Bund und Länder haben am 11. Dezember 2025 die Ergebnisse ihrer gemeinsamen Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ vorgestellt. Mit dem Pakt soll die soziale Pflegeversicherung langfristig stabil, finanziell tragfähig und bürgernah weiterentwickelt werden. Die erarbeiteten Eckpunkte sollen in einen Gesetzesentwurf einfließen, der nach aktuellem Stand möglichst Ende 2026 in Kraft treten soll.
Dringender Handlungsbedarf in der Pflege
Das deutsche Pflegesystem steht zunehmend unter Druck. Durch den demografischen Wandel wächst die Zahl der pflegebedürftigen Menschen stetig, während gleichzeitig weniger Beitragszahler*innen das System finanzieren. Die Ausgaben der Pflegeversicherung steigen deutlich schneller als ihre Einnahmen, wodurch bestehende Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Fachleute sehen daher die langfristige Stabilität der Pflegeversicherung gefährdet. Ohne grundlegende Anpassungen drohen Versorgungslücken sowie steigende finanzielle Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Die geplante Reform soll diesen Entwicklungen frühzeitig entgegenwirken und das Pflegesystem zukunftsfähig aufstellen.
Zentrale Ziele der Reform
Die Pflegereform verfolgt mehrere zentrale Ausrichtungen:
- Nachhaltige Finanzierung sichern
Die Pflegeversicherung soll finanziell stabilisiert werden. Einnahmen und Ausgaben werden überprüft und neu ausgerichtet, um die Leistungsfähigkeit des Systems langfristig zu sichern und die Finanzierung generationengerecht zu gestalten. - Prävention und Gesundheitsförderung stärken
Durch vorbeugende Maßnahmen, regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und Rehabilitationsangebote soll Pflegebedürftigkeit möglichst hinausgezögert oder vermieden werden. Ziel ist es, die Selbstständigkeit älterer Menschen länger zu erhalten. - Versorgung vor Ort verbessern
Insbesondere Kommunen sollen mehr Gestaltungsspielraum erhalten, um regionale und bedarfsgerechte Pflegeangebote auszubauen. Dies gilt vor allem für ländliche Regionen, in denen Versorgungsengpässe häufiger auftreten. - Bürokratie abbauen und Leistungen bündeln
Pflegeleistungen sollen übersichtlicher zusammengefasst und Zugangswege vereinfacht werden. Dadurch sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schneller und unkomplizierter Unterstützung erhalten.
Bestehende Strukturen bleiben bestehen
Trotz der geplanten Reformen soll das Grundprinzip der Pflegeversicherung erhalten bleiben. Die bestehenden Pflegegrade sollen weiterhin gelten, und auch künftig übernimmt die Pflegeversicherung nur einen Teil der entstehenden Pflegekosten. Eigenanteile für Pflegebedürftige bleiben damit Bestandteil des Systems.
Zeitplan und politische Umsetzung
Die Ergebnisse des Zukunftspakts bilden die Grundlage für die weitere gesetzgeberische Arbeit. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Reform schrittweise weiter auszuarbeiten. Ziel ist es, bis Ende 2026 ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden und in Kraft zu setzen.
Kritische Stimmen und offene Fragen
Trotz der ambitionierten Reformziele gibt es auch kritische Stimmen. Fachverbände und Expert*innen bemängeln, dass viele Vorschläge bislang noch wenig konkret seien und verbindliche Entscheidungen – insbesondere zur langfristigen Finanzierung – noch ausstehen. Ob die Reform den wachsenden Anforderungen gerecht wird, hängt daher maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung der geplanten Gesetzesänderungen ab.
Die Ergebnisse der gemeinsamen Arbeitsgruppe zum „Zukunftspakt Pflege“ können online nachgelesen werden.

