Weiterlesen Finanziert wird das Projekt Wohnen bleiben im Quartier je zur Hälfte durch Hamburgs Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere und die Pflegekassen. Letztere waren in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg an der Entwicklung des Projektes beteiligt. Während der gesamten Laufzeit wird die Universität Osnabrück sämtliche Akteur*innen des Projekts wissenschaftlich begleiten , um das Konzept zu evaluieren. Die Ergebnisse sollen anschließend genutzt werden, um die Zukunftsfähigkeit des Projekts zu bewerten. In sechs Hamburger Stadtteilen mit besonders großem Bedarf wird das Projekt über einen Zeitraum von drei Jahren erprobt. Zentrales Element ist die Stärkung des Verbleibs im eigenen Wohnumfeld. Dafür setzt das Konzept auf eine Kombination aus Pflege, Beratung und gegenseitiger Unterstützung unter Nachbar*innen. Quartierspflegedienste stellen die Versorgung der Bewohner*innen rund um die Uhr sicher und arbeiten eng mit weiteren beteiligten Akteur*innen zusammen. Gleichzeitig spielt die Förderung des sozialen Miteinanders eine wichtige Rolle. In regelmäßigen Abständen sollen sogenannte Quartierstreffs stattfinden, um Einsamkeit entgegenzuwirken und den Zugang zu individuellen Unterstützungsangeboten zu erleichtern. Darüber hinaus soll der Austausch zwischen den Generationen gestärkt werden. Bereits im Vorfeld äußerten sich mehrere Beteiligte positiv zu dem quartiersbezogenen Ansatz. Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, bezeichnete das Konzept als ein „deutliches Signal für ein lebenslanges Wohnen im Quartier“. Auch Bettina Schomburg, Leiterin des Bezirksamts Hamburg-Nord, hob die „gelungene ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Beteiligten bereits in der Vorbereitungsphase“ hervor. Mehr zu dem Projekt erfahren Sie hier.
Wohnen
Weiterlesen Grundsätzlich gilt, dass allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad gemäß §40 Abs. 4 SGB IX finanzielle Mittel aus den Pflegekassen zum Wohnungsumbau zwecks Barrierefreiheit zustehen. Seit vergangenem Jahr liegt die Höchstgrenze dafür bei 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person im Haushalt. Dabei werden nur konkrete bauliche Maßnahmen, die die Anpassung der Wohnung an sich betreffen (z.B. die Umgestaltung von Möbeln, Türen, Treppen usw.), finanziert, während reine Pflegemittel davon ausgenommen sind. Diese werden von den Pflegekassen separat übernommen, sodass Angehörige auch hierfür nicht selbst aufkommen müssen. Um die Zuschüsse zum Wohnungsumbau zu erhalten, ist ein Kostenvorschlag an die Pflegekasse zu übermitteln. Der Antrag muss dabei als formloses Anschreiben mitgeschickt werden, in welchem bereits eine Begründung bzw. ein Ziel für die Antragsstellung formuliert sein sollte: Entweder die einfachere und effizientere Gestaltung der Pflege oder die Förderung der Selbstständigkeit. Gegebenenfalls kann auch ein ärztliches Attest die Pflegebedürftigkeit unterstreichen. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, berät diese sich mit dem medizinischen Dienst, um zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Dabei empfiehlt Blum, den Wohnungsumbau erst zu beginnen, nachdem die Pflegekasse zugestimmt hat. Andernfalls müssen alle Rechnungen, welche die baulichen Maßnahmen betreffen, nachgereicht werden, was zu rechtlichen Schwierigkeiten und vermeidbarer Bürokratie führen kann. Im Antrag muss ersichtlich sein, dass sich der geplante Umbau zur Barrierefreiheit im Sinne der pflegebedürftigen Person ausschließlich auf ihren eigenen festen Wohnsitz bezieht. Für Wohnungen von Dritten sowie für Pflege- und Seniorenheime darf die von der Pflegekasse bereitgestellte finanzielle Maßnahme nicht eingesetzt werden. Lebt die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung, muss zudem eine schriftliche Zustimmung der Vermieter*in eingeholt werden. Zudem wird der Zuschuss von maximal 4.180 Euro nur dann neu ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person nach der ersten Auszahlung beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder des Wechsels auf einen höheren Pflegegrad auf weitere bauliche Maßnahmen angewiesen ist und dies zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung noch nicht vorauszusehen gewesen war. Teilweise bieten kommunale Vertreter*innen Beratungen zu pflegegerechtem Wohnungsumbau inklusive Antragsstellung an. Weitere Anlaufstelle sind die vielerorts in Deutschland verfügbaren Pflegestützpunkte und es ist auch möglich, sich von Mitarbeiter*innen des Sozialverbands VdK Deutschland beraten zu lassen. Zu dem Video mit Kim Blum gelangen Sie hier. Allgemeines
Antragsstellung
Grenzen der Regelung
Beratungsmöglichkeiten
Weiterlesen An erster Stelle stehen in der Umfrage die Sorgen um medizinische Versorgung und Pflege. Für Senior*innen und Menschen mit Behinderung sind stabile Strukturen in diesem Bereich keine abstrakte politische Frage, sondern eine Voraussetzung für den Alltag. In diesem Kontext verstärken Diskussionen über steigende Beiträge, Pflegemangel und Reformen im Gesundheitswesen die Befürchtung, dass Unterstützung künftig schwerer erreichbar oder teurer werden könnte. Steigende Kosten treffen Senior*innen und Menschen mit Behinderung dabei besonders hart, da ihr finanzieller Spielraum oft begrenzt ist. Wer auf Rente oder Sozialleistungen angewiesen ist und zugleich Kosten für Hilfsmittel, Medikamente oder Assistenz tragen muss, spürt zusätzliche Belastungen unmittelbar. Die Angst vor sozialem Abstieg oder finanzieller Überforderung ist entsprechend groß. Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist das Wohnen im Alter. Bezahlbare, barrierefreie Wohnungen sind rar, obwohl sie entscheidend dafür sind, möglichst lange selbstständig leben zu können. Für viele Betroffene ist die Wohnsituation daher eng mit der Frage verbunden, ob sie auf institutionelle Betreuung angewiesen sein werden. Über all dem steht das Gefühl, politisch kaum gehört zu werden. Ein Großteil der Befragten empfindet die eigene Lebensrealität als unzureichend vertreten. So zeichnen die Ergebnisse insgesamt ein Bild von wachsender Unsicherheit. Für viele Menschen ist der Blick nach vorn weniger von Zuversicht als von der Frage geprägt, ob Pflege, soziale Absicherung und Teilhabe auch künftig verlässlich gewährleistet sein werden.
Positionspapier der BdSAD: Frühzeitige Alltagsbegleitung ein Schlüssel zur Pflegereform
31. Dezember 2025Weiterlesen Die BdSAD weist darauf hin, dass Alltagsbegleitung politisch und strukturell häufig unterschätzt wird, obwohl sie einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung des täglichen Lebens älterer Menschen leisten kann. Gerade durch regelmäßige Unterstützung im Haushalt, bei administrativen Aufgaben, bei sozialen Kontakten oder bei der Strukturierung des Alltags kann Pflegebedürftigkeit hinausgezögert oder sogar verhindert werden. Dennoch wird diese Arbeit zu selten berücksichtigt und oft den klassischen Pflegediensten untergeordnet, obwohl sie ein völlig eigenes Aufgabenfeld mit eigenständigen Qualifikationen darstellt. Das Positionspapier beschreibt zahlreiche Problemlagen, die die derzeitige Versorgung älterer Menschen erschweren. Dazu gehört insbesondere, dass Pflege und Betreuung nach wie vor stark auf informelle Care-Arbeit angewiesen sind – meist von Frauen, oft unbezahlt oder nur gegen geringe Vergütung. Hinzu kommt, dass Unterstützungsangebote wie Tagespflege oder Entlastungsleistungen häufig erst ab Pflegegrad 2 verfügbar sind und in vielen Regionen, vor allem auf dem Land, kaum zugänglich sind. Auch kritisiert die BdSAD, dass gesetzlich vorgesehene Budgets von Pflegebedürftigen häufig gar nicht ausgeschöpft werden, weil die Voraussetzungen zu bürokratisch oder die Anbieter zu selten vorhanden sind. Ebenso wird die rechtliche Grauzone der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ angesprochen, die viele Familien nutzen, obwohl rechtliche Klarheit fehlt. Die BdSAD macht deutlich, dass schon Menschen mit niedrigeren Pflegegraden – insbesondere Grad 1 und 2 – häufig mehr Begleitung brauchen, als die Politik annimmt. Es gehe nicht allein um körperliche Pflege, sondern oft um Orientierung, Struktur, emotionale Sicherheit und Unterstützung zur Alltagsbewältigung. Einsamkeit spielt dabei eine große Rolle: Sie kann körperliche und psychische Erkrankungen verstärken und den Eintritt von Pflegebedürftigkeit beschleunigen. Die Organisation betont zudem, dass ehrenamtliche Hilfe wertvoll, aber kein Ersatz für professionell qualifizierte Assistenz sein könne. Angesichts regionaler Unterschiede im Angebot sei es notwendig, bundesweit verlässliche und einheitliche Strukturen zu schaffen. Im Zentrum des Positionspapiers stehen konkrete Reformvorschläge. Die BdSAD fordert unter anderem ein ausreichend hohes Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, das perspektivisch mindestens einen freien Tag pro Woche ermöglichen soll. Gleichzeitig müsse der Zugang zu Entlastungsleistungen vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden. Leistungen der Alltagsbegleitung sollten angemessen vergütet und nicht nur ein Teil des Sachleistungsbudgets nutzbar sein. Zudem sei es wichtig, Kurzzeitpflegeplätze ausreichend bereitzustellen und das Budget für Tages- und Nachtpflege flexibler zu gestalten. Besonders hervorgehoben wird der Wunsch nach einem neuen „Vor-Pflege-Präventions-Budget“. Dieses Budget soll Personen ohne Pflegegrad oder mit niedrigem Pflegegrad gezielt dabei unterstützen, Beratungen, soziale Angebote, hauswirtschaftliche Unterstützung oder technische Hilfen in Anspruch zu nehmen, also all jene Maßnahmen, die verhindern können, dass Pflegebedürftigkeit überhaupt entsteht. Die BdSAD sieht in diesem präventiven Ansatz einen Schlüssel, um die Pflege langfristig zu entlasten und gleichzeitig die Lebensqualität älterer Menschen deutlich zu steigern. Das Positionspapier fordert somit nicht nur eine bessere finanzielle Ausstattung der Pflege, sondern vor allem ein Umdenken: Weg vom rein pflegeorientierten System und hin zu einer präventiven, lebensnahen, flexiblen Unterstützung älterer Menschen. Senioren-Assistenz wird dabei als unverzichtbarer Baustein gesehen, um gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und Gesundheit im Alter sicherzustellen.Unterschätzte Helfer: Die wachsende Bedeutung früher Unterstützung im Alltag
Wo die heutige Pflegeversorgung an ihre Grenzen stößt
Warum Senioren-Assistenz ein zentraler Baustein sein kann
Budget für ein selbstbestimmtes Altern
Projekt macht Mut zu einem bewussteren Umgang mit Medikamenten
26. Dezember 2025Weiterlesen Vor diesem Hintergrund hat der Diözesan-Caritasverband Münster das Projekt „pillenlos statt willenlos“ ins Leben gerufen. Das seit Sommer 2024 laufende Pilotprojekt ist auf zwei Jahre angelegt und wird in drei stationären Pflegeeinrichtungen umgesetzt. Ziel ist es, den Umgang mit Medikamenten, insbesondere mit Psychopharmaka, kritisch zu hinterfragen und eine Pflege zu fördern, die den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt. In der Altenpflege ist Polypharmazie, also die gleichzeitige Einnahme vieler Medikamente, weit verbreitet. Nicht selten nehmen Pflegeheimbewohner*innen zehn oder mehr Tabletten täglich ein. Besonders problematisch ist, dass Medikamente teilweise über Jahre hinweg verordnet werden, ohne regelmäßig zu prüfen, ob sie noch notwendig oder sinnvoll sind. Gerade Psychopharmaka werden manchmal eingesetzt, um Unruhe, Schlafprobleme oder sogenanntes „herausforderndes Verhalten“ zu kontrollieren. Das Projekt macht deutlich, dass solches Verhalten nicht immer eine medizinische Ursache hat. Häufig spielen Faktoren wie Schmerzen, Überforderung, Einsamkeit, Reizüberflutung oder Veränderungen im Tagesablauf eine Rolle. Werden diese Ursachen nicht erkannt, besteht die Gefahr, dass Medikamente zur schnellen Lösung werden. Ein Kernanliegen des Projekts ist es, Pflegekräfte zu stärken und ihnen Sicherheit im Umgang mit Medikation zu geben. Sie sollen ermutigt werden, genau zu beobachten, Situationen sorgfältig zu beschreiben und Veränderungen offen anzusprechen. Statt automatisch Medikamente einzusetzen, sollen zunächst alternative Maßnahmen geprüft werden, etwa Anpassungen der Umgebung, mehr Zuwendung oder eine veränderte Tagesstruktur. Zentral ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Pflegekräfte, Ärzt*innen, Apotheker*innen und Angehörige arbeiten enger zusammen als bisher. In regelmäßigen Fallbesprechungen wird die Medikation einzelner Bewohner*innen analysiert, hinterfragt und – wenn möglich – angepasst oder reduziert. Zusätzlich werden in den Einrichtungen speziell geschulte Medikamentenbeauftragte eingesetzt. Diese übernehmen eine koordinierende Rolle, achten auf eine sorgfältige Dokumentation und unterstützen das Team dabei, Bedarfsmedikationen bewusst und begründet einzusetzen. Erste Erfahrungen aus den beteiligten Einrichtungen zeigen, dass sich dieser Ansatz lohnt. In einzelnen Fällen führte das Absetzen oder Reduzieren von Medikamenten zu einer deutlichen Verbesserung des körperlichen und seelischen Zustands der Bewohner. Nebenwirkungen gingen zurück, und die Betroffenen wirkten wacher, aktiver und zufriedener. Auch für das Pflegepersonal bringt das Projekt Vorteile: Durch klare Strukturen, Leitfäden und den fachlichen Austausch gewinnen die Mitarbeitenden mehr Sicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen. Entscheidungen werden nicht mehr allein getroffen, sondern gemeinsam getragen. Langfristig verfolgt das Projekt das Ziel, Pflegeheime zu Orten zu machen, an denen ältere Menschen nicht durch Medikamente angepasst oder ruhiggestellt werden, sondern in ihrer Individualität ernst genommen werden. Medikamente sollen dort eingesetzt werden, wo sie notwendig sind, jedoch nicht aus Bequemlichkeit oder Mangel an Alternativen.Problem: Viele Medikamente, wenig Hinterfragen
Neuer Ansatz: Beobachten, verstehen, gemeinsam entscheiden
Positive Effekte für Bewohner*innen und Pflegepersonal
Ziel: Würde und Lebensqualität bewahren
Weiterlesen Wichtig zu wissen: Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass Standards, Qualität und Preise je nach Anbieter*in stark variieren. Umso wichtiger ist es, Verträge gründlich zu prüfen. Wohnungen in solchen Anlagen sind meist teurer als reguläre Miet- oder Eigentumswohnungen, besonders wenn sie barrierefrei oder möbliert sind. Zusätzlich fällt häufig eine Betreuungspauschale an, die je nach Anbieter stark schwanken kann – häufig zwischen 50 € und 500 € pro Monat. Was oft enthalten ist: Weitere Hilfsleistungen wie Reinigung, Einkäufe oder Begleitung zu Arztterminen müssen meist extra bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, genau zu klären, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind und welche zusätzlich abgerechnet werden. Bevor man einen Vertrag eingeht, sollte man die Wohnanlage und die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen: Barrierefreiheit: Ist nicht nur die Wohnung, sondern die ganze Anlage gut zugänglich? Lage: Liegt das Haus zentral? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzt*innen, Busverbindungen? Betreuung und Sicherheit: Wie funktioniert das Notrufsystem? Gibt es feste Ansprechpartner*innen? Welche Leistungen werden garantiert erbracht? Zukunftsperspektive: Kann man auch bleiben, wenn der Hilfebedarf steigt? Oder ist später ein Umzug in ein Pflegeheim nötig? Der Verein Wohnen im Eigentum rät dringend dazu, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bei einem Wohnungskauf prüfen zu lassen, nicht nur den Kaufvertrag. Denn dort kann festgelegt sein: Idealerweise sollte nur der Zweck „Betreutes Wohnen“ festgelegt werden. Welche Firma die Betreuung übernimmt und zu welchen Konditionen, sollte die Eigentümergemeinschaft selbst entscheiden können. Das schafft langfristig bessere Verhandlungsmöglichkeiten und verhindert Monopolstrukturen. Betreutes Wohnen kann eine sehr gute Wohnform sein, wenn man Selbstständigkeit und Sicherheit verbinden möchte. Gleichzeitig sind die Angebote sehr unterschiedlich und oft komplex. Deshalb gilt:Kosten: Miete plus Betreuungspauschale
Wichtige Fragen vor Unterschrift
Empfehlung: Bei Kauf Teilungserklärung genau prüfen
Fazit: Angebote sorgfältig vergleichen – und Verträge juristisch prüfen lassen
Digitale Nähe gegen Einsamkeit: Forschungsergebnisse zu wirksamer Kommunikation im Alter
2. Dezember 2025Weiterlesen Im Mittelpunkt des Projekts stand der Komp, ein intuitiv bedienbares Gerät für Videotelefonie, den Austausch von Fotos und kurze Nachrichten – speziell konzipiert für ältere Menschen ohne digitale Vorkenntnisse. Zwei Jahre lang wurde der Komp in fünf Senioreneinrichtungen des BRK Regensburg getestet. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass digitale Teilhabe die Lebensqualität deutlich steigern kann“, betont Projektleiterin Prof. Dr. Annette Meussling-Sentpali. Viele Bewohner*innen berichteten von einem stärkeren Gefühl sozialer Verbundenheit, insbesondere dann, wenn Angehörige weit entfernt leben. Die Möglichkeit, eigenständig Videotelefonate zu führen, führte zudem zu einer spürbaren Entlastung des Pflegepersonals. Neben positiven Effekten identifizierte das Forschungsteam auch strukturelle Hindernisse – darunter fehlende WLAN-Infrastruktur oder finanzielle Hürden bei Anschaffung und Internetzugang. Um Einrichtungen bei der Einführung digitaler Kommunikationsangebote zu unterstützen, erarbeitete das Team eine praxisnahe Handreichung, die im Dezember vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention veröffentlicht wird. Das Abschlusssymposium an der OTH Regensburg bot ein breites Programm: Neben der Präsentation der Studienergebnisse gaben zwei Impulsvorträge und ein Marktplatz der Möglichkeiten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Bereich der digitalen Teilhabe. Hauptredner Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen beleuchtete die Mechanismen von Einsamkeit und betonte: „Um Einsamkeit im Alter aufzubrechen, reicht es nicht, Menschen einfach zusammenzubringen. Es braucht auch die Bereitschaft und Unterstützung, neue Kontakte einzugehen.“ Dr. Laura Wehr vom Kompetenzzentrum „Zukunft Alter“ der Katholischen Stiftungshochschule München stellte die Evaluation des Projekts SAVE vor und verwies auf weiteren Forschungsbedarf – insbesondere bei Zielgruppen wie älteren Frauen mit Migrationshintergrund und Menschen in der stationären Langzeitpflege. In einer abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Vertreter*innen aus Politik, Ehrenamt und Wirtschaft über Lösungsansätze im Umgang mit Einsamkeit. Kornelia Schmid vom Verein Pflegende Angehörige e.V. schilderte eindrücklich die Belastung, die Einsamkeit bedeuten kann: „Das ist Einsamkeit, die weh tut.“ Die Ergebnisse von REIKOLA machen deutlich: Digitale Kommunikationsangebote sind weit mehr als technische Spielerei. Richtig eingesetzt können sie Isolation verringern, Beziehungen stärken und den Alltag in Pflegeeinrichtungen entlasten. Damit wird digitale Teilhabe zu einem Instrument für mehr Würde, Nähe und Lebensqualität im Alter. Mehr zum Forschungsprojekt REIKOLA lesen Sie auf der Homepage der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH).Ein-Knopf-Technik schafft Nähe
Herausforderungen und Handlungsempfehlungen
Symposium: Wissenschaft, Praxis und Politik im Austausch
Fazit: Digitale Teilhabe als Schlüssel zu Lebensfreude im Alter
Gemeinsam wohnen im Norden: Senioren-WGs und Lebensqualität
29. November 2025Weiterlesen Ein Beispiel ist die Wohngemeinschaft „Heimathafen“ in Rendsburg: Vier ältere Menschen wohnen dort gemeinsam, teilen Küche und Wohnzimmer – und vor allem den Alltag. Einsam bleibt hier niemand. Der Bedarf an solchen Modellen steigt. Das Durchschnittsalter steigt: Rund 710.000 Menschen sind bereits über 60, bis 2040 sollen es fast 845.000 sein. Viele von ihnen leben allein, besonders auf dem Land, und sind dadurch gefährdet, zu vereinsamen. Gleichzeitig wächst der Pflegebedarf. Schon heute werden über 80 Prozent der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein zu Hause versorgt. Alternative Wohnformen sollen Antworten auf diesen Wandel geben. Neben selbstorganisierten WGs entstehen auch institutionelle Projekte – etwa auf Sylt und in Schleswig, wo altersgerechtes Wohnen gezielt mitgeplant wird. Insgesamt gibt es etwa 140 Wohnpflegegemeinschaften im Land, die meisten davon für Menschen mit Demenz. Nur wenige richten sich an Senior*innen, die noch weitgehend selbstständig leben. Warum diese Form so gefragt ist, zeigt der Alltag in Rendsburg: Gemeinsames Kochen, Gespräche, gegenseitige Hilfe – eine Mischung, die Isolation vorbeugt und die Selbstständigkeit erhält. Ambulante Pflegedienste können flexibel dazu kommen. Allerdings brauchen selbstorganisierte WGs Engagement: Bewohner*innen, Angehörige oder Initiativen müssen Abläufe und Aufgaben selbst koordinieren. Die Koordinationsstelle für innovative Wohn- und Pflegeformen (KIWA) sieht in solchen Modellen einen wichtigen Baustein für die Zukunft. Sie können Pflegekräfte entlasten, besonders in Regionen mit schwacher Versorgung. Grenzen gibt es dennoch: Menschen mit starker Demenz oder hohem Pflegebedarf benötigen häufig engmaschigere Betreuung. Die Senioren-WG in Rendsburg macht deutlich, wie Alternativen zum klassischen Pflegeheim funktionieren können – mit mehr Nähe, mehr Mitsprache und einem Alltag, der nicht isoliert, sondern verbindet. Infos zu Senioren-WGs in Schleswig-Holstein aber auch bundesweit findet man zum Beispiel unter www.seniorenwohngemeinschaften.de .
Neuregelung der Haushaltshilfe: Befürchtungen über weniger Unterstützung für Pflegegrad 1
26. November 2025Weiterlesen Staffler argumentiert, dass der Entlastungsbetrag häufig für Putz- oder Haushaltshilfen genutzt werde, obwohl für einige Pflegebedürftige mehr körperliche Aktivität hilfreicher wäre. Wenn die Unterstützung dazu führe, dass Betroffene passiver werden und „auf der Couch hocken“, könne dies ihre Immobilität verstärken. Gerade im Alter seien Bewegung und Aktivierung wichtig, um Kreislauf und Muskulatur zu stärken. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben derzeit Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat beziehungsweise 1.572 Euro pro Jahr – auch im Pflegegrad 1, wie das Bundesgesundheitsministerium bestätigt. Die Leistungen werden nicht bar ausgezahlt, sondern können nur über anerkannte Dienstleister*innen abgerechnet werden. Sie reichen damit nur für wenige Stunden Unterstützung pro Monat. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert Stafflers Vorschlag scharf. Vorstand Eugen Brysch betont, Putzhilfen seien keine „Physiotherapie“, und die Äußerungen der Pflegebevollmächtigten seien für viele Betroffene verletzend. Pflegebedürftige müssten selbstständig entscheiden können, welche Art der Entlastung sie benötigen. Eine individuelle staatliche Prüfung würde zudem ein „Bürokratiemonster“ erzeugen. Zuvor wurde in Medien berichtet, der Pflegegrad 1 könne abgeschafft werden – ein Konzept, das vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme der Pflegeversicherung diskutiert worden war. Staffler stellt jedoch klar, dass es keine Pläne zur Abschaffung des Pflegegrads gebe. In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform werde allerdings darüber beraten, wie der Pflegegrad 1 künftig ausgestaltet werden sollte. Sie räumt ein, dass das ursprüngliche Ziel des Pflegegrads 1 – höhere Pflegegrade durch frühe Unterstützung hinauszuzögern – bislang nicht erreicht wurde.
Mehr Geld für Pflegekräfte, höhere Kosten für Pflegebedürftige
20. November 2025Weiterlesen Insgesamt rechnet die Pflegeversicherung mit zusätzlichen Ausgaben von rund 260 Millionen Euro jährlich. Das geht aus neuen Daten des GKV-Spitzenverbands hervor, der auch die Pflegekassen vertritt. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten abdeckt. Bewohner*innen müssen weiterhin selbst für Unterkunft, Verpflegung, Investitionen der Heime und Ausbildungsumlagen aufkommen. Seit 2022 dürfen Pflegekassen nur noch mit Einrichtungen zusammenarbeiten, die nach Tarif oder vergleichbar bezahlen. Auch Menschen, die zu Hause von ambulanten Diensten betreut werden, sind betroffen. Laut der Deutschen Stiftung Patientenschutz können viele sich die gestiegenen Kosten kaum leisten, weil die Zuschüsse hier nicht angepasst wurden. Manche müssten deshalb Pflegeleistungen kürzen oder auf Sozialhilfe zurückgreifen. Die Stiftung fordert deshalb staatliche Entlastungen, da viele Betroffene die höheren Kosten nicht mehr tragen können. Im Detail verdienen Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung jetzt im Schnitt 20,26 Euro pro Stunde (+5,2 %), Assistenzkräfte mit einjähriger Ausbildung 22,62 Euro (+5,7 %) und Fachkräfte 27,06 Euro (+4,4 %). Die Lohnsteigerungen fallen geringer aus als im Vorjahr (damals +9 %), unterscheiden sich aber regional – mit besonders starken Zuwächsen in Berlin, Brandenburg und Sachsen. Der GKV-Spitzenverband spricht von einem „signifikanten Anstieg“, warnt aber, dass dadurch auch die Eigenanteile der Pflegebedürftigen steigen.Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Kosten
Auch ambulante Pflege betroffen
Lohnsteigerungen im Detail








