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6. März 2020

Verfassungsgericht erlaubt Sterbehilfe

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ende Februar entschieden, dass auch geschäftsmäßige Hilfe durch Dritte bei der Selbsttötung erlaubt sein müsse. Damit kippt das Gericht das 2015 durch die Politik gefasste Verbot, welches verfassungswidrig sei.

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Vor fünf Jahren hatte der Deutsche Bundestag entschieden, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe, die nicht von Angehörigen, sondern Ärzt/innen oder Vereinen gegeben wurde, strafbar ist. Dagegen hatten nicht nur Mediziner/innen und Sterbehilfe-Vereine geklagt, sondern auch Schwerkranke, die ihr Leben beenden wollen. Zwar ist der eigentliche Suizid nicht verboten, ohne die notwendigen Medikamente sind viele dazu jedoch gar nicht in der Lage. Immer wieder gibt es Schwerkranke, die dem als unwürdig empfundenen Leben aus eigener Entscheidung heraus gerne ein Ende setzen würden. Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot des Paragrafen 217 (Strafgesetzbuch) nun gekippt. „So sensibel das Thema Suizid ist und sorgfältig der Umgang damit sein muss: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist richtig, denn am Ende muss jeder selbst über seinen Tod entscheiden dürfen“, wird das Urteil in einem Deutschlandfunk-Beitrag begrüßt.

Es gibt jedoch auch kritische Stimmen, z.B. vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband.

Das Gericht weist darauf hin, dass die Entscheidung, bislang geltendes Verbot aufzuheben, nicht bedeute, der Gesetzgeber dürfe die Sterbehilfe nicht mehr regulieren. „Hieraus folgt nicht, dass es dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen untersagt ist, die Suizidhilfe zu regulieren“, heißt es in der Pressemitteilung aus Karlsruhe. „Er muss dabei aber sicherstellen, dass dem Recht des Einzelnen, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hinreichend Raum zur Entfaltung und Umsetzung verbleibt.“ Der Bundestag hatte sich 2015 mehrheitlich vor allem für ein Verbot ausgesprochen, da befürchtet wurde, ältere und kranke Menschen könnten sich durch die geschäftsmäßig organisierte Sterbehilfe zu einem Suizid drängen lassen.

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