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Digitalisierung

Nachdem es bereits am 15.06.2022 durch die scheidende Ampel-Regierung verabschiedet wurde, trifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nun am 28.06.2025 in Kraft. Die konkreten Inhalte des Gesetzes orientieren sich an einer bereits länger bestehenden EU-Richtlinie, dem European Accessibility Act.

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Diese werden auf einem 23-seitigen Papier geregelt. Für die Situation von Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung oder Lernschwäche in Deutschland kann dies als ein Meilenstein betrachtet werden, da mit dem Inkrafttreten des Gesetzes erstmalig Privatunternehmen verbindlich allen Kund*innen und Nutzer*innen Barrierefreiheit gewährleisten müssen. §3 Abs. 1 definiert Barrierefreiheit als „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“.

Hauptsächlich gilt das BFSG für digitale Produkte und Dienstleistungen, da Menschen mit Beeinträchtigungen erhebliche Einschränkungen bezüglich Inklusion, Partizipation und Eigenständigkeit erleben, wenn ihnen die Nutzung digitaler Angebote aufgrund mangelnder Barrierefreiheit verwehrt wird.

Sämtliche digitale Endgeräte wie Computer, Fernseher, Handys, Tablets und Zubehör, aber auch Geld- und Fahrkartenautomaten sowie E-Book-Lesegeräte müssen gemäß des BFSG zukünftig barrierefrei hergestellt werden, sodass alle Menschen, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung, diese mühelos bedienen und nutzen können. Zeitgleich sollen auch Telekommunikation, Online-Banking, Online-Käufe und Buchungsmöglichkeiten im Internet durch Inkrafttreten des BFSG ausschließlich barrierefrei verfügbar sein. Bereiche wie Arbeit, Medien, Finanzen und Kommunikation sollen dadurch für alle Menschen gleichermaßen nutzbar werden.

Das BFSG umfasst alle Teilnehmer*innen auf dem Markt, die an der Herstellung, am Transport und am Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus sind diese dazu verpflichtet, sämtliche Produkte ausgiebig zu dokumentieren und entsprechend der Barrierefreiheit zu kennzeichnen. Hiervon ausgenommen sind private sowie ausschließlich geschäftliche Waren, aber auch Kleinstunternehmen. Verstöße gegen das BFSG werden strafrechtlich verfolgt und ziehen Bußgelder, Abmahnungen oder gar die Schließung des Betriebs mit sich. Überwacht wird die Einhaltung des BFSG von der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) mit Sitz in Magdeburg.

Mehr Informationen über das BFSG mitsamt einer umfangreichen Stellungnahme seitens des Sozialverbands VdK Deutschland erhalten Sie hier. Die Seite ist barrierefrei sowie in Gebärdensprache und Leichter Sprache verfügbar.

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Digitale Teilhabe spielt zunehmend eine wichtige Rolle. Denn neue Technologien durchdringen alle Lebensbereiche, sie können den Verbleib in der Häuslichkeit bis ins hohe Alter erleichtern und die Vernetzung mit Familie, Freiwilligen und Fachkräften verbessern. Von sozial orientierten Technologien werden Menschen im Alter gerade im ländlichen Raum profitieren, ohne gezielte Förderung und Beratung geht es jedoch nicht.

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Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden.

Konzept

Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen.

„Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert.

Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden.

Projektumsetzung

Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

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Der Fachkräftemangel in deutschen Pflegeeinrichtungen ist zweifellos allgegenwärtig und sorgt bereits jetzt für teils gravierende Versorgungsengpässe. Daher häufen sich die Stimmen, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Pflegeheimen zu erwägen – etwaige Pilotprojekte mit Pflegerobotern haben u.a. in Stuttgart und München begonnen.

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Die stetige Weiterentwicklung dieser Technologie hat bereits die Tür zu zahlreichen neuartigen Möglichkeiten geöffnet und auch einige Unternehmen greifen schon zwecks eines effizienteren Betriebsablaufs auf KI zurück. Die Einbindung von Robotern in die Pflege gilt in Fachkreisen allerdings als umstritten und wird seit einiger Zeit kontrovers diskutiert. Zwar werden auf der einen Seite auch die Vorteile beleuchtet – so könnten Roboter beispielsweise den Transport von Essen und Gebrauchsgegenständen sowie auch den bürokratischen Aspekt der Pflege übernehmen – aus Sicht vieler Forscher*innen überwiegen jedoch die Nachteile.

Insbesondere die unmittelbar körperliche Pflege sei kaum durch eine Maschine zu ersetzen. Schließlich geht es hierbei nicht nur um die Gewährleistung des physischen Wohls, sondern auch um eine soziale Komponente, die Kommunikation, Aufmerksamkeit und Empathie umfasst. Da eine Pflegebedürftigkeit ohnehin Einsamkeit begünstigen kann, ist es von zentraler Bedeutung, Patient*innen ausreichende soziale Interaktionen zu ermöglichen. An diesem Punkt stoßen die Fähigkeiten der KI schnell an ihre Grenzen, zumal davon ausgegangen wird, dass Roboter damit den eigentlichen Sinn von Pflege verfehlen würden.

Außerdem handelt es sich bei der Pflege um ein vielfältiges Feld, das je nach Patient*in verschiedene Anforderungen stellt. Die bisherigen Roboter sind hingegen im Regelfall so konzipiert, dass sie jeweils nur eine bis maximal zwei Aufgaben übernehmen können, während Menschen dank einer umfangreichen Schulung mit sämtlichen Tätigkeiten vertraut sind. Bis Roboter mit entsprechend ausgeweiteten Handlungsmöglichkeiten verfügbar sind, benötigt es noch weitere Fortschritte in der Digitalisierung.

Die zukünftige Zunahme von KI in Pflegeeinrichtungen erscheint insgesamt wahrscheinlich und könnte menschlichen Fachkräften durchaus Aufgaben abnehmen sowie deren ohnehin mit viel Anstrengung verbundenen Arbeitsalltag etwas stressfreier gestalten. So bliebe beispielsweise mehr Zeit für die Beziehungsarbeit übrig, während Roboter sich den logistischen Aufgaben widmen könnten.

Dennoch herrscht unter Ärzt*innen, Pflegefachkräften, Wissenschaftler*innen, Pflegebedürftigen und Angehörigen Uneinigkeit darüber, welches Maß an Digitalisierung in der Pflege angemessen sei, wie etwa in einem Artikel des Deutschen Ärzteblatts berichtet wird. Wirtschaftliche, finanzielle, personelle, aber vor allem moralisch bedingte Argumente prägen die gegenwärtige Debatte. Ob und inwieweit sich KI hierzulande in Pflegeeinrichtungen durchsetzen wird, hängt insbesondere davon ab, ob die neu konzipierten Modelle sich für einen flächendeckenden Einsatz in der Pflege eignen werden.

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Pflegende Angehörige stehen vor vielen Herausforderungen. Die neue App „PflegeNetz“ kann ab sofort für auf Smartphones heruntergeladen werden und soll durch verschiedene Angebote entlasten.

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Entwickelt wurde ‚PflegeNetz‘ von dem Sozial- und Wohlfahrtsverband Volkssolidarität. Die App bietet eine Vielzahl von Funktionen, die darauf abzielen, die Belastungen und Anforderungen der Pflege zu erleichtern und gleichzeitig notwendige Unterstützung und Information bereitzustellen.

Eine zentrale Funktion der App ist die übersichtliche Aufbereitung von zahlreichen Informationen rund um Pflege, beispielsweise Pflegeanträgen und Leistungsvoraussetzungen. Auch neue gesetzliche Regelungen und andere aktuelle Entwicklungen werden erläutert.

Eine interaktive Standortkarte ermöglicht die Suche nach Sozialstationen, Pflegediensten, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen und anderen wichtigen Einrichtungen, zu denen sich die Nutzer und Nutzerinnen auch direkt navigieren lassen können.

Darüber hinaus bietet die PflegeNetz-App Chatgruppen, in denen pflegende Angehörige sich miteinander austauschen, Ratschläge erhalten und wertvolle Unterstützung finden können. Diese geschlossenen Chatgruppen bieten eine sichere und unterstützende Umgebung, in der Erfahrungen geteilt und gemeinsam Lösungen für die täglichen Herausforderungen der Pflege gefunden werden können.

Die App enthält auch Informationen zu Veranstaltungen und Workshops, die von der Volkssolidarität organisiert werden. Diese Gelegenheiten bieten pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, ihr Wissen zu erweitern und neue Kontakte zu knüpfen.

Die App kann über den Google Play Store (Android) bzw. den Apple App Store (iOS) heruntergeladen werden. Weitere Informationen finden Sie außerdem auf der Homepage der Volkssolidarität.

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Bei der elektronischen Patientenakte handelt es sich um ein digitales System, durch das alle medizinischen Informationen von Patient*innen in einer zentralen Datenbank gespeichert und verwaltet werden. Damit sollen bisherige Papierakten abgelöst werden. Die Umsetzung wird in Deutschland seit dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen erprobt.

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Durch die neue Art der Datenspeicherung und -verwaltung soll Ärzt*innen, Apotheken sowie anderen Gesundheitsfachkräften der Zugriff auf die Gesundheitsdaten erleichtert werden. Dazu zählen beispielsweise die Krankengeschichte, Diagnosen und Medikamentenpläne.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und Zeit einsparen. Zum anderen können verschiedene Gesundheitsdienstleister auf dieselben Informationen zugreifen und dadurch effektiver zusammenarbeiten. In einer Notfallsituation sind wichtige Informationen außerdem schnell abrufbar und Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten können besser verhindert werden.

Die Daten sind in Praxen und Apotheken über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar.

Die elektronische Patientenakte wird ab dem 15. Januar 2025 in einigen Modellregionen, unter anderem in Hamburg, getestet. Sofern die Tests positiv verlaufen, wird sie im Laufe des Februars für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht aktiv widersprechen, eingeführt.

Kritik an der elektronischen Patientenakte gibt es aktuell vor allem von IT-Expert*innen, die auf massive Sicherheitslücken bei der Datenspeicherung und -verarbeitung hinweisen. Inwiefern dies Einfluss auf die weitere Umsetzung haben wird, ist bisher unklar.

Den Zugriff auf die ePA erhalten die gesetzlich Versicherten über eine App (Smartphone-Anwendung) ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Apps sind mitunter – wenn man den Bewertungen Glauben schenkt – qualitativ mangelhaft und erschweren damit den Zugriff für die Bürger*innen.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Website der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Diese richtet sich vor allem an Fachpersonen in den Gesundheitsberufen, weniger an die Versicherten. Zum Zugang zur ePA heißt es dort allerdings: "Patienten können die ePA vollständig und selbstständig nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse nutzen. Zusätzlich können sie gewisse Einstellungen der ePA, insbesondere zu Widersprüchen in Anwendungsfällen der ePA, durch die Ombudsstellen der Krankenkasse vornehmen lassen. Später wird es auch eine Desktop-Variante für Versicherte geben."

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Obwohl Smartphones und das Internet von vielen Menschen sowohl im Beruf als auch in der Freizeit tagtäglich genutzt werden, sind auch Bücher, Zeitungen und das Radio nicht verschwunden. Sie spielen noch immer eine wichtige Rolle im Hinblick auf Bildung und Unterhaltung.

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Wie ältere Menschen, welche mit klassischen Medien aufgewachsen sind, ihre Mediennutzung handhaben, offenbaren die Ergebnisse der Deutschen Alterssurvey (DEAS), einer deutschlandweiten empirischen Umfrage an Personen ab 40 Jahren, welche durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird.

Die Ergebnisse der 2023 durchgeführten Umfrage zeigen, dass analoge Medien tendenziell umso mehr genutzt werden, je älter die rund 4.000 Befragten sind. Demzufolge haben sich jüngere Menschen im Schnitt mehr mit digitalen Medien auseinandergesetzt.

In der Gruppe der 42- bis 60-jährigen gaben 60% an, regelmäßig Zeitungen zu lesen, während es unter den 61- bis 75-jährigen bereits gut drei Viertel und unter den 76- bis 90-jährigen knapp 80% sind.

Mit 98,3% gaben nahezu alle Befragten zwischen 42 und 60 Jahren an, über einen Internetzugang wie beispielsweise W-LAN zu verfügen. Auch die Gruppe der 61- bis 75-jährigen weist hierbei mit fast 92% noch einen hohen Wert auf, wohingegen lediglich 62% der 76- bis 90-jährigen die Frage nach einem eigenen Anschluss ans Internet bejahten.

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Frage, ob das Internet zur Beschaffung von Informationen genutzt werden würde. Hier zeigte sich die Gruppe der 42- bis 60-jährigen mit einer Zustimmung von 85% mit dem Internet als Quelle am besten vertraut. Es folgen die 61- bis 75-jährigen mit an die 70%, während die Nutzung in der Gruppe der 76- bis 90-jährigen mit 55% am geringsten vertreten ist.

Während die jüngere Generation mit eindeutiger Mehrheit virtuelle Medien und die darin enthaltenden Angebote nutzt, bleiben zahlreiche Senior*innen den klassischen Medien treu. Dies verdeutlicht, dass trotz der Digitalisierung und der Entwicklung von künstlicher Intelligenz Bildschirme allein nicht für die kulturelle Teilhabe ausreichen und es auch Bücher und Zeitungen braucht, um allen Menschen Zugang zu Bildung und Unterhaltung ermöglichen.

Zur Pressemitteilung des DZA gelangen sie hier.

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Am 08.01.2025 wurde der neunte Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht und vorgestellt. Im Mittelpunkt des Berichts, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wurde, steht die Vielfalt der älteren Menschen sowie unterschiedlich ausgeprägte Teilhabechancen.

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In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert.

Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community.

Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch:

  • 2. April 2025: Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, Mannheim
  • 12. Juni 2025: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Alter, Köln
  • 9. Juli 2025: Teilhabe von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte, Berlin
  • 10. September 2025: Ageismus und Diskriminierung von älteren Menschen, Berlin
  • 1. Oktober 2025: Altern, Gesundheit und Teilhabe, Vechta
  • November 2025: Zwischenbilanz und politische Aussichten, Dortmund

Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten:

https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR

Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.

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Das SeniorenNetKiel (SNK) bietet die Möglichkeit für die Generation 50+, sich mit digitalen Medien vertrauter zu machen und diese als selbstverständlichen Teil des Alltags zu nutzen. Das Ziel ist es, ältere Menschen zu befähigen, sicher und kreativ mit PC, Laptop, Smartphone oder Tablet umzugehen. Um dies zu erreichen, bietet das SNK verschiedene Lerntreffs an, in denen Vereinsmitglieder mit PC- oder Smartphone-Erfahrungen ihr Wissen weitergeben.

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Egal ob mit Android- oder iPhone, mit Tablet oder iPad, es ist für alle etwas dabei. Das SNK verfolgt einen flexiblen Ansatz, bei dem jede*r in ihrem bzw. seinem eigenen Tempo Fortschritte machen kann.

Das Angebot umfasst:

  • Einstiegshilfen zur Medienkompetenz: Unterstützung beim Umgang mit PC, Laptop, Smartphone und Tablet.
  • Erfahrungsaustausch: Wissen teilen und erweitern in kleinen Gruppen.
  • Lerntreffs: Individuelle Hilfe und persönliche Betreuung durch erfahrene Mitglieder.
  • Wunschthemen sind explizit erwünscht

Hier finden sie weitere Informationen zu Terminen und Veranstaltungen.

Hier geht es zur offiziellen Webseite: SeniorenNetKiel (SNK)

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Vom 11. bis 15. November fanden im Rahmen der digitalen Woche der Initiative „Digitalpakt Alter“ Workshops zu den Themen mobile Lernangebote, digitale Angebote im Nahverkehr, Nachbarschaftsplattformen und nützliche Apps statt.

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Im Vorfeld informierten wir bereits über diese Workshops und hoben dabei die Vorteile hervor, die laut Veranstalter ein verbesserter digitaler Zugang für ältere Menschen bietet (s. Einleitung im Programmheft). Ein Schwerpunkt lag auf der Entwicklung intuitiv bedienbarer Apps im öffentlichen Nahverkehr, um auch weniger digital affine Menschen zu unterstützen.

Obwohl benutzerfreundliche Apps im ÖPNV wünschenswert sind, bleiben Unsicherheiten und Gewohnheiten auf individueller Ebene zentrale Hürden, die auch intuitive Anwendungen zunächst überwinden müssen. Ohne physische Ansprechpartner*innen, die individuell unterstützen, kann selbst die benutzerfreundlichste App ihr Ziel verfehlen.

Ein weiterer Hinderungsfaktor ist die regionale Infrastruktur. Solange in ländlichen Regionen kein ausreichender und flexibler ÖPNV existiert, sind die Menschen dort weiterhin auf das Auto angewiesen. Eine ausreichende ÖPNV-Infrastruktur bleibt entsprechend Voraussetzung, um Mobilität zu gewährleisten – ein Umstand, der nicht digital gelöst werden kann.

Gerade jene Regionen, die durch die demografische Entwicklung ein immer höheres Durchschnittsalter aufweisen werden, könnten aber stärker auf externe Hilfe angewiesen sein – sollten Freunde und Familie wegziehen. Digitale Mobilitätstools könnten hier einen wichtigen Baustein bilden - sollte die Infrastruktur vorhanden sein. Doch digitale Angebote bergen auch Risiken: Weniger persönliche Kontakte könnten zum Beispiel die Gefahr von Einsamkeit weiter verstärken.

In einem offenen Brief im Mai forderten AWO, BAGSO und BAG SELBSTHILFE in Bezug auf den Personennahverkehr einen analogen und barrierefreien Zugang zu BahnCard und Sparpreisen ohne Mehrkosten, barrierefreie Service-Schalter und die frühzeitige Einbindung von Bahnkund*innen in den Digitalisierungsprozess, um deren Bedürfnisse und Hürden besser zu berücksichtigen (hier unser Artikel zum Brief). Gerade die Forderung nach Einbindung spielt dabei eine wichtige Rolle, um die blinden Flecken der Digitalisierung zu erkennen und anzugehen.

Während der Bahn- und ÖPNV-Ausbau allerdings in den politischen Diskurs integriert sind, fehlt diese Dynamik bei den Autohersteller*innen. Zugleich werden Autos immer komplexer in ihrer digitalen Bedienung, wie ein Bericht der Tagesschau zur „Technik in Neuwagen“ zeigt. Dies führt zur nächsten Ambivalenz: Einerseits soll ein Umstieg auf Elektro- oder verbrauchseffiziente Autos gefördert werden, besonders in Regionen mit schwachem ÖPNV. Andererseits erschweren diese Fahrzeuge den Zugang für Menschen ohne digitale Affinität – ein Problem, das nicht nur ältere Personen betrifft.

Der Bedarf, älteren Menschen den digitalen Zugang zu erleichtern, wächst also auch beim Individualverkehr. Zugleich sind die Firmen in der Verantwortung, die Bedienung so zu gestalten, dass ältere Menschen und andere Gruppen nicht ausgeschlossen werden – nötigenfalls auch unter politischem Druck.

Solange es noch benutzerfreundlichere Gebrauchtwagen gibt, bleibt eine Ausweichmöglichkeit bestehen. Sollte jedoch die Nutzerfreundlichkeit neuer Fahrzeuge vernachlässigt werden, könnten ältere Menschen künftig allein durch technische Hürden in ihrer Mobilität eingeschränkt werden.

Der bessere digitale Zugang zur Mobilität für ältere Menschen umfasst somit drei grundlegende zentrale Fragen:

  1. Welche subjektiven Hürden, wie Ängste und Gewohnheiten, bestehen, und wie können sie überwunden werden?
  2. Welche infrastrukturellen und physischen Barrieren müssen beseitigt werden, damit digitale Tools überhaupt sinnvoll genutzt werden können?
  3. Wo ist persönlicher Kontakt aus sozialen Gründen weiterhin unerlässlich, auch wenn digitale Lösungen auf den ersten Blick effizienter erscheinen? (Zum Beispiel: Welche Risiken bergen digitale Angebote in Bezug auf Einsamkeit?)

All das betrifft sowohl die Digitalisierung der Mobilität als auch die Digitalisierung im Allgemeinen und führt zumindest kurzfristig immer wieder zu Ambivalenzen.

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Die Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisation (BAGSO) kritisiert die Forderungen des Bundesverkehrsministers, auf eine ‚Digital-only‘-Strategie zu setzen und in diesem Zuge öffentliche Dienstleistungen zukünftig ausschließlich online zugänglich zu machen und analoge Möglichkeiten abzuschaffen.

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Im Rahmen des Digital-Gipfels der Bundesregierung am 21. und 22. Oktober in Frankfurt hat der Bundesverkehrsminister Volker Wissing in einer Rede gefordert, aus der Digitalstrategie der Regierung zukünftig eine ‚Digital-only‘-Strategie zu machen: „Wir müssen analoge Parallelstrukturen konsequent abbauen und auf komplett digitale Prozesse setzen“. Dadurch sollen unter anderem Kosten eingespart und die Datenverfügbarkeit verbessert werden.

Dr. Regina Görner, Vorsitzende der BAGSO, kritisiert diese Forderung und weist darauf hin, dass kein Mensch „vom öffentlichen Leben oder gar von staatlichen Leistungen ausgeschlossen werden [darf], nur weil er kein Zugang zum Internet hat“. Insbesondere viele ältere Menschen nutzen das Internet gar nicht oder nur für einfach zu bedienende Angebote, sodass gerade komplexere Anforderungen, bspw. digitale Antragstellungen, für viele mit Hürden verbunden sind.

Aus diesen Gründen müsse man neben den digitalen Zugängen auch analoge Möglichkeiten zu sämtlichen öffentlichen Dienstleistungen aufrechterhalten und weiterhin ermöglichen. Da die begrenzte Nutzung digitaler Angebote von älteren Menschen oftmals mit fehlenden Kompetenzen zusammenhängt, plädiert die BAGSO außerdem für „wohnortnahe Lernorte in jeder Kommune, die digitale Kompetenzen vermitteln“.

Die vollständige Pressemitteilung der BAGSO finden Sie auf der Homepage.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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