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5. Oktober 2022

Maskenpflicht für Pflegeheim-Bewohner*innen: „Im eigenen Zuhause eine Maske tragen“

Seit dem 1. Oktober 2022 gilt für Bewohnerinnen und Bewohner die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in den Gemeinschaftsbereichen der Pflegeheime. Verbände sehen darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte und Lebensqualität der Betroffenen und fordern eine Aufhebung.

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„Nach fast drei Jahren Pandemie sollen in den Pflegeheimen wieder Maßnahmen greifen, die die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohnern massiv beschneiden. Dabei hatte die Politik versprochen, dass eine soziale Isolation in Pflegeeinrichtungen nie wieder vorkommen darf“, lässt sich Dr. Regina Görner, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) in einer Pressemeldung zitieren. Hintergrund der Kritik ist die im Bundestag beschlossene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes, die unter anderem die Maskenpflicht in Pflegeheimen vorsieht. Zwar kann die Maske im eigenen Zimmer abgenommen werden, in allen öffentlichen und gemeinschaftlichen Bereichen der Einrichtungen, bei Wegen zu gemeinsamen Mahlzeiten oder bei der Teilnahme an Freizeitangeboten muss seit diesem Monat wieder zwangsläufig eine Maske getragen werden.

Die BAGSO sieht darin einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. Die Regelungen würden zu einem hohen Isolationsrisiko führen und Bedürfnisse von Bewohner*innen nach sozialen Kontakten und nach Nähe und Berührung verkennen. „Insbesondere Menschen mit Demenz, die mehr als die Hälfte der Heimbewohnerinnen und -bewohner ausmachen, trifft das Tragen einer Maske schwer, da sie auf die Mimik des Gegenübers angewiesen sind, um Kontakt aufzunehmen.“ Solche drastischen Eingriffe seien vor dem Hintergrund einer hohen Impfquote – die Bewohner*innen in Pflegeheimen sind in der Regel vierfach geimpft ­– regelmäßigen Testungen und besseren medizinischen Versorgungsmöglichkeiten nicht nachvollziehbar.

Senior*innen- und Pflegeverbände weisen darauf hin, dass es sich bei Pflegeheimen um das Zuhause der Bewohner*innen handelt. So argumentiert Dr. Manfred Stegger vom BIVA-Pflegeschutzbund: „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wohnen dauerhaft in den Einrichtungen. Es ist ihr zuhause. Sie sind anders zu behandeln als Patienten im Krankenhaus, die sich nur für eine begrenzte Zeit dort aufhalten“. Er ergänzt an anderer Stelle in der Pressemitteilung: „Es ist etwas anderes, ob man in geschwächtem Zustand eine begrenzte Zeit im Krankenhaus oder ob man im Pflegeheim sein gesamtes Lebensende verbringt“. Auch die BAGSO-Vorsitzende appelliert an die Politik: „Heben Sie die Maskenpflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner auf. Keiner anderen Bevölkerungsgruppe wird zugemutet, trotz vier Impfungen im eigenen Zuhause eine Maske zu tragen.“

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