Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, eine mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern genau zu untersuchen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betonte sie, dass Berichte über Missbrauch ernst genommen werden müssten und es „an der Zeit sei, Bilanz zu ziehen“, ob das Instrument in seiner jetzigen Form funktioniere.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, eine mögliche Fehlverwendung des sogenannten Pflegebudgets in Krankenhäusern genau zu untersuchen. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betonte sie, dass Berichte über Missbrauch ernst genommen werden müssten und es „an der Zeit sei, Bilanz zu ziehen“, ob das Instrument in seiner jetzigen Form funktioniere.
Das Pflegebudget war 2020 eingeführt worden, um mehr Pflegepersonal in Kliniken zu beschäftigen und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte zu verbessern. Warken erklärte, dass dieses Ziel in Teilen erreicht worden sei, es jedoch Hinweise gebe, dass nicht alle über das Budget finanzierten Kräfte in der direkten Versorgung von Patient*innen tätig seien.
Der Verband der Betriebskrankenkassen, die AOK und die Ersatzkassen hatten zuvor kritisiert, dass Kosten und Mitarbeiter*innenzahlen zwar gestiegen seien, sich die Situation am Bett der Patient*innen jedoch nicht spürbar verbessert habe. Insbesondere wurde angeführt, dass Krankenhäuser Pflegepersonal für andere Aufgaben umschulen, um diese über das Budget abrechnen zu können.
Warken forderte eine präzise Definition dessen, was „Pflege am Bett“ bedeutet und kündigte eine gründliche Überprüfung des Instruments an. Gleichzeitig solle geklärt werden, ob das Pflegebudget in seiner aktuellen Form weiterhin finanzierbar ist oder angepasst werden muss.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wies Vorwürfe pauschalen Missbrauchs zurück und forderte sachliche Diskussionen über die Finanzierung und Regulierung. DKG‑Vorstand Gerald Gaß betonte, dass Probleme nicht grundsätzlich am System, sondern an fehlenden klaren Kriterien für die Personalbemessung lägen.
Auch der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) begrüßte die Prüfung und forderte zugleich eine grundlegende Reform des Pflegebudgets, um Fehlanreize zu vermeiden und effizientere Anreize für den Einsatz von Personal zu schaffen. Hintergrund ist, dass das Pflegebudget nach dem Prinzip der Selbstkostendeckung finanziert wird und mehr Pflegepersonal unabhängiger von klassischen Fallpauschalen ermöglichen soll. Seit seiner Einführung sind die Zahlen der Pflegekräfte pro Behandlungstag gestiegen, die tatsächliche Versorgungsqualität der Patient*innen wird jedoch kontrovers bewertet.

