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Wohnen

Um von Demenz Betroffene angemessen versorgen zu können, setzen nahezu alle stationären Einrichtungen auf klare Strukturen und Richtlinien – ein sich wiederholender Tagesablauf mit festen Zeiten gilt allgemeinhin als Norm. Diesem Muster widerspricht Sozialwissenschaftler Dr. Stephan Kostrzewa vehement, seit der gelernte Altenpfleger beruflich im Hospiz tätig war.

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Überzeugt vom Gedanken, dass Menschen mit Demenz beim Missachten von Regeln oder Grenzen voreilig mit Konsequenzen belegt oder durch Medikamente ruhiggestellt werden würden, gründete er 2023 im nordrhein-westfälischen Marl die erste „Gammeloase“.

Das Seniorenwohnheim gehört dem Julie-Kolb-Seniorenzentrum der AWO an und beherbergt meist 14 Bewohner*innen, welche allesamt an einer Form von Demenz leiden. Markantes Alleinstellungsmerkmal der Unterkunft ist das Fehlen sämtlicher Alltagsstrukturen – stattdessen dürfen die Bewohner*innen selbstständig ihren Tag frei gestalten und müssen sich dabei weder an die Uhr noch an Tischmanieren halten. Die 16 Mitarbeitenden greifen nur im Falle von Selbst- und Fremdgefährdung ein, halten sich davon abgesehen allerdings vollständig aus den Handlungen und Entscheidungen der Bewohner*innen heraus.

Die Einrichtung beherbergt zahlreiche Ruhemöglichkeiten wie Sofas, Sessel und Stühle, auf denen jederzeit geschlafen oder schlichtweg „gegammelt“ werden kann. Selbst wenn der Fußboden oder ein Tisch zum Entspannen zweckentfremdet werden, wird dies nicht unterbunten, da es zum Konzept des Wohnheims gehört – was auf Außenstehende zum Teil befremdlich wirken kann, ist laut Kostrzewa Teil einer Haltung, die alle Bedürfnisse der Bewohner*innen in den Mittelpunkt stellt. Auch in anderen Pflegeeinrichtungen findet diesbezüglich allmählich ein Umdenken statt: Starre Strukturen werden aufgebrochen, Flexibilität gewinnt an Bedeutung.

Die „Gammeloase“, in der Ordnung und Berechenbarkeit keine große Rolle spielen, konzipierte Kostrzewa aus Trotz gegenüber herkömmlichen Pflegeeinrichtungen, wo insbesondere von Demenz betroffene Bewohner*innen häufig Diffarmierungen ausgesetzt seien. Routine und Gewohnheiten seien aufgrund des voranschreitenden Gedächtsnisverlusts für Erkrankte kaum mehr zu verinnerlichen, die daraus entstehende Überforderung münde häufig in aufbrausendes, impuslives und auch aggressives Verhalten, das auch das Personal belasten könne.

In einem Artikel der taz erzählt Pflegefachkraft Christian Löbel von seinen Erfahrungen in der „Gammeloase“. Zwischenmenschliche Spannungen unter den Bewohner*innen seien hier eher die Ausnahme als die Regel, dagegen sieht er die Schuld an den ständigen Missverständnissen zwischen Demenzkranken und Pflegenden, wie sie sich v.a. in Pflegeheimen mit engeren Strukturen beobachten lassen, in der Ausbildung, wo Demenz kaum thematisiert werde. Gleichzeitig äußert er auch Verständnis dafür, dass weder alle Mitarbeitenden noch alle Bewohner*innen mit dem neuartigen Konzept zurechtkommen, da Demenz sich auf jeden Menschen unterschiedlich auswirkt.

Insgesamt reagieren Bewohner*innen und Angehörige jedoch positiv auf den Grundsatz der „Gammeloase“. Aufgrund dessen strebt Kostrzewa an, diese um eine weitere Etage zu ergänzen, damit zukünftig noch mehr an Demenz erkrankte Menschen die Einrichtung beziehen können. Eine flächendeckende Umsetzung eines vergleichbaren Konzept ist jedoch nicht absehbar.

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Eine auf Effizienz und Niederigschwelligkeit beruhende Infrastruktur spielt insbesondere für Senior*innen sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Rolle. Aufgrund des im hohen Alter häufig schrumpfenden Aktivitätsradius sind das Erledigen von Besorgungen und das Nutzen der Gesundheitsversorgung für ältere Menschen zumeist mit mehr Aufwand und Anstrengungen verbunden.

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Eine umfangreiche Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) untersuchte die Verfügbar- und Erreichbarkeit von Standorten bedeutender infrastruktureller Einrichtungen in insgesamt 2.609 Stadtteilen von 53 deutschen Städten und wertete die Ergebnisse anschließend aus, um die Abdeckung der Grundversorgung in urbanen Bereichen der Bundesrepublik zu bewerten.

Für die Untersuchung wurden die Anzahl, die Verteilung und die physische Zugänglichkeit von Apotheken, Arztpraxen, Postfilialen, Lebensmittelgeschäften und Bankautomaten erfasst. Zudem unterschied man Stadtteile hinsichtlich ihrer Lage in die Kategorien „Stadtzentrum“, „Rand des Stadtzentrums“ und „Stadtrand“. Ebenso wurden die erforschten Stadtteile gemäß des durchschnittlichen Alters ihrer Bevölkerung in „alte“, „gemischte“ und „junge“ Stadtteile unterteilt, wobei zu beachten ist, dass Senior*innen ab 65 Jahren überproportional häufig am Stadtrand leben.

Zunächst ermittelten die Forscher*innen die Anzahl der Infrastrukturorte in Relation zur Bevölkerungszahl. Dabei stellte sich heraus, dass die Infrastruktur in Stadtteilen mit einer älteren Bevölkerung im Schnitt insgesamt deutlich schwächer ist als in den jüngeren. Besonders groß zeigt sich der Unterschied bei den Arztpraxen – auf 1.000 Einwohner*innen kommen durchschnittlich nur gut 1,9 Arztpraxen in älteren Stadtteilen, während es in jüngeren fast 4,8 pro 1.000 Einwohner*innen sind. Noch extremer gehen diese Werte bezogen auf Bankautomaten auseinander; diese sind in jüngeren Stadtteilen, gemessen an der Bevölkerung, fast viermal so häufig vertreten wie in den älteren.

Einwohner*innen der im Rahmen der Forschung analysierten Stadtteile wurden bezüglich der fußläufigen Erreichbarkeit der zentralen infrastrukturellen Einrichtungen und Angeboten befragt. Menschen ab 65 Jahren gaben dabei deutlich häufiger an, für den Gang zur Hausärzt*in mehr als 20 Minuten zu benötigen oder gar keine Möglichkeit zu sehen, ohne Transportmittel dorthin zu gelangen, als die jüngere Bevölkerung. Lebensmittelgeschäfte und Bankautomaten sind laut Umfrageergebnissen zwar besser erreichbar, aber auch hier treten Schwierigkeiten überwiegend beim älteren Teil der Einwohner*innen auf. Einen kurzen Fußweg von unter 10 Minuten zu Einrichtungen der Grundversorgung kann im Schnitt nur die Hälfte der über 65-jährigen bestätigen.

Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass viele Senior*innen nennenswerte Nachteile hinsichtlich der Daseinsvorsorge in ihrer Stadt bzw. ihrem Stadtteil erleiden. Die ermittelten Werte zeigen Schwachstellen der altersgerechten und barrierefreien Infrastruktur auf und legen einen bestehenden Handlungsbedarf seitens der verantwortlichen Kommunen nahe.

Die für die Studie verwendete Datengrundlage wurde vom Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB, dem Bundesamt für Kartograpfie und Geodäsie (BKG) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Verfügung gestellt. Lesen Sie bei Interesse zur Studie gern den gesamten Forschungsbericht.

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Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ hat erste Eckpunkte zur Pflegereform vorgestellt. Sie will die Pflegegrade beibehalten, beim Pflegegrad 1 aber den Fokus stärker auf Prävention und bessere fachliche Begleitung legen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte, dass die Leistungen auf ihre Wirksamkeit geprüft und die finanziellen Mittel effizienter genutzt werden müssten. Für 2026 rechnet sie mit einem Defizit von rund zwei Milliarden Euro in der Pflegeversicherung, lehnt jedoch eine Beitragserhöhung ab.

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Mehrere Organisationen, darunter die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP), warnen davor, über Veränderungen zu sprechen, ohne vorher die Finanzierung zu sichern.

Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie Deutschland, forderte einen festen Zuschuss des Bundes aus Steuergeldern für sogenannte „versicherungsfremde Leistungen“. Nur so könne eine Reform dauerhaft gelingen. Außerdem müsse der Staat den Pflegekassen die coronabedingten Zusatzkosten von rund sechs Milliarden Euro zurückzahlen. Sonst müssten am Ende die Versicherten für staatliche Entscheidungen zahlen.

Auch Anna Leonhardi, Vorständin des DEVAP, sieht große Risiken. Die Politik müsse darauf achten, dass die Pflege überall in Deutschland gesichert bleibt. Sie rief dazu auf, „groß zu denken“ und die Pflege so zu gestalten, dass sie den Menschen im Alter wirklich Schutz und Sicherheit bietet. Angesichts des demografischen Wandels sei es wichtig, dass die Reform langfristig trägt und nicht nur schöne Versprechen macht.

Kritik gab es bereits an den anfänglichen Plänen, Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 zu streichen. Ronneberger warnte, das wäre Sparen „am falschen Ende“. Schon jetzt sei es für viele ältere Menschen schwer, Unterstützung zu bekommen – auch weil die Antragstellung oft zu kompliziert sei.

Die Präsidentin der Caritas, Eva Maria Welskop-Deffaa, stimmte dem zu. Sie betonte, die Pflegeversicherung müsse stärker auf Vorbeugung und frühe Unterstützung setzen – besonders, aber nicht nur, für Menschen mit Pflegegrad 1. Nur so könne sie zukunftssicher gestaltet werden.

Weitere Kritikpunkte zu den Streichungsvorschlägen der Leistungen können Sie hier nachlesen.

Die Eckpunkte der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ können hier nachgelesen werden.

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Personen aus der Bundesregierungen haben angekündigt, über eine Streichung des Pflegegrad 1 zu diskutieren. Demnach könnte dieser keine zehn Jahre nach ihrer Einführung bereits wieder abgeschafft werden, wodurch rund 863.000 Deutsche ihren Anspruch auf Pflegegeld verlieren könnten.

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Pflegegrad 1 wird allen Personen mit einer leichten Beeinträchtigung im Alltag erteilt. Ein Punktesystem ermittelt auf Grundlage des Pflegegutachtens die Pflegebedürftigkeit einer Person, wofür diverse Komponenten wie z.B. die Mobilität und die kognitiven Fähigkeiten geprüft werden. Aktuell zahlt die Pflegekasse für Personen mit Pflegegrad 1 sogenannte Entlastungsleistungen von bis zu 131 Euro pro Monat – hinzu kommen bei Bedarf finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, den Hausnotruf und die Wohngruppe der zu Pflegenden. Ein Pflegegeld wird, anders als bei Pflegegrad 2 bis 5, allerdings nicht ausgezahlt.

Hauptsächlich wird die Abschaffung des ersten Pflegegrades aus den Reihen der Union gefordert. Christdemokrat*innen begründen diesen Schritt mit der Finanzierungslücke in der gesetzlichen Pflegeversicherung, welche durch den Entfall von Pflegegrad 1 nahezu vollständig geschlossen werden könne. Es sei der erste potentielle Schritt bei einer umfangreichen Umgestaltung des Pflegesystems – Kritiker*innen bemängeln schon seit längerer Zeit, dass dieses nicht zukunftsfähig sei, da es sich zu wenig an den gegenwärtigen demographischen Umständen orientiere.

Die SPD befürwortet dagegen den Erhalt von Pflegegrad 1. Mathias Miersch, Fraktionschef der Sozialdemokrat*innen, betonte in im ARD-Politmagazin „Bericht aus Berlin“, dass der erste Pflegegrad insbesondere von Menschen mit Demenz in Anspruch genommen werde – diese würde man „im Regen stehen lassen“, sollte es zu einer Abschaffung von Pflegegrad 1 kommen. Außerdem zeigte Miersch sich zuversichtlich, dass auch anderweitig eingespart werden könne, beispielsweise durch eine Flexibilisierung des Pflegesystems.

Auch die Opposition äußert sich skeptisch zum Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. Britta Haßelmann, Fraktionchefin der Grünen, betont, dass die Versorgung aller pflegebedürftigen Menschen unabhängig von dessen Pflegegrad unbedingt gewährleistet bleiben müsse, auch um Betroffene möglichst lange innerhalb der eigenen vier Wände pflegen zu können. Eine ähnliche Position vertritt die Linksfraktion, welche die erwogenen Sparmaßnahmen als „sozialpolitischen Skandal“ bezeichnet, da diese eine ohnehin vulnerable Gruppe der Bevölkerung treffe.

Nicht nur aus der Politik kam Gegenwind – auch Pflegeverbände lehnen den Wegfall von Pflegegrad 1 kategorisch ab. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet mit teils fatalen Nachteilen für Pflegebedürftige, aber auch für deren Angehörige, welchen durch die Umsetzung der geäußerten Pläne eine finanzielle Schieflage drohe. Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wirft den Regierungsparteien Doppelmoral und Vertrauensbruch vor, da es ebenfalls die Große Koalition gewesen war, welche die Einführung des Pflegegrads 1 im Jahr 2017 unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossen hatte.

Im schleswig-holsteinischem Landtag liegt seit gestern ein Antrag von SPD und SSW vor, in dem zu den Auswirkungen der diskutierten Vorhaben heißt: "Betroffene und ihre Angehörigen würden mit der finanziellen Belastung für die notwendigen Leistungen alleine gelassen. Das würde ein Großteil der älteren Menschen finanziell überfordern."

Die BAGSO-Vorsitzende Regina Görner sagt dazu: „Die aktuellen Überlegungen, Leistungen einfach zu streichen, um Geld zu sparen, zeigen, dass die Bundesregierung noch nicht verstanden hat, worum es geht. So wird das nichts mit der Pflegereform.“

Ein Bund-Länder-Gremium, das sich gegenwärtig mit möglichen Entwürfen zur Pflegereform befasst, wird Mitte Oktober genauere Informationen zum Pflegegradmodell und dessen Zukunft bekanntgeben.

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Für pflegebedürftige Menschen, die geriatrisch betreut und unterstützt werden, spielen Pflegefachkräfte und deren Beziehung zu ihnen eine wichtige Rolle. Durch den tagtäglichen Kontakt zu ihnen handelt es sich häufig um essentielle Bezugspersonen, die große Verantwortung für die Geplfegten tragen. Die physische und emotionale Nähe zu diesen erfordert ein intensives Vertrauensverhältnis, auch seitens der Angehörigen, welche ihre pflegebedürftigen Verwandten in Sicherheit wähnen.

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Fälle von körperlichem, emotionalem und auch sexuellem Missbrauch kommen jedoch auch in der Pflege immer wieder vor und werden strafrechtlich kaum verfolgt. Laut Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind 2024 etwa 16.000 Menschen ab 60 Jahren einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen, jedoch wird von einer sehr hohen Dunkelziffer ausgegangen. Dies liegt u.a. daran, dass Senior*innen häufig nicht mehr dazu in der Lage sind, sich angemessen gegen die Täter*innen zu wehren oder diese gar anzuzeigen. Als ganz besonders vulnerabel erweisen sich Menschen mit Demenz, die aufgrund ihrer Erkrankung Schwierigkeiten damit haben, die Tat kognitiv wahrzunehmen und einzuordnen.

Aufgrund der niedrigen Aufklärungsquote solcher Misshandlungen setzt sich die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. dafür ein, das Thema stärker in den gesellschaftlichen und politischen Fokus zu rücken. In einem offiziellen Statement begrüßt der 1989 gegründete Verein stärkere Schutzmaßnahmen für Pflegebedürftige, damit es gar nicht erst zu Fällen von Gewalt, Misshandlung, Vernachlässigung oder ähnlichen Delikten kommt. Eine Umsetzung dieser Maßnahmen bedarf einer engen Zusammenarbeit zwischen politischen Akteuer*innen, Pflegeinstitutionen und den Angehörigen.

Zunächst wird für eine gezieltere Aufklärung plädiert, um das Bewusstsein von Angehörigen für etwaige Fälle von Misshandlungen gegen Senior*innen zu schärfen, sodass z. B. verdächtige Situationen und Merkmale besser und schneller erkannt und mit einem möglichen Missbrauch in Verbindung gebracht werden können. Es müsse jedoch auch an ausreichend Förderung für Pflegekräfte sowie für (pflegende) Angehörige gedacht werden, da die meisten Taten wahrscheinlich durch Überforderung oder Hilflosigkeit aufgrund der Pflegesituation geschehen. Auch flächendeckende Informationen, Workshops und Kampagnen für alle Menschen, die mit Senior*innen zu tun haben, sind Bestandteil der Forderungen.

Eine ähnliche Stellungnahme veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. erst vor wenigen Tagen. Dieser ist bereits seit 1880 aktiv und macht sich ebenfalls für vorbeugende Maßnahmen gegen Missbrauch und Misshandlung seitens Kranken- und Altenpfleger*innen stark. Diese umfassen neben der allgemeinen Entlastung pflegender Angehöriger Prävention, Aufklärung, Aufdeckung und einen sensiblen Umgang mit Betroffenen.

Zeitgleich macht der Verein auch darauf aufmerksam, wie leicht es den Täter*innen in pflegerischen Umfeld fällt, die Taten zu verheimlichen. Zeug*innen gibt es in den seltensten Fällen, sodass die Opfer dazu gezwungen sind, sich selbst zu artikulieren, was im hohen Alter nicht immer möglich ist. „An der Misshandlung von älteren und pflegebedürftigen Menschen darf man nicht vorbeischauen. Jeder kann einen Beitrag leisten, sei es durch Aufmerksamkeit, Unterstützung von Betroffenen oder die Förderung entsprechender Initiativen“, meint die Deutsche Alzheimer Gesellschaft in ihrer Erklärung.

Sollten auch Sie oder eine*r ihrer Angehörigen Erfahrungen mit Missbrauch, Gewalt oder Nötigung gemacht haben, wenden Sie sich bitte an eine Person Ihres Vertrauens oder nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch, die Sie aus dieser Übersicht auswählen können.

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Die Prognosen zahlreicher Metereolog*innen sprechen für ungewöhnlich heiße Temperaturen in diesem Sommer. Extreme Hitzewellen gelten als äußerst wahrscheinlich, besonders betroffen sind ältere und geschwächte Menschen. Auch körperlich robuste Menschen neigen unter solchen Temperaturen zu Kreislaufbeschwerden und weiteren Symptomen.

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Für die Pflege stellen die heißesten Tage des Jahres eine Herausforderung dar, die sowohl die alle beteiligten Menschen stark belasten kann. Der BIVA-Pflegeschutzbund, der sich für die Rechte pflegebedürftiger Menschen einsetzt, aber auch Beratung, Aufklärung und Lobbyarbeit betreibt, macht sich nun dafür stark, Schutzmaßnahmen gegen extreme Temperaturen in Pflegeeinrichtungen nicht nur auszuweiten, sondern auch gesetzlich vorzuschreiben.

In einer Stellungnahme vom 02.06.2025 weist der BIVA darauf hin, dass ältere und pflegebedürftige Menschen häufig nicht über die körperlichen und/oder geistigen Ressourcen verfügen, um sich eigenhändig abzukühlen. Gleichzeitig wird die bisherige Situation bezüglich Hitzeschutz in deutschen Pflegeheimen bemängelt. Um präventiv gegen die von heißem Wetter ausgehenden Gefahren vorzugehen, benötige es laut Ulrike Kempchen, Leiterin der BIVA-Rechtsberatung, „außenliegende[n] Sonnenschutz, Verschattung, effektive Lüftungskonzepte oder Maßnahmen zur Wärmereduktion“.

Gegenwärtig wird Hitzeschutz nur in den Landesverfassungen explizit erwähnt – und dies auch nur mit Bezug auf den Arbeitsplatz. Um Senior*innen in Pflegeeinrichtungen besser vor der hohen Sonneneinstrahlung, stickiger Luft und erhitzten Oberflächen zu schützen, plädert der BIVA-Pflegeschutzbund dafür, bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Pflegeheime dazu verpflichten, in ausreichend Hitzeschutz zu investieren. Auch vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine stärkere finanzielle Förderung zugunsten dieser Maßnahmen nicht nur angemessen, sondern mitunter lebensrettend.

Daneben macht der BIVA-Pflegeschutzbund eine übersichtliche und leicht verständliche Auswahl von Tipps und Informationen aufmerksam. Vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) erarbeitet, enthalten die hier kostenlos verfügbaren Infoblätter wichtige Hinweise zum optimalen Umgang mit Hitze, welche sich speziell an Senior*innen und Pflegefachkräfte wenden. Dort erfahren Sie u.a., wie Sie trotz Hitze körperliche Betätigung unbedenklich in ihren Alltag inkludieren und was zu tun ist, um Ihre Angehörigen möglichst stress- und schmerzfrei durch die bevorstehenden Hitzewellen zu bringen.

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Wer sich zu Hause um einen pflegebedürftigen Menschen kümmert, weiß, dass Pausen wichtig sind. Sei es für die eigene Erholung, andere Verpflichtungen oder unerwartete Ereignisse wie Krankheit – eine Vertretung ist dann nötig. Der deutsche Staat bietet dafür die Möglichkeit der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Ab dem 1. Juli 2025 werden beide Leistungen in einem gemeinsamen Budget von 3.539 Euro zusammengeführt, das flexibel genutzt werden kann.

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Bislang wurden die beiden Pflegeformen aus separaten Töpfen finanziert. Mit der Zusammenlegung können pflegende Angehörige den Gesamtbetrag individuell auf beide Varianten verteilen.

  • Kurzzeitpflege erfolgt in einer stationären Einrichtung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Sie kann für maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr in Anspruch genommen werden.
  • Verhinderungspflege wird zu Hause organisiert und dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen, wenn sie eine Auszeit brauchen oder erkranken. Sie kann stundenweise genutzt werden und muss nicht zwingend von professionellen Pflegekräften erbracht werden.

Bislang konnten Pflegepersonen, die das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft hatten nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes den Höchstbetrag für Verhinderungspflege um 843 Euro auf insgesamt 2.528 Euro erhöhen. Diese Möglichkeit entfällt nun durch die neue Regelung.

Die Verbraucherzentrale NRW stellt allerdings klar: Obwohl die beiden Pflegeleistungen nun aus einem gemeinsamen Budget finanziert werden, bleibt ihre grundsätzliche Trennung bestehen. Pflegepersonen müssen bei ihrer Pflegekasse weiterhin angeben, ob sie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen wollen, damit die Abrechnung korrekt erfolgt. Neben der Zusammenlegung finden sich zudem folgende Änderungen:

  • Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird von 6 auf 8 Wochen erhöht.
  • Auch die Weiterzahlung des halben Pflegegelds wird ebenfalls von 6 auf 8 Wochen ausgeweitet. Das halbe Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung untergebracht ist, beispielsweise während einer Kurzzeitpflege oder einer Rehabilitationsmaßnahme.
  • Verhinderungspflege konnte bisher erst nach 6 Monaten Pflegetätigkeit genutzt werden – das ist ab Juli direkt mit der Feststellung des Pflegegrades möglich.
  • Die Vergütung für nicht erwerbstätige Verwandte steigt: Sie erhalten nun das 2-fache Pflegegeld, anstatt wie bisher maximal das 1,5-fache.

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt in diesem Zusammenhang den Betroffenen, ihre Rechnungen aufzubewahren, da die Kostenübernahme auch nachträglich beantragt werden kann. Wer bis zum 1. Juli 2025 bereits Pflegeleistungen nutzt und das bisherige Budget von 2.528 Euro noch nicht ausgeschöpft hat, kann zudem den Restbetrag plus 1.011 Euro aus dem neuen Jahresbudget über den Stichtag hinaus verwenden.

Weiterführende Informationen und Tipps für pflegende Angehörige:

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Laut dem Ärzteblatt sei das Gesundheitssystem nicht ausreichend auf Herausforderungen des demografischen Wandels vorbereitet. In diesem Beitrag lesen Sie vorgeschlagene Präventionsmaßnahmen, die als Reaktion auf den dempgraphischen Wandel diskutiert werden.

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Gruppenspezifische Prävention

Die Kommission „Demografischer Wandel“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina betont die Bedeutung gezielter Präventionsmaßnahmen auf Gemeinde-, Familien- oder Vereinsebene. Ihr Sprecher, Prof. Dr. med. Gerd Kempermann, kritisiert die begrenzte Wirksamkeit globaler Maßnahmen und fordert eine differenziertere Strategie.

Stärkung der Primärprävention

Marcus Ebeling, stellvertretender Leiter am Max-Planck-Institut für demografische Forschung, fordert verstärkte Maßnahmen zur Reduktion von Risikofaktoren wie Alkohol- und Tabakkonsum. Er nennt unter anderem eine Zuckersteuer als sinnvolle Initiative zur Förderung eines gesünderen Lebensstils.

Überarbeitung der Nationalen Demenzstrategie

Prof. Kempermann macht sich für eine wissenschaftlich fundiertere und finanziell besser ausgestattete Strategie zur Bekämpfung von Demenz stark. Er warnt vor den sozialen und wirtschaftlichen Belastungen, die durch die steigende Prävalenz der Krankheit entstehen werden.

Gesundheit als durchgängiges Politikziel

Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey der Berliner Charité, spricht sich für die Integration von Gesundheitsförderung in verschiedene Politikbereiche („Health in all Policies“) aus, damit Stadtplanung, Wohnen, Arbeit, Landwirtschaft und Verkehr stärker zur Gesunderhaltung beitragen.

Wie Kuhlmey anmerkt, bedarf es dabei nicht weniger als einen „großen Wurf“ der eine ressortübergreifende Herangehensweise erfordert. Neben einem durchgängigen Politikziel müsse dabei die Unterschiede zwischen Stadt und Land aber auch zwischen den einzelnen Kommunen berücksichtigt werden. Es gehe um mehr ambulante Versorgung.

Ebeling hebt die Bedeutung einer besseren Datengrundlage nach skandinavischem Vorbild hervor, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen und verweist auf die zunehmende Komplexität individueller Krankheitshistorien. Gleichzeitig betont er die Notwendigkeit der Verhaltensänderung bei den Menschen selbst.

Kritische Zusammenfassung

Während Expert*innen mehr Effizienz und regionale Anpassungen in der Versorgung fordern, bleibt der „effizientere“ Einsatz von Ressourcen dabei ein zweischneidiges Schwert. Der Report zeigt auf, dass eine verbesserte ambulante Versorgung jährlich 1,4 Millionen Krankenhausfälle vermeiden könnte, was 36 % der pflegesensitiven Fälle entspricht. Allerdings bedeutet das nicht, dass keine zusätzlichen Investitionen in Personal und Ressourcen auf ambulanter Seite notwendig sein werden.

Auch die häusliche Pflege würde dadurch stärker beansprucht, was mehr „private Care-Arbeit“ bedeutet – ein zusätzlicher finanzieller und zeitlicher Aufwand für pflegende Personen, was derzeit vor allem Frauen betreffen würde. Es würde auch gleichzeitig ein potenzieller Wegfall von Arbeitskräften in der deutschen Wirtschaft bedeuten.

In Punkto Verhaltensänderung lässt sich darüber hinaus kommentieren: Ob und wie gesund jemand lebt, ist nie alleine eine Frage der Entscheidung, sondern hängt mindestens ebenso von den  Lebensumständen und den Gewohnheiten des Umfeldes ab. Maßnahmen zur Veränderung hin zu einem gesünderen Lebenswandel, erfordern Bildungsinitiativen sowie regulatorische Eingriffe in Konsumwerbung und die Lebensmittelindustrie. Wirksame politische Maßnahmen in dieser Richtung erscheinen jedoch unwahrscheinlich.

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Die meisten pflegebedürftigen Menschen leben nicht in einer stationären Einrichtung. Dies war ein Ergebnis einer Befragung des Deutschen Alterssurvey.

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Alle knapp 5.000 an der Umfrage teilgenommen Personen waren mindestens 43 Jahre alt und wurden gebeten, Angaben zur Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern zu machen, sofern diese noch lebten. Über ein Drittel der Personen mit mindestens einem lebenden Elternteil, die im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DEAS) befragt wurden, stellten einen Pflege- und/oder Betreuungsbedarf bei eigenen Eltern fest. Unter dieser Gruppe der Teilnehmenden sah sich knapp die Hälfte aller Befragten selbst für die Pflege der Eltern zuständig, anstatt hierfür eine Pflegeeinrichtung in Anspruch zu nehmen. In einigen Fällen werden sogar beide Elternteile eigenständig gepflegt.

Zumindest kann eine große Mehrheit der pflegenden Angehörigen auf ein verlässliches Netzwerk setzen, das sich in den meisten Fällen aus weiteren Familienangehörigen wie z.B. Geschwistern zusammensetzt. Ca. jede zweite Person gab zudem an, durch den ambulanten Pflegedienst unterstützt zu werden. Nachbar*innen, Freund*innen und Bekannte spielten eine eher untergeordnete Rolle in der Einbindung in die Pflege der eigenen Eltern. Externe Pflegefachkräfte wurden mit unter 5 % noch seltener genannt.

Die kürzlich erschienenen Daten der Umfrage können auf der Seite des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) abgerufen und heruntergeladen werden.

Die hohe Popularität der häuslichen Versorgung lässt sich nicht zuletzt durch die persönlichen Bedürfnisse der zu pflegenden Personen erklären. Für viele pflegebedürftige Menschen sind die vertraute Umgebung zu Hause sowie die persönliche Nähe zu den Angehörigen höchst relevante Faktoren, zumal deren erwachsenen Kinder die Pflege auch aus ethisch-moralischen Gründen häufig selbst übernehmen möchten. Ein weiterer Grund, wieso die Pflege in vielen Fällen in den eigenen vier Wänden stattfindet, ist das Schema, nach dem die Pflegeversicherung funktioniert.

Da die Pflege der eigenen Angehörigen an eine Vielzahl körperlicher, mentaler und zeitlicher Herausforderungen geknüpft ist, kann jede Form der Unterstützung entlastend wirken. Genau deshalb ist es von hoher Bedeutung, Angehörigen bei der Versorgung ihrer Eltern ein zusätzliches Standbein zu bieten und sich die für die Pflege anstehenden Aufgaben so gut wie möglich zu teilen.

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Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steigt und setzt sich insbesondere aus Senior*innen zusammen, die altersbedingt auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Ergänzend hierzu verfügen auch jüngere Menschen aufgrund von Erkrankungen über eine Pflegestufe und haben somit Anspruch auf entsprechende Versorgung. Ohne ein funktionierendes Pflegesystem würden zahlreiche Patient*innen nur wenige Tage überleben – umso erschreckender sind die Ergebnisse einer Umfrage.

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Von den 4.500 befragten Personen zwischen 16 und 70 Jahren äußerten ca. 65 %, dass sie das Pflegesystem hierzulande als unzureichend empfinden, während eine Reform dessen sogar von über drei Vierteln befürwortet wird. Ein häufig genannter Grund für diese Mängel ist die systematische Bevorzugung wohlhabenderer Personen – so gaben 92 % an, dass sie der Meinung sind, dass die Qualität der Pflege unmittelbar mit dem Kontostand zusammenhänge. Parallel dazu äußerten zwei Drittel der Befragten Zweifel daran, sich eine angemessene Pflege leisten zu können.

Die deutliche Mehrheit der Befragten spricht sich für eine stärkere staatliche Finanzierung des Pflegesystems aus, v. a. hinsichtlich des demographischen Wandels, der mehr Pflegebedürftige hervorbringen werde. Verglichen mit anderen europäischen Ländern zeigt sich eine klare Unterfinanzierung des deutschen Pflegesystems.

Der Blick über die eigenen Staatsgrenzen hinaus offenbart auch eine grundsätzlich zufriedenstellendere Situation. Ein Beispiel hierfür sind die skandinavischen Staaten, in denen pflegerische Berufe einen besseren Ruf und mit höhere Löhnen bedeuten als in Deutschland. Der Personalmangel spielt in Deutschland eine größere Rolle als im Norden: Norwegen hat mehr als doppelt so viele Pflegekräfte pro Kopf wie Deutschland und liegt damit international an der Spitze. Das dortige Gesundheitssystem gewährt allen Menschen – unabhängig vom Einkommen – dieselben Leistungen, indem alle Bürger*innen mit Steuern das System finanzieren.

Der gesamte Pflegereport der DAK kann hier heruntergeladen werden.

Bezogen auf die Palliativ- und geriatrische Pflege schneidet gemäß einer Forschung von The Economist Intelligence Unit Großbritannien am besten ab. Die Ursache dafür wird neben dem grundsätzlichen Wohlstand des Landes auch in dem hohen Engagement für diesen Pflegebereich seitens der Regierung und der Gesellschaft verortet. Durch Vereinsarbeit kann dort die Pflege mitsamt des Personals besser finanziert werden und auch das britische Gesundheitssystem erweist sich als sehr kompatibel mit dieser Herangehensweise.

Eine der größten Herausforderungen des deutschen Pflegesystems ist die zukünftige Finanzierung, die bereits jetzt nicht mehr angemessen gewährleistet werden kann. Diverse Verbände und Organisationen fordern schon lange umfangreiche Neuerungen, durch die die Pflege bezahlbarer und gerechter werden soll.

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