Laut VZSH leben derzeit etwa eine Million Bewohner*innen in knapp 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, von „kaltem Essen“ über „unzureichende Pflege“ bis zu mangelnder Hygiene oder ungenügender Zuwendung.
Für die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen und rechtlichen Vertreter*innen ist es daher wichtig zu wissen, dass sie hier proaktiv handeln können. So Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH:
„Liegen Mängel im Pflegeheim vor, haben die Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Heimentgelt zu mindern. ‚Je nach Schwere der Mängel können sogar Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen das gute Recht der Betroffenen sein.‘“
Konkret wird zwischen Mängeln am Wohnraum und Mängeln in der Pflege und Betreuung unterschieden. Mängel im Wohnraum betreffen die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, während Mängel in der Pflege unzureichende Versorgung, fehlerhafte Medikation oder mangelhafte Körperpflege umfassen.
Um einen Überblick zu geben, haben wir nachfolgend die Empfehlungen der VZSH nochmals als Checkliste für Betroffene, Angehörige und deren Vertreter*innen zusammengefasst.
Checkliste: Vorgehen bei Mängeln im Pflegeheim
- 1. Selbstbeeinträchtigung durch Mängel
- Stellen Sie sicher, dass Sie persönlich von den Mängeln betroffen sind (Wohnraum oder Pflege-/Betreuungsleistungen). Nur dann haben Sie Anspruch.
- 2. Mängelmeldung an den Heimbetreiber
- Melden Sie die Mängel unverzüglich der Betreiberin der Einrichtung.
- Geben Sie an, dass Sie beabsichtigen, das Heimentgelt zu mindern.
- 3. Mängelmeldung an die Pflegekasse
- Informieren Sie die Pflegekasse über die Mängel oder Schlechtleistungen.
- 4. Information des Sozialhilfeträgers (falls zutreffend)
- Wenn ein Sozialhilfeträger an den Kosten beteiligt ist, informieren Sie auch diesen.
- 5. Dokumentation der Mängel
- Führen Sie eine detaillierte Dokumentation der Mängel:
- Notizen oder Tagebuch führen
- Fotos als Beweismittel machen
- Zeug*innen benennen
- Fordern Sie Einsicht in die Pflegedokumentation an, falls nötig.
- 6. Beschwerde bei Heimleitung und Personal
- Reichen Sie eine formelle Beschwerde beim zuständigen Personal und der Heimleitung ein.
- 7. Einschaltung externer Stellen (bei Bedarf)
- Wenn keine Verbesserung eintritt, wenden Sie sich an die Pflegekasse oder die zuständige Heimaufsicht.
- Kontaktieren Sie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA).
Idealerweise sollte es reichen, wenn bestehende Mängel an die zuständigen Betreiber*innen und die übrigen Träger gemeldet werden und diese die Mängel abstellen. Allerdings gibt es Fälle, in denen dies nicht ausreicht. Insbesondere der hohe Kostendruck - aber auch die Gewinnorientierung einiger Pflegeunternehmen - stellen klare Interessenkonflikte dar, bei denen Gewinnmaximierung oder Kosteneinsparung mit angemessener Pflege kollidieren können. Dabei ist auf die grundlegende Ungleichheit zwischen Betroffenen und Heimbetreiber*innen hinzuweisen.
Wie die VZSH anmahnt, besteht grundsätzlich das Problem, dass Mängel der Pflege- und/oder Betreuungsleistungen häufig schwierig nachzuweisen sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Ansprüchen auf Minderung des Heimentgelts und möglichen Schadensersatzansprüchen immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung.
Vor diesem Hintergrund sind Punkte 5–7 insbesondere dann wichtig, wenn auf der Gegenseite keine Einsicht oder gar Gegendruck entsteht. Eine individuelle Beratung wird daher allgemein empfohlen.
„Beratung können Betroffene wie Angehörige und Bevollmächtigte bei den Pflegestützpunkten der Kreise und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhalten.“
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