zusätzliche finanzielle Mittel für den Hitzeschutz sowie verkürzte Arbeitstage bei extremer Hitze.

Position von Verbänden und Organisationen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erhofft sich von einer stärkeren politischen Verankerung des Hitzeschutzes unter anderem eine bessere Ausstattung von Kliniken mit Klimaanlagen, Ventilatoren und weiteren Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus fordert die Stiftung, hitzebedingte Todesfälle entsprechend auf Totenscheinen erfassen zu können.

Ähnlich äußert sich der Sozialverband Deutschland. Neben zusätzlichen staatlichen Mitteln brauche es eine angemessene materielle Ausstattung, um bestehende Defizite beim Hitzeschutz auszugleichen. Eine interne Umfrage von ver.di weist zudem darauf hin, dass Beschäftigte in vielen Pflegeheimen keinen ausreichenden Hitzeschutz erfahren und dadurch teilweise gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt sind. In einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt zeigte sich der Intensivmediziner Uwe Janssens angesichts der bisherigen politischen Reaktionen „verstört“. Er kritisiert insbesondere den aus seiner Sicht unzureichenden Hitzeschutz in Krankenhäusern.

Die Diskussion erhält zusätzliche Bedeutung durch die gesundheitlichen Folgen hoher Temperaturen. Im Jahr 2026 wurde in Deutschland bereits eine fünfstellige Zahl hitzebedingter Todesfälle registriert. Besonders betroffen ist bislang der Südwesten Deutschlands, wo die Rate hitzebedingter Todesfälle am höchsten liegt.

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SPD-Parteichef Lars Klingbeil hat sich für eine grundlegende Veränderung bei der Finanzierung der Pflegeversicherung ausgesprochen. Privatversicherte sollen sich künftig an den Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung beteiligen. Klingbeil erklärte, es sei nicht hinnehmbar, dass Privatversicherte weiterhin außen vor blieben. Dies sei ungerecht, da sich darunter insbesondere Menschen mit hohen Einkommen befänden, die einen Beitrag zu einer verlässlichen Finanzierung der Pflege leisten könnten.

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Die SPD-Bundestagsfraktion verweist seit Längerem auf ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind demnach deutlich mehr ältere und pflegebedürftige Menschen versichert, während die Versichertenstruktur der privaten Pflegeversicherung im Durchschnitt jünger und damit weniger kostenintensiv ist.

Die SPD fordert daher einen Strukturausgleich zwischen beiden Systemen. Ein finanzieller Ausgleich soll die unterschiedliche Lastenverteilung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung teilweise ausgleichen. Damit würden Privatversicherte künftig indirekt einen Teil der Kosten der gesetzlichen Pflegeversicherung mittragen.

Klingbeils Forderung steht vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Situation der Pflegeversicherung. Steigende Pflegebedarfe und der demografische Wandel erhöhen den Finanzierungsbedarf. Gleichzeitig sind die Eigenanteile für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Ein Strukturausgleich könnte nach Vorstellung der SPD dazu beitragen, die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung auf eine breitere Grundlage zu stellen.

Gerade für ältere Menschen ist die langfristige finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung von besonderer Bedeutung. Klingbeils Vorschlag zielt darauf ab, die Finanzierung stärker zwischen gesetzlich und privat Versicherten auszugleichen und zusätzliche Mittel für die gesetzliche Pflegeversicherung bereitzustellen.

Parallel zur Pflegedebatte äußerte sich Klingbeil auch zur Diskussion über die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren, der sogenannten „Rente mit 63“. Er fordert Übergangsfristen und Vertrauensschutz: „Klar muss sein, dass Menschen auf Zusagen vertrauen können müssen“, so Klingbeil. Damit spricht er sich gegen eine kurzfristige Abschaffung ohne entsprechende Übergangsregelungen aus.

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Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat angekündigt, die geplanten Einsparungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger zurückzunehmen. Damit distanziert er sich von dem Entwurf seiner Vorgängerin Nina Warken (CDU), die angesichts eines erwarteten Milliardendefizits in der Pflegeversicherung Kürzungen vorgeschlagen hatte.

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Aktuell zahlen Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 740 Euro monatlich an Rentenbeiträgen für Menschen, die Angehörige pflegen. Warkens Entwurf sah vor, diese Zahlungen künftig auf 70 % zu reduzieren – eine Maßnahme, die im Jahr 2027 Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bringen sollte. Linnemann betont: „Ich möchte bei pflegenden Angehörigen nicht sparen“, und fordert stattdessen eine Gegenfinanzierung.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) steht dem Vorhaben kritisch gegenüber, ist aber bereit, über Details der geplanten Änderung weiterzusprechen.

Linnemanns Entscheidung stößt zugleich auf breite Zustimmung. Der GKV-Spitzenverband sieht die geplanten Kürzungen als falschen Ansatz, während die Stiftung Patientenschutz die Rücknahme begrüßt und den Bund auffordert, die 4,2 Milliarden Euro für die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger zu tragen. Auch der Sozialverband SoVD begrüßt den Vorschlag und schlägt vor, die Leistungen aus Steuermitteln zu finanzieren und den Pflegekassen die coronabedingten Kosten zu erstatten. Christos Pantazis (SPD) sichert Linnemanns Korrektur ebenfalls seine volle Unterstützung zu.

Vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kommt neben Zustimmung auch Kritik an weiteren geplanten Änderungen. Die Eigenanteile für Pflegebedürftige dürften nicht weiter steigen. Der DGB fordert zudem, die Pflegeversicherung zu einer Pflege-Vollversicherung umzubauen, die künftig alle pflegebedingten Kosten übernimmt.

Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung betont, dass pflegende Angehörige das „Rückgrat der Versorgung in der Pflege“ seien und dementsprechend Rentenbeiträge erhalten sollten. Diese müssten jedoch aus Steuermitteln und nicht aus Beitragszahlungen finanziert werden, da es sich um versicherungsfremde Leistungen handele.

Offen bleibt, wie Linnemann die Gegenfinanzierung gestalten möchte. Die Pflegeversicherung steht vor einem großen Defizit, Beitragserhöhungen sollen jedoch vermieden werden. Gleichzeitig steigen die Kosten auch aufgrund des demografischen Wandels.

Mit der angekündigten Rücknahme der Kürzungen wird eine mögliche finanzielle Mehrbelastung pflegender Angehöriger zunächst abgewendet. Die Frage nach einer langfristigen und tragfähigen Finanzierung der Pflegeversicherung bleibt jedoch bestehen.

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Ende Juli hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mehrere Bundesministerien personell neu besetzt, darunter auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das nun von Carsten Linnemann (CDU) geleitet wird. Der Nachfolger seiner Parteikollegin Nina Warken hat bereits angekündigt, gesundheitspolitisch einen Kurswechsel anzustreben, der im Falle einer Umsetzung auch die Pflege betreffen würde.

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Obwohl Linnemann allgemein für seine wirtschaftsliberalen und konservativen Positionen bekannt ist, sprach er sich kürzlich dafür aus, von den unter Warken geplanten Sparmaßnahmen in der Pflege abzusehen und dadurch pflegende Angehörige zu entlasten. Kürzungen bei den Rentenansprüchen pflegender Angehöriger lehnt Linnemann ab. Der neue Gesundheitsminister begründet dies mit der hohen gesellschaftlichen Bedeutung pflegender Angehöriger und ihrem wesentlichen Beitrag zur pflegerischen Versorgung.

Die CSU und auch Bundeskanzler Merz konnte Linnemann bislang nicht von seinem Vorhaben überzeugen. Unterstützung erhält er hingegen von der mitregierenden SPD sowie von zahlreichen Pflege- und Gesundheitsverbänden. Einige Verbände fordern zugleich weitergehende Maßnahmen zugunsten pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien. Beispielsweise fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Linnemann dazu auf, auch die gestiegenen Eigenanteile zu reduzieren, damit Pflege für alle Leistungsnehmer*innen finanzierbar bleibe. Konkrete Pläne für eine mögliche Gegenfinanzierung stehen ebenfalls noch aus.

Gleichzeitig drängt Linnemann darauf, Gewalt gegen Pflegekräfte schneller und härter zu sanktionieren. Die gestiegene Zahl verbaler und körperlicher Angriffe auf Personal in Kliniken und Pflegeheimen nimmt er zum Anlass, einen stärkeren Schutz der betroffenen Fachkräfte zu fordern. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) beschäftigt sich gegenwärtig mit einer entsprechenden rechtlichen Änderung. Demnach sollen Übergriffe auf Pflegepersonal mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Linnemann plädiert zudem dafür, Urteile möglichst unmittelbar nach den Taten zu verhängen. Bei einem solchen beschleunigten Verfahren sind jedoch nur bestimmte Strafen möglich.

Konkrete Entwürfe liegen auch hierzu bislang nicht vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Linnemanns Ansätze noch vor dem Jahreswechsel Gegenstand politischer Debatten sein werden.

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Schleswig-Holstein geht einen bürgernahen Schritt, indem das Landesamt für Steuern seit diesem Sommer ältere Menschen aktiv bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung unterstützt. 2025 startete das Finanzamt Kassel einen Pilotversuch. Der Service richtet sich vor allem an Rentner*innen, die aufgrund der schrittweisen Besteuerung von Renten erstmals eine Erklärung abgeben müssen und damit häufig vor komplexen Formularen stehen.

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Hintergrund der Initiative ist eine strukturelle Entwicklung: Durch die seit 2005 geltende nachgelagerte Besteuerung steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente jedes Jahr an. Rund 42 % der Rentner*innen in Deutschland sind steuerpflichtig. Viele ältere Menschen, die jahrzehntelang keine Steuererklärung abgeben mussten, sind nun verpflichtet, ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt offenzulegen. Für viele bedeutet dies eine erhebliche Hürde, nicht nur fachlich, sondern auch organisatorisch. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesfinanzministeriums sitzen Rentner*innen zwischen acht und zehn Stunden an der Steuererklärung. Das Landesamt für Steuern Schleswig-Holstein reagiert darauf mit einem klaren Ziel: Bürokratie abbauen, Überforderung vermeiden und sicherstellen, dass niemand aus Unsicherheit oder fehlender Unterstützung in Konflikt mit steuerlichen Pflichten gerät.

Der Ansatz ist niedrigschwellig. Rentner*innen erhalten ein Schreiben des Finanzamts, das nicht nur über die Pflicht zur Abgabe informiert, sondern zugleich ein vereinfachtes Verfahren anbietet. Wer möchte, kann die notwendigen Angaben telefonisch oder schriftlich übermitteln. Die Finanzbeamt*innen übernehmen anschließend die vollständige Erstellung der Steuererklärung. Damit wird ein weiteres Problem adressiert, das in der Seniorenpolitik seit Jahren bekannt ist: Die Digitalisierung der Steuerverwaltung schreitet voran, doch viele ältere Menschen verfügen weder über die technischen Mittel noch über die digitalen Kompetenzen, um ELSTER zu nutzen. Der Service schafft hier eine analoge und menschliche Alternative. Ansonsten liegt bereits ein Vorschlag für den Steuerbescheid bei, der einfach angenommen werden kann, wenn keine Einwände bestehen.

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Die palliative Geriatrie versorgt, betreut und begleitet überwiegend hochbetagte Menschen in den letzten Tagen und Wochen ihres Lebens. Diese besonders sensible Art der Pflege soll dazu dienen, den Patient*innen das Sterben so angenehm, angst- und schmerzfrei wie möglich zu gestalten und auch die Angehörigen angemessen zu beraten. Sie findet in der Regel in Hospizen, Pflegeheimen und Krankenhäusern statt, wo die Patient*innen schlussendlich auch versterben.

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Jedoch ist bei der Suche nach palliativgeriatrischen Angeboten Vorsicht geboten, da die von den Anbieter*innen versprochenen Dienstleistungen und deren Standards nicht immer der Realität entsprechen. Darüber hinaus klagen Angehörige oftmals über eine unübersichtliche Aufbereitung der Informationen, mangelnde Transparenz und ein Übermaß an Bürokratie.

Das Kompetenzzentrum Palliative Geriatrie, das sich für die Belange der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen einsetzt, wird am 2. Oktober von 9 bis 18 Uhr die 21. Fachtagung der palliativen Geriatrie ausrichten. Die Veranstaltung findet seit 2005 jährlich in Berlin statt und beschäftigt sich intensiv mit der optimalen Gestaltung der palliativgeriatrischen Pflege mit Blick auf die Bedürfnisse sowohl der Patient*innen als auch der Angehörigen. Ebenso wird über die notwendige Anpassung der Versorgungsstrukturen sowie die Sensibilisierung für unseriöse Angebote diskutiert.

Unter der Schirmherrschaft von Karin Prien, Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, wird eine Vielzahl an Referent*innen aus den Bereichen Forschung und Gesundheit erwartet. Diese werden den Teilnehmenden überwiegend in Form von Vorträgen ihre Erkenntnisse vermitteln. So geht es beispielsweise um Gewalt in der Pflege, assistierten Suizid und die Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen, aber auch ethisch-moralische Aspekte im Zusammenhang mit der palliativen Geriatrie werden thematisiert. Daneben ist auch eine knapp einstündige Diskussionsrunde geplant, die unter dem Motto „Leben und Sterben in Würde: Alles nur schöner Schein?“ steht.

Das gesamte Programm der Veranstaltung ist online abrufbar. Dort finden sich auch Informationen zum genauen Veranstaltungsort, zu Kooperations- und Fachpartnern und allen Sponsoren sowie die Kontaktdaten des Veranstalters. Für eine Teilnahme vor Ort werden 134 Euro fällig, es besteht allerdings auch die Möglichkeit, für 89 Euro der Veranstaltung per Videokonferenz beizuwohnen. Außerdem steht ein Anmeldeformular zur Verfügung.

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Immer mehr Kommunikation und Dinge des alltäglichen Lebens, wie Termine vereinbaren oder einkaufen, finden digital statt. Doch viele ältere Menschen fühlen sich im Umgang mit Smartphone, Tablet und den dazugehörigen Apps nicht sicher. Deshalb setzt Schleswig-Holstein seit einiger Zeit auf sogenannte Digitale Gesandte des Sozialverbandes.

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Diese sind speziell geschulte Ehrenamtliche, die Senior*innen im Alltag begleiten und ihnen den Zugang zur digitalen Welt erleichtern. Die rund 80 Digitalen Gesandt*innen sind seit etwa einem halben Jahr in Kiel und Dithmarschen aktiv. Sie bieten kostenlose, alltagsnahe Unterstützung, etwa beim Einrichten eines Smartphones, beim sicheren Umgang mit Messengern wie WhatsApp oder beim Erkennen von Betrugsmaschen. Die Unterstützung findet unter anderem im Rahmen von Stammtischtreffen statt, die bewusst offen und niedrigschwellig gehalten werden. Es geht darum, ohne Scham Fragen stellen und gemeinsam Dinge ausprobieren zu können. Aber auch zu Hause können Senior*innen Hilfe erhalten.

Da das Projekt gut angenommen wird und große Wirkung zeigt, soll es nun auf ganz Schleswig-Holstein ausgeweitet werden, damit in Zukunft noch mehr Menschen Unterstützung erhalten können. Wo genau das Angebot als Nächstes umgesetzt wird, möchte der Verband laut NDR im Herbst entscheiden. Die Resonanz bei den Senior*innen sei durchweg positiv und von viel Dankbarkeit geprägt.

Wer in Kiel oder Dithmarschen wohnt, kann telefonisch (Kiel: 0431/659594-29, Dithmarschen: 0481/123704-69) montags und dienstags zwischen 9 und 11 Uhr sowie mittwochs und donnerstags zwischen 15 und 17 Uhr Informationen einholen und sich gegebenenfalls für einen Termin anmelden. Per E-Mail an digitale-gesandte@sovd-sh.de ist dies unter Angabe der Modellregion (Kiel oder Dithmarschen) ebenfalls möglich. Auf der Webseite des Sozialverbandes ist zudem ein Flyer mit weiteren Informationen hinterlegt.

Das Projekt lebt von der Unterstützung Ehrenamtlicher. Auf der Webseite können sich Interessierte ebenfalls darüber informieren, wie sie selbst Digitaler Gesandter oder Digitale Gesandtin werden können.

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