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Wohnen

Der demografische Wandel, die Engpässe beim Gesundheits- und Pflegepersonal und die Frage einer „mobilisierenden“ Infrastruktur: Was allgemein bereits als – zumindest schwer lösbares – Problem bekannt ist, spitzt sich zu, wenn man in die ländlichen Regionen blickt.

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Die meisten Menschen wünschen sich, ihren Lebensabend selbstbestimmt und gut versorgt in den eigenen vier Wänden zu verbringen – unabhängig vom Wohnort. Doch ohne die immense Unterstützung durch familiäre, nichtberufliche Pflege wäre dieses Modell bereits jetzt nicht umsetzbar. Auf dieses wenig überraschende Ergebnis verwies die Caritas zuletzt bereits in einem Artikel von 2020. Liest man diesen weiter, zeigt sich ein Teufelskreis, der bis heute nicht gelöst ist – auch wenn es immer wieder Modellprojekte gibt.

Durch die Abwanderung der Jugend und Berufstätigen, die vor allem in strukturschwachen Regionen zu einem überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang führt, verändert sich das Verhältnis zwischen jungen und älteren Menschen. Es entstehen sowohl:

  • Schwierigkeiten, ausreichendes medizinisches und pflegerisches Personal zu finden,
  • als auch ein Wegbrechen der Unterstützung durch abgewanderte Angehörige.

Hinzu kommen regionale Unterschiede in der Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste und große Versorgungslücken bei Fachärzt*innen und Psychotherapeut*innen sowie fehlende spezialisierte Versorgung, beispielsweise für Demenzpatient*innen.

Dabei mag eine Lösung durchaus in der Digitalisierung liegen. Allerdings ist Digitalisierung ein riesiges Schlagwort, unter dessen Schirm man aufpassen muss, andere Bereiche nicht aus den Augen zu verlieren. Wie Josef Lüttig, Diözesan-Caritasdirektor in Paderborn, festhält, braucht die Entwicklung ländlicher Regionen jedoch weit mehr als Wirtschaftsförderung und moderne Infrastruktur wie Mobilfunk oder Highspeed-Internet. Essenziell sind Maßnahmen, um die Grundversorgung sicherzustellen, wie die Unterstützung von Pflegediensten, kleinen Krankenhäusern, Nahverkehr und Bildungseinrichtungen. Wohlfahrtsverbände übernehmen hier oft die Versorgung entlegener Gebiete, insbesondere da Fahrtwege nicht refinanziert werden.

Lüttig forderte bereits 2020 daher einen "Demografie-Bonus", der explizit über das Digitale hinausgeht und Gesundheit, ÖPNV und Bildung miteinschließt. Andernfalls würden „manche Regionen weiter ausbluten“.

Auch wenn sich hinter dieser Forderung eine weitere, vermutlich langwierige Diskussion verbirgt, wo, was und wie genau gefördert werden sollte, macht die Formulierung von Lüttig zumindest den Bedarf deutlich, gewissen Förderbedarf so genau zu definieren, dass ihre Förderung nicht durch andere Bereiche abgegriffen werden kann, die aufgrund aktueller Trends oder vermeintlich schnellerer Ergebnisse vorrangig gefördert würden.

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Zum 1. Januar 2025 hat sich die Eigenbeteiligung, also der Betrag, den Pflegebedürftige bzw. ihre Angehörigen selbst zahlen müssen, im Vergleich zum Vorjahr bundesweit erhöht. Im Durchschnitt stieg der Betrag von 2.687 Euro auf nun 2.984 Euro pro Monat für das erste Jahr im Pflegeheim. Auch in Schleswig-Holstein ist die Gesamtzuzahlung für Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen im ersten Jahr ihres Aufenthalts auf durchschnittlich 2.778 Euro pro Monat gestiegen.

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Damit liegt der Eigenanteil in Schleswig-Holstein zwar immer noch 206 Euro unterhalb des Bundesdurchschnitts. Allerdings stieg auch hier die Selbstbeteiligung um 275 Euro bzw. elf Prozent im Vergleich zum Jahresbeginn 2024. Das geht aus Daten einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor.

„Der Anstieg der Zuzahlung hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt. Die größte Steigerung von knapp 18 Prozent gab es bei den pflegebedingten Aufwendungen (EEE), was vor allem auf gestiegene Personalkosten in der Branche aufgrund von Tariferhöhungen zurückzuführen ist. Damit ist der Effekt des zum 1. Januar 2024 erhöhten Zuschusses durch die Pflegekasse schon wieder verpufft“, so die Erkenntnis des vdek in ihrer Pressemitteilung vom 6. Februar 2025. Gute Pflege kostet Geld, das betont auch Claudia Straub, Leiterin der vdek-Landesvertretung Schleswig-Holstein.

Auch auf seniorenpolitik-aktuell.de wurde schon häufiger darauf hingewiesen, dass sich das Problem der Pflege nicht ohne mehr Ausgaben für Personal lösen lässt – zuletzt, als es darum ging, die Qualifikationsoffensive des Landes kritisch einzuordnen. Gerade vor dem Hintergrund, dass in Schleswig-Holstein immer wieder mit Personalengpässen zu kämpfen ist, wird deutlich, dass die Kosten nicht weniger werden, solange dieses Problem nicht angegangen wird.

Wie Straub ebenfalls unterstreicht, sehe sie „das Land in der Pflicht, sich an den Kosten zu beteiligen“. So würde eine vollständige Übernahme der Investitionskosten durch das Land die Bewohner*innen jeden Monat um 538 Euro entlasten. Darüber hinaus zahlen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen rund 70 Euro pro Monat für die Pflegeausbildung. Auch dies sei eigentlich eine Angelegenheit des Landes.

Wie der schleswig-holsteinische Landtag in seiner Plenumsdiskussion anerkannte, sind den Berechnungen des vdek zufolge lediglich 971 Euro für Verpflegung und Unterkunft vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf sogenannte Investitionskosten sowie Personal- und Ausbildungskosten. „Einigkeit [des Landtags] besteht darin, gegenzusteuern. Während Schwarz-Grün vor allem den Bund in der Pflicht sieht, fordert die Opposition auch mehr Engagement vom Land.“ Welchen weg das Land „und der Bund“ auch einschlagen, Sie sollten sich vor dem Angesicht eines deutlichen Personalengpasses in der Pflege hüten Pflegekosten und Lohnkosten gegeneinander auszuspielen. Hier bei besteht auch eine Verantwortung der Sozialverbände eine solche Politik nicht durchgehen zu lassen.

Dennoch, vergleicht man nun den Eigenanteil mit der durchschnittlichen Altersrente (bei 35 Berufsjahren) von rund 1.800 Euro bei Männern und 1.333 Euro bei Frauen, so stellt sich schnell die Frage: „Wer zahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“

Diese Frage griff der NDR in seinem Artikel vom 06. Februar 2025 auf und antwortete mit Verweis auf die Verbraucherzentrale: „Wenn die eigenen Reserven bis auf höchstens 10.000 Euro [bei Eheleuten 20.000 Euro] verbraucht sind, übernimmt das Sozialamt die verbleibenden Kosten. Es prüft allerdings, ob Kinder für ihre Eltern zahlen können. Sie sind jedoch erst zum Unterhalt verpflichtet, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Pflegebedürftige können auch einen Zuschuss zu den Wohnkosten bekommen.“

Voraussetzung auf Seiten der Pflegebedürftigen ist, dass sie als Betroffene ihre finanzielle Bedürftigkeit nachweisen. Hierbei wird auch das Einkommen und das Vermögen der Ehegatt*innen bzw. Lebenspartner*innen herangezogen.

Bei den Kindern ist anzumerken, dass nur das eigene Einkommen ausschlaggebend ist, nicht das der (Ehe-)Partner*innen. „Den Anspruch auf Elternunterhalt machen in aller Regel Sozialhilfeträger geltend und fordern, dass Sie Einkommen und Vermögen offenlegen.“ Besteht keine Unterhaltspflicht, bekommen die Eltern Sozialhilfe. Diese würde entsprechend der Differenz des Eigenbeitrags zahlen. Darüber hinaus können Pflegebedürftige auch Wohnzuschüsse beantragen, wenn sie bereits stationär leben. Dies ist besonders interessant, wenn die Rente möglicherweise gerade so die Kosten decken sollte, was insbesondere bei Aufenthalten über drei Jahren wahrscheinlicher wird.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter:

Abschließend ist an dieser Stelle auf zwei weitere Diskurspunkte hinzuweisen, die in der Debatte nur am Rande auftauchen:

Für Personen mit niedriger Rente und Kindern, die weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen, übernimmt bei Pflegeheimkosten die Sozialhilfe. Das bedeutet allerdings, das für diese Gruppe selbst bei verdoppelten Zuschüssen durch das Land, der Gesamthaushalt nicht stärker belastet würde, da deren Kosten bereits durch das Land gedeckt werden. Damit ist zumindest ein Teil des Kostendiskurses lediglich ein Streit um die Frage, aus welcher öffentlicher Tasche bezahlt wird.

Es sollte bei der Überlegung auch darum gehen, bei Kostenübernahme-Anträgen die Hürden für Bedürftige so gering wie möglich zu halten. Menschen, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, sollten keine zusätzlichen Hindernisse bei Ansprüchen erfahren, die ihnen zustehen, und die sich zudem im wahrsten Sinne des Wortes „verdient“ haben.

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Das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein hat Ende Januar drei ihrer Informations-Broschüren neu aufgelegt. Die Broschüre befassen sich mit den Themen: „Ergotherapie & Demenz“, „Mitmachbriefe für Menschen mit Demenz“ und „Demenz und queer“.

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Zur Broschüre „Demenz und queer“ hatten wir bereits im April 2024 einen Artikel veröffentlicht: Die Broschüre richtet sich an Pflegekräfte, Angehörige sowie an alle, die mit dem Thema befasst sind. Sie soll dazu beitragen, Verständnis und Sensibilität für die besonderen Bedürfnisse von demenzbetroffenen queeren Menschen zu schaffen.

Die Broschüre „Mitmachbriefe für Menschen mit Demenz“ bietet Anregungen für Aktivitäten, die das Gedächtnis und Wohlbefinden von Menschen mit Demenz fördern. Sie enthält Gedichte, Geschichten und Beschäftigungsideen, die aus den Erfahrungen während der Pandemie entstanden sind. Neben dem obigen Link ist auch eine Druckversion über info@demenz-sh.de gegen Portogebühren bestellbar.

In der Broschüre „Ergotherapie & Demenz“ geht es darum, wie Menschen mit Demenz durch gezielte ergotherapeutische Maßnahmen ihre körperlichen und kognitiven Fähigkeiten und damit ihre Selbstständigkeit im Alltag länger erhalten können. Die Broschüre richtet sich an Angehörige, Pflegende und Ärzt*innen. Sie bietet Einblicke in die Möglichkeiten der Ergotherapie und die neu eingeführte „Blankoverordnung“ von 2024. Die Broschüre kostet in gedruckter Form 2,50 € zzgl. Porto und kann ebenfalls unter info@demenz-sh.de bestellt werden.

Daneben bietet das Kompetenzzentrum Demenz zusammen mit der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein eine Vielzahl weiterer lesenswertet Broschüren und Links.

Veranstaltungshinweis

Passend zur Neuauflage der Broschüre "Demenz und queer" findet am 20. März 2025 eine Veranstaltung mit dem Titel "Demenz ist mehr als nur Vergessen" statt. In den Räumlichkeiten des HAKI e.V. in Kiel wird sich der Abend intensiv mit folgenden Themen befassen:

  • Grundlagen zu Demenz: Symptome, Risikofaktoren und Diagnose
  • Kommunikation und Umgang mit Menschen mit Demenz
  • Spezifische Herausforderungen bei queeren Personen mit Demenz
  • Wünsche und Perspektiven für eine gute Zukunft mit Demenz

Teilnehmer*innen haben zudem die Möglichkeit, eine Urkunde der Deutschen Alzheimer Gesellschaft zu erhalten, die als Softskill-Nachweis dient und zur internationalen "dementia friends"-Bewegung gehört.

Datum: 20.03.2025, 18:00 - 20:00
Ort: HAKI, Walkerdamm 17, 24103 Kiel
Kosten: Keine
Anmeldung: veranstaltungen@haki-sh.de
Spontane Teilnahme ist möglich, solange Plätze frei sind.

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Am 08.01.2025 wurde der neunte Altersbericht der Bundesregierung veröffentlicht und vorgestellt. Im Mittelpunkt des Berichts, der von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erarbeitet wurde, steht die Vielfalt der älteren Menschen sowie unterschiedlich ausgeprägte Teilhabechancen.

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In dem Bericht werden verschiedene Faktoren wie Mobilität, Pflege, Einkommen, Vermögen, Wohnsituation, Digitalisierung, Gesundheitsversorgung, Migration, Rassismus und mögliche Armutsgefährdung auch unter der Perspektive der Intersektionalität analysiert.

Ein zentrales Thema des Berichts ist die Teilhabe älterer Menschen an der Gesellschaft. Hierbei wurden Hürden wie fehlende barrierefreie Angebote der Mobilität, mangelnde soziale Einbindung und Diskriminierung aufgrund des Alters (auch als Ageismus bezeichnet) aufgezeigt. Besonders benachteiligt sind ältere Frauen sowie ältere Personen mit Migrationshintergrund und aus der LSBTQ*-Community.

Der Bericht gibt darüber hinaus Empfehlungen, wie die Teilhabe älterer Menschen verbessert werden kann, zum Beispiel durch die Ausweitung niedrigschwelliger Angebote der Gesundheitsförderung und die Schaffung bezahlbaren altersgerechten Wohnraums. Außerdem wird auf die Notwendigkeit einer diversitätssensiblen Gesundheitsversorgung hingewiesen.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend führt passend zu dem neunten Altersbericht eine Veranstaltungsreihe durch:

  • 2. April 2025: Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen, Mannheim
  • 12. Juni 2025: Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und Alter, Köln
  • 9. Juli 2025: Teilhabe von älteren Menschen mit Migrationsgeschichte, Berlin
  • 10. September 2025: Ageismus und Diskriminierung von älteren Menschen, Berlin
  • 1. Oktober 2025: Altern, Gesundheit und Teilhabe, Vechta
  • November 2025: Zwischenbilanz und politische Aussichten, Dortmund

Details zu den Veranstaltungen und Anmeldeverfahren werden auf der Homepage des Altersberichts zur Verfügung gestellt. Auf der Seite gibt es außerdem einen kurzen Erklärungsfilm zu den Altersberichten:

https://youtu.be/xSt17LG-xU8?si=45Or0LA8x_AtiDRR

Die Broschüre zu dem Altersbericht finden Sie hier.

Der gesamte Bericht kann hier heruntergeladen oder bestellt werden.

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Unter dem Titel „Mängel im Pflegeheim – das können Pflegebedürftige tun“ veröffentlichte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (VZSH) einen Überblick, welche Rechte pflegebedürftige Menschen haben.

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Laut VZSH leben derzeit etwa eine Million Bewohner*innen in knapp 12.000 vollstationären Pflegeeinrichtungen. Dabei kommt es immer wieder zu Problemen, von „kaltem Essen“ über „unzureichende Pflege“ bis zu mangelnder Hygiene oder ungenügender Zuwendung.

Für die Pflegebedürftigen bzw. ihre Angehörigen und rechtlichen Vertreter*innen ist es daher wichtig zu wissen, dass sie hier proaktiv handeln können. So Katrin Reinhardt, Rechtsexpertin der VZSH:
„Liegen Mängel im Pflegeheim vor, haben die Bewohner unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Heimentgelt zu mindern. ‚Je nach Schwere der Mängel können sogar Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen das gute Recht der Betroffenen sein.‘“

Konkret wird zwischen Mängeln am Wohnraum und Mängeln in der Pflege und Betreuung unterschieden. Mängel im Wohnraum betreffen die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, während Mängel in der Pflege unzureichende Versorgung, fehlerhafte Medikation oder mangelhafte Körperpflege umfassen.

Um einen Überblick zu geben, haben wir nachfolgend die Empfehlungen der VZSH nochmals als Checkliste für Betroffene, Angehörige und deren Vertreter*innen zusammengefasst.

Checkliste: Vorgehen bei Mängeln im Pflegeheim

  1. 1. Selbstbeeinträchtigung durch Mängel
    • Stellen Sie sicher, dass Sie persönlich von den Mängeln betroffen sind (Wohnraum oder Pflege-/Betreuungsleistungen). Nur dann haben Sie Anspruch.
  2. 2. Mängelmeldung an den Heimbetreiber
    • Melden Sie die Mängel unverzüglich der Betreiberin der Einrichtung.
    • Geben Sie an, dass Sie beabsichtigen, das Heimentgelt zu mindern.
  3. 3. Mängelmeldung an die Pflegekasse
    • Informieren Sie die Pflegekasse über die Mängel oder Schlechtleistungen.
  4. 4. Information des Sozialhilfeträgers (falls zutreffend)
    • Wenn ein Sozialhilfeträger an den Kosten beteiligt ist, informieren Sie auch diesen.
  5. 5. Dokumentation der Mängel
    • Führen Sie eine detaillierte Dokumentation der Mängel:
      • Notizen oder Tagebuch führen
      • Fotos als Beweismittel machen
      • Zeug*innen benennen
    • Fordern Sie Einsicht in die Pflegedokumentation an, falls nötig.
  6. 6. Beschwerde bei Heimleitung und Personal
    • Reichen Sie eine formelle Beschwerde beim zuständigen Personal und der Heimleitung ein.
  7. 7. Einschaltung externer Stellen (bei Bedarf)
    • Wenn keine Verbesserung eintritt, wenden Sie sich an die Pflegekasse oder die zuständige Heimaufsicht.
    • Kontaktieren Sie die Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA).

Idealerweise sollte es reichen, wenn bestehende Mängel an die zuständigen Betreiber*innen und die übrigen Träger gemeldet werden und diese die Mängel abstellen. Allerdings gibt es Fälle, in denen dies nicht ausreicht. Insbesondere der hohe Kostendruck - aber auch die Gewinnorientierung einiger Pflegeunternehmen - stellen klare Interessenkonflikte dar, bei denen Gewinnmaximierung oder Kosteneinsparung mit angemessener Pflege kollidieren können. Dabei ist auf die grundlegende Ungleichheit zwischen Betroffenen und Heimbetreiber*innen hinzuweisen.

Wie die VZSH anmahnt, besteht grundsätzlich das Problem, dass Mängel der Pflege- und/oder Betreuungsleistungen häufig schwierig nachzuweisen sind. Gleichzeitig handelt es sich bei den Ansprüchen auf Minderung des Heimentgelts und möglichen Schadensersatzansprüchen immer um eine individuelle Einzelfallentscheidung.

Vor diesem Hintergrund sind Punkte 5–7 insbesondere dann wichtig, wenn auf der Gegenseite keine Einsicht oder gar Gegendruck entsteht. Eine individuelle Beratung wird daher allgemein empfohlen.

„Beratung können Betroffene wie Angehörige und Bevollmächtigte bei den Pflegestützpunkten der Kreise und in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erhalten.“

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Die derzeitige politische und gesellschaftliche Situation mag auf viele Menschen angespannt, erschreckend und gar hoffnungslos wirken. Umso wichtiger ist es für politische Vertreter*innen, sich über die Ängste, Bedürfnisse und Wünsche der Bundesbürger*innen bewusst zu sein und entsprechende Themen zum Gegenstand kommender politischer Debatten und Beschlüsse zu machen. Im Rahmen der vergangenen Bundestagswahlen konzipierte die SPD ein sogenanntes „Zukunftsprogramm“ – einen ähnlichen Ansatz verfolgt nun die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), welche zur Teilnahme an einer Umfrage rund um das Älterwerden in Deutschland aufruft.

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Die Umfrage beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Lage älterer Menschen sowie den individuellen Problemen, Sorgen und Anliegen der Teilnehmer*innen mit Blick auf die kommenden Jahre. Die Auswertung der Ergebnisse soll den politischen Akteuer*innen die gesamtgesellschaftliche Situation der Bevölkerung widerspiegeln und Rückschlüsse auf politische Herausforderungen ermöglichen. Sie wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und richtet sich an alle Menschen mit festem Wohnsitz in Deutschland.

Zu Beginn der Umfrage werden Sie gebeten, Ihre persönliche Lebensqualität zu bewerten und Ihren Eindruck von Veränderungen innerhalb der Gesellschaft sowie Ihnen wichtige Themen hinsichtlich Älterwerden darzulegen. Anschließend sollen Sie angeben, welche Lebens- und politische Bereiche für Sie welche Priorität haben, ehe Sie Vorschläge unterbreiten können, welche aus Ihrer Sicht zu einer Verbesserung Ihrer individuellen Lebenslage beitragen. Dieselben Fragen beantworten Sie dann noch auf die Allgemeinheit bezogen, wobei Sie auch hier eigene Vorschläge und Anliegen nennen können. Zum Schluss werden Ihnen noch einige Fragen zu Ihrer Person gestellt – diese behandeln u. a. Ihre berufliche Qualifikation, Ihre Wohnsituation und Ihr Geschlecht. Unter allen Teilnehmer*innen wird eine Einladung zum 14. Deutschen Seniorentag in Mannheim verlost, wo die Umfrageergebnisse erstmalig veröffentlicht werden. Die gesamte Umfrage nimmt ca. 30 Minuten Zeit in Anspruch.

Mit Ihrer Teilnahme erfahren Sie nicht nur grundlegende politische Partizipation, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Zweiten Altenweltplan, der die Umfrageergebnisse berücksichtigt und daraus eine bedürfnisorientierte Herangehensweise für das zukünftige politische Handeln ableitet. Auf langfristige Sicht soll das Altern der Bevölkerung angenehmer und sicherer gestaltet werden, damit Sie und die Gesellschaft zuversichtlich in die Zukunft blicken können.

Nehme Sie bis zum 20. Januar 2025 an der Online-Version der Umfrage teil oder füllen Sie sie handschriftlich aus. Darüber hinaus existiert auch ein barrierefreies Exemplar.

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Altern in Haft

12. November 2024
Seit über 30 Jahren befasst sich das österreichische Magazin „Blickpunkte“ mit strafrechtlichen und juristischen Themenfeldern. Von ehemaligen Gefängnisinsassen gegründet, stellt die Zeitschrift diverse Artikel zur Verfügung, die über die Problematiken des Justizsystems aufklären und sich mitunter für die Rechte von Strafgefangenen im Rahmen der Menschenwürde stark machen.

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Eine dieser Problematiken stellt die Versorgung von kranken und älteren Häftlingen dar, welche „Blickpunkte“ in einem erst kürzlich erschienenen Artikel schildert und erläutert. Der demographische Wandel und die zum Teil langen Haftstrafen sorgen für einen steigenden Altersdurchschnitt in den Gefängnissen. Dies ist wiederum mit herausfordernden Umständen – sowohl für die Insassen selbst, als auch für das Gefängnispersonal – verbunden.

Trotz der begangenen Straftaten und der dadurch verlorenen Freiheit muss auch Gefangenen ein gewisses Maß an Lebensqualität gewährleistet werden. Beispielsweise ist das Recht auf medizinische Versorgung unerlässlich, für ältere und (chronisch) kranke Häftlinge allerdings schwer umsetzbar. Es fehlt selbst in Industriestaaten an barrierefreien Einrichtungen und qualifiziertem Personal, das das körperliche Wohl aller Insassen ausreichend berücksichtigen kann, was zur Folge hat, dass häufig dringend notwendige Medikamente oder Spritzen nicht verabreicht werden und der Alltag im Gefängnis sich für ältere Sträflinge unnötig verkompliziert.

Während ältere Menschen selbst in Freiheit oftmals von Einsamkeit bedroht sind, ist dieses Bild in Haftanstalten noch drastischer. Da sie sich viel in ihren Zellen aufhalten und während dieser Zeit keine soziale Interaktion gestattet ist, leiden insbesondere ältere Insassen an der Isolation, der sie unterliegen. Es drohen Depressionen und andere psychische Leiden, die die Haftbedingungen zusätzlich beeinträchtigen.

Im Artikel wird auch die Haftstrafe an sich kontrovers hinterfragt, da sie für Senior*innen je nach moralischem Blickwinkel unangemessen erscheinen kann. Da sie körperlich und psychisch deutlich vulnerabler als ihre jüngeren Mitgefangenen sind, setzt ihnen die Inhaftierung umso mehr zu. Deshalb werden Forderungen nach anderen Formen der Strafe für chronisch kranke und ältere Menschen laut – die Ideen reichen dabei von Hausarrest über Bewährungsstrafen bis hin zu speziellen Pflegeeinrichtungen.

Aus diesen Gründen plädiert „Blickpunkte“ für eine intensivere Einbindung der Geriatrie in das Justizsystem, sodass sich Senior*innen und von Krankheiten betroffene Menschen nicht um ihre Gesundheit und ggf. ihre Pflege sorgen müssen. Man verlangt mehr Maßnahmen im Sinne einer Aufrechterhaltung der Mobilität von körperlich beeinträchtigten Insassen, aber auch konsequentere Untersuchungen und pflegerische sowie psycho-soziale Angebote, damit das Altern hinter Gittern durch Respekt gezeichnet werden kann.

„Blickpunkte“ und alle veröffentlichten Artikel sind auch online verfügbar. Im Archiv sind alle derzeit 38 Ausgaben zu finden. Für ein Abonnement oder ein gedrucktes Exemplar der Zeitschrift ist eine E-Mail an redaktion@blickpunkte.co.at notwendig.

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Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) weist auf neue Erkenntnisse zu Lebensformen von älteren Menschen hin. Immer mehr Personen, die in einer Partnerschaft sind, leben in getrennten Haushalten. Diese Konstellation wird auch als ‚Living-Apart-Together‘ bezeichnet, was übersetzt so viel wie ‚räumlich getrennt – zusammenlebend‘ bedeutet.

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Im Rahmen des Deutschen Alterssurveys (DAS), einer repräsentative Quer- und Längsschnittstudie, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird, wurden Menschen ab 43 Jahren nun dazu befragt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass rund 6 % der Befragten in dieser Konstellation leben. Von diesen Personen, die in einer ‚Living-Apart-Together‘-Partnerschaft leben, haben in der Befragung weiterhin über die Hälfte (54,7 %) angegeben, dass sie gerne in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Partner oder der Partnerin leben würden.

Interessant ist dabei eine Unterscheidung nach verschiedenen Altersspannen, denn es zeigt sich, dass bei den Befragten von 43 bis 65 Jahren 61,7 % einen gemeinsamen Haushalt bevorzugen würden, wohingegen es bei den Befragten ab 66 Jahren lediglich 20,2 % sind, also rund jede fünfte Person.

Der Unterschied kann zum Beispiel daher kommen, dass Personen aus der Gruppe der ab 66-jährigen Menschen bereits seit langer Zeit in derselben Umgebung wohnen und dort nicht wegziehen wollen. Außerdem haben sie sich möglicherweise an den Alltag und diese Lebensform gewöhnt, wenn sie schon länger so leben.

Weitere Informationen und detaillierte Ergebnisse zu der Untersuchung finden Sie auf der Website des DZA. Eine Pressemitteilung dazu finden Sie hier.

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Um künftig besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen in gesundheitlichen Notlagen einzugehen, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Publikation veröffentlicht, die sich mit altersfreundlichen Ansätzen in Städten und Kommunen während Krisenzeiten befasst. Die Lehren aus der Corona-Pandemie sollen dazu beitragen, die Vorbereitung und Reaktion der Städte und Kommunen auf zukünftige Krisen zu optimieren.

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Der Bericht basiert auf den Erfahrungen von 16 Städten in Europa und wurde vom europäischen Regionalbüro der WHO veröffentlicht. Damit richtet sich die WHO an politische Entscheidungsträger*innen und Stadtplaner*innen und schlägt Maßnahmen vor, um sicherzustellen, dass Städte altersfreundlich auf zukünftige Krisen vorbereitet sind und ihre Resilienz ausbauen können.

Im Rückblick auf die Pandemie wurden die Herausforderungen benannt, die den Schutz älterer Menschen in städtischen Gebieten betreffen:

  • die Notwendigkeit, das Überleben älterer Menschen sichern, ohne sie zu isolieren oder zu stigmatisieren
  • in gesundheitlichen Notlagen soziale Gerechtigkeit gemeinsam mit altersfreundlichen Maßnahmen berücksichtigen
  • Anpassungsprozesse für Ältere erleichtern und sie aktiv in Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse von Städten einbeziehen

Konkret wurden fünf Lehren aus der Pandemie formuliert, auf deren Grundlage Städte künftig besser auf gesundheitliche Krisen reagieren können:

  1. Gemeinsam Resilienz aufbauen.
  2. Einen Resilienz-Zyklus etablieren, um sowohl vorsorglich als auch während und nach Krisen (re-)agieren zu können.
  3. Einen „All-Hazard“-Ansatz anwenden, da unterschiedliche Krisen die gesundheitliche Versorgung und Vulnerabilität älterer Menschen beeinflussen können.
  4. Strategische Investitionen in die kommunale Infrastruktur tätigen.
  5. Sicherstellen, dass ältere Personen eine Stimme haben.

Zur (englischsprachigen) Publikation auf der Webseite der WHO.

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Einsamkeit, Pflege und altersgerechtes Wohnen sind wichtige Themen für ein würdiges Leben im Alter geht. Diese Themen zeigen auch, wie relativ Alter(n) sein kann: Es ist nicht das Altwerden selbst, sondern mögliche Nebenerscheinungen, auf die die Person, ihr soziales Umfeld oder die baulichen Strukturen im Wohnumfeld (noch) keine Antwort haben.

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Das Thema Einsamkeit haben wir bereits mehrfach aufgegriffen. Auch das Thema Pflege und ihr massiver Reformbedarf gerade vor dem Hintergrund des demographischen Wandels wurde von uns schon öfter behandelt. Beim Thema Wohnen hatten wir zuletzt über die Wohnungsberatung „Wohnen im Alter“ in Lübeck berichtet: „Die Ausstellung am Kolberger Platz 1 in Lübeck zeigt, mit welchen Hilfsmitteln barrierefrei oder barrierearm gewohnt werden kann. So gibt es neben einer Musterküche und einem Musterbad mit barrierefrei gestaltetem Duschbad und einem Wasch-WC-Aufsatz seit 2021 auch einen installierten Treppenlift, den Interessierte vor Ort ausprobieren können.“ Aber auch handliche Exponate für den alltäglichen Gebrauch können hier begutachtet werden.

Ein Aspekt, der beim Wohnraum allerdings weniger beleuchtet ist, ist die Frage, wie viele potenzielle Wohnungen es überhaupt gibt, die altersgerecht sind oder das Potenzial haben, bei Bedarf umgebaut zu werden. Nicht in jeden Hausflur passt ein Treppenlift. Hiermit will sich das Forschungsprojekt „Neubau von altersgerechten Wohnungen – Quantitäten und deren Belegungsstrategien“ des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befassen. Laut den Verantwortlichen fehle es bundesweit und regional an belastbaren Informationen über die Anzahl altersgerechter Wohnungen sowie über qualitative Merkmale der Anbieter, Belegung und Preissegmente. Auch eine Definition von „altersgerecht im baulichen Sinne“ gebe es nicht. Frühere Studien zeigen allerdings, so das BBSR, dass altersgerechter und bezahlbarer Wohnraum knapp sind.

„Das Forschungsprojekt soll klären, ob die derzeitige und künftige Neubauentwicklung altersgerechter Wohnungen einen entscheidenden Beitrag zur Wohnraumversorgung älterer und anderer bedürftiger Personen leistet.“

Vor diesem Hintergrund steht die Quartiersentwicklung. Selbst wenn es gelingt, dass sich ein Quartier pflegerisch gut aufstellt und sich Ältere - oder auch jüngere Bewohner*innen mit Bedarf - über die Pflegekassen oder andere Töpfe mit diesen Angeboten ausstatten können, bleibt immer noch die Frage: Können ob sie überhaupt in ihren Wohnungen langfristig bleiben können oder ob diese  ungeeignet sind.

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www.seniorenpolitik-aktuell.de
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