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Wohnen

Anfang 2024 startete das Projekt „Norderstedter Hausbesuche“ als Pilotprojekt für den Stadtteil Norderstedt-Mitte und wurde anschließend auch auf Garstedt-Zentrum ausgeweitet. Das Angebot richtete sich an ältere Menschen und sollte ihnen ermöglichen, frühzeitig Informationen und Unterstützung zu erhalten. Ende 2026 wird das Projekt nun eingestellt.

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Menschen ab 65 Jahren hatten die Möglichkeit, ein kostenloses Beratungsgespräch mit dafür geschulten Mitarbeitenden des Diakonischen Werkes Altholstein zu vereinbaren. Dieses konnte allein oder in Begleitung, zu Hause oder an einem anderen Ort stattfinden. Dabei ging es beispielsweise um Themen wie Gesundheit, Wohnen, soziale Kontakte oder Pflege. Auf Wunsch konnten die Ratsuchenden auch an andere Angebote weitervermittelt oder bis zu zwei Folgegespräche vereinbart werden.

Ziel des Projekts war es, Menschen ab 65 Jahren dabei zu unterstützen, möglichst lange selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. Dafür informierten und berieten die Mitarbeitenden präventiv über wohnortnahe Angebote und Unterstützungsstrukturen.

Präventive Hausbesuche können dazu beitragen, Einsamkeit und sozialer Isolation frühzeitig entgegenzuwirken und mögliche Notlagen älterer Menschen zu verhindern.

Rund 388 Senior*innen haben das Angebot nach Angaben des Diakonischen Werkes Altholstein genutzt. Insgesamt fanden etwa 800 Folgegespräche statt.

Das Projekt war von Beginn an bis Ende 2026 befristet. Nun wurde beschlossen, es nicht fortzuführen. Die Stadt Norderstedt bestätigte auf Anfrage des NDR, dass mehrheitlich gegen eine Verlängerung des Angebots gestimmt wurde.

Das Diakonische Werk bedauert die Entscheidung der Stadt. Menschen ab 65 Jahren hätten durch das Projekt frühzeitig Informationen zu passenden Unterstützungsangeboten erhalten. Ohne die Hausbesuche müssten sie sich künftig wieder selbst einen Überblick über die verschiedenen Angebote verschaffen, Angehörige um Hilfe bitten oder möglicherweise ohne passende Unterstützung auskommen.

Das Projekt hatte ältere Menschen durch einen Informationsbrief aktiv angesprochen. Künftig müssen Interessierte wieder selbst tätig werden und sich eigenständig an Beratungsstellen wenden. Dies geschieht häufig erst dann, wenn bereits eine Notlage eingetreten ist. Insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen boten die Hausbesuche eine niedrigschwellige Möglichkeit, Beratung in Anspruch zu nehmen, ohne die eigene Wohnung verlassen zu müssen.

Die Stadt betont hingegen, dass andere Angebote im Rahmen des „Netzwerk Norderstedt“ für Senior*innen bestehen bleiben. Deren Förderung wurde bis 2030 verlängert.

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Nicht nur Lebensmittel und Energie sind in den vergangenen Jahren teurer geworden, auch die Finanzierung von Wohnraum fällt zunehmend schwer. Insbesondere in vielen Städten ist bezahlbarer Wohnraum knapp, während die Mietkosten steigen. Ein ausdrückliches Recht auf Wohnraum ist im Grundgesetz (GG) nicht verankert.

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Die 1954 gegründete Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Wohnungslosenhilfe, die sich für die Rechte wohnungsloser Menschen einsetzt und dafür auch auf politischer und fachlicher Ebene aktiv ist, hat einen 32-seitigen Statistikbericht veröffentlicht. Dieser stellt eine Vielzahl von Daten zu den Klient*innen der BAG Wohnungslosenhilfe grafisch dar und verdeutlicht dabei auch, dass (drohende) Wohnungslosigkeit zunehmend Menschen über 50 Jahren betrifft. Nahezu alle Klient*innen der Wohnungslosenhilfe geben an, über keine eigene Wohnung zu verfügen; etwa ein Fünftel von ihnen gilt als obdachlos.

Dass ältere Menschen zunehmend von Wohnungsnot betroffen sind, thematisiert auch eine kürzlich veröffentlichte Pressemitteilung der BAG Wohnungslosenhilfe. Reicht die Rente nicht aus, um steigende Miet- und Lebenshaltungskosten zu tragen, kann sich das Risiko von Überschuldung und Wohnungsverlust erhöhen. Zudem weist die BAG darauf hin, dass Faktoren wie Einsamkeit, gesundheitliche Einschränkungen und mangelnde digitale Teilhabe es älteren Menschen zusätzlich erschweren können, wieder ein dauerhaftes und angemessenes Wohnverhältnis zu erlangen.

„Es wird deutlich, dass sich Altersarmut, steigende Wohnkosten und der demografische Wandel in der Wohnungsnotfallhilfe widerspiegeln“, warnt die BAG Wohnungslosenhilfe in ihrem Bericht. Sie fordert daher verstärkte präventive Unterstützung, um Wohnungslosigkeit älterer Menschen zu verhindern, sowie eine stärkere Berücksichtigung wohnungsloser Menschen bei politischen Entscheidungen. Gleichzeitig spricht sich die BAG Wohnungslosenhilfe dafür aus, die Zusammenarbeit der beteiligten Akteur*innen zu vertiefen, insbesondere mit Blick auf die Lebenssituation älterer Menschen. Die Kooperation mit Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Ärzt*innen sei dabei ebenso relevant wie die Verfügbarkeit barrierefreien Wohnraums.

Die BAG Wohnungslosenhilfe verfügt über rund 1.000 Dienste und Einrichtungen in Deutschland, die Menschen in prekären Wohnsituationen oder bei bereits bestehender Wohnungslosigkeit beraten, betreuen und dabei unterstützen, eine ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Unterkunft zu finden. Darüber hinaus bestehen spezielle Angebote und Projekte für Frauen. Bei Bedarf können auch medizinische Hilfen in Anspruch genommen werden.

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Vom 16. bis 18. Juni 2026 fand im spanischen San Sebastián der 3. Weltkongress zu altersfreundlichen Städten und Gemeinden statt. Er bot internationalen Akteur*innen, die vor Ort an der Umsetzung der WHO-Empfehlungen für altersfreundliche Städte und Gemeinden arbeiten, die Möglichkeit, Erfahrungen und Anregungen auszutauschen. Die ersten beiden Weltkongresse dieser Art wurden in Dublin (Irland) und Québec (Kanada) ausgetragen.

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Unter dem Leitmotto „Gemeinsam verändern! Eine vernetzte, gerechte und nachhaltige altersfreundliche Welt für alle Generationen“ brachten die Teilnehmenden ihre unterschiedlichen Erfahrungen und Perspektiven zusammen, um vor dem Hintergrund des demografischen Wandels Ideen für eine zukunftsgerechte Gestaltung von Kommunen zu entwickeln. Über 700 Vertreter*innen von Organisationen, Initiativen und Bündnissen sowie Fachkräfte aus dem Gesundheitsbereich aus etwa 70 Staaten kamen zusammen. Deutschland wurde dabei unter anderem von Mitgliedern der BAGSO repräsentiert.

In einem neunseitigen Kurzbericht fasst die BAGSO ihre Eindrücke und Erkenntnisse vom 3. Weltkongress zusammen. Die thematischen Schwerpunkte lagen unter anderem auf der Gesundheitsförderung bis ins hohe Alter und der Digitalisierung. Das Programm umfasste vor allem Podiumsdiskussionen und Vorträge, aber auch Posterpräsentationen und Informationsstände.

Grundsätzlich wurde auf dem Kongress deutlich, dass sich das WHO-Konzept der altersfreundlichen Städte und Gemeinden umsetzen lässt, dafür jedoch das Mitwirken verschiedener Akteur*innen auf unterschiedlichen Ebenen notwendig ist. So sollen Maßnahmen an die jeweiligen Gegebenheiten und Bedürfnisse vor Ort angepasst werden können. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf der stärkeren Beteiligung älterer Menschen, damit diese aktiv an Entscheidungsprozessen mitwirken können. Als Beispiel wurde dabei das Vancouver Protocol hervorgehoben.

Weitere zentrale Themen der Gespräche und Vorträge waren Einsamkeit, psychische Erkrankungen und Ageismus. Die Teilnehmenden beschäftigten sich mit der Frage, wie Senior*innen der Zugang zu sozialen Kontakten erleichtert und Altersdiskriminierung bekämpft werden kann. Auch die Folgen des Klimawandels wurden thematisiert, von denen ältere und gesundheitlich vorbelastete Menschen in besonderem Maße betroffen sein können.

Positiv bewertete die BAGSO insbesondere den Besuch nahegelegener Kommunen im Baskenland. Hier konnten die Teilnehmenden direkte Einblicke in die praktische Umsetzung altersfreundlicher Strukturen gewinnen. Auch die nationale und internationale Netzwerkarbeit hob die BAGSO hervor. Den Zusammenschluss verschiedener Staaten, um gemeinsam neue Modelle für die Arbeit mit und für Senior*innen zu entwickeln, bezeichnet sie als besonders wertvoll. Irland und die nordeuropäischen Staaten wurden dabei als Beispiele genannt, da sie bereits über nationale Strategien und Bündnisse zur Seniorenarbeit verfügen.

Als wichtiges Zukunftsthema wurde zudem Gewalt gegen ältere Menschen diskutiert. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie Betroffene schneller und besser unterstützt und wie kommunale Verwaltungen stärker in den Austausch mit anderen beteiligten Stellen einbezogen werden können, damit unterschiedliche Handlungsebenen besser ineinandergreifen.

Welche der auf dem Kongress vorgestellten Konzepte sich auch hierzulande umsetzen lassen, möchte die BAGSO am 23. September 2026 in einem Zoom-Meeting mit Interessierten diskutieren.

Der nächste Weltkongress zu altersfreundlichen Städten und Gemeinden findet 2028 in Singapur statt.

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Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen vermissen häufig ihr vertrautes Umfeld und ihre Angehörigen. Die häusliche Pflege durch Angehörige ist jedoch nicht immer möglich, und viele Wohnungen weisen Lücken bezüglich Barrierefreiheit auf. Zeitgleich kollidiert die begrenzte Platzzahl in Pflegeheimen mit der steigenden Lebenserwartung. Hamburg wird ab dem 1. Mai ein Projekt testen, das die Wohnsituation älterer Menschen verbessern soll.

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Finanziert wird das Projekt Wohnen bleiben im Quartier je zur Hälfte durch Hamburgs Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere und die Pflegekassen. Letztere waren in Kooperation mit der Freien und Hansestadt Hamburg an der Entwicklung des Projektes beteiligt. Während der gesamten Laufzeit wird die Universität Osnabrück sämtliche Akteur*innen des Projekts wissenschaftlich begleiten , um das Konzept zu evaluieren. Die Ergebnisse sollen anschließend genutzt werden, um die Zukunftsfähigkeit des Projekts zu bewerten.

In sechs Hamburger Stadtteilen mit besonders großem Bedarf wird das Projekt über einen Zeitraum von drei Jahren erprobt. Zentrales Element ist die Stärkung des Verbleibs im eigenen Wohnumfeld. Dafür setzt das Konzept auf eine Kombination aus Pflege, Beratung und gegenseitiger Unterstützung unter Nachbar*innen. Quartierspflegedienste stellen die Versorgung der Bewohner*innen rund um die Uhr sicher und arbeiten eng mit weiteren beteiligten Akteur*innen zusammen. Gleichzeitig spielt die Förderung des sozialen Miteinanders eine wichtige Rolle. In regelmäßigen Abständen sollen sogenannte Quartierstreffs stattfinden, um Einsamkeit entgegenzuwirken und den Zugang zu individuellen Unterstützungsangeboten zu erleichtern. Darüber hinaus soll der Austausch zwischen den Generationen gestärkt werden.

Bereits im Vorfeld äußerten sich mehrere Beteiligte positiv zu dem quartiersbezogenen Ansatz. Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, bezeichnete das Konzept als ein „deutliches Signal für ein lebenslanges Wohnen im Quartier“. Auch Bettina Schomburg, Leiterin des Bezirksamts Hamburg-Nord, hob die „gelungene ressortübergreifende Zusammenarbeit aller Beteiligten bereits in der Vorbereitungsphase“ hervor.

Mehr zu dem Projekt erfahren Sie hier.

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Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich eine Versorgung in den eigenen vier Wänden oder zu Hause bei Verwandten und Freund*innen. Zwar werden dadurch die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim gespart, allerdings fallen dabei oftmals hohe Ausgaben an, um die Wohnung pflegegerecht bzw. barrierefrei zu gestalten. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige hoffen daher auf finanzielle Entlastung und Unterstützung von staatlicher Seite. In einem Video des Sozialverband VdK klärt Sozialrechtsexpertin Kim Blum über Rechte und Pflichten diesbezüglich auf.

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Allgemeines

Grundsätzlich gilt, dass allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad gemäß §40 Abs. 4 SGB IX finanzielle Mittel aus den Pflegekassen zum Wohnungsumbau zwecks Barrierefreiheit zustehen. Seit vergangenem Jahr liegt die Höchstgrenze dafür bei 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person im Haushalt. Dabei werden nur konkrete bauliche Maßnahmen, die die Anpassung der Wohnung an sich betreffen (z.B. die Umgestaltung von Möbeln, Türen, Treppen usw.), finanziert, während reine Pflegemittel davon ausgenommen sind. Diese werden von den Pflegekassen separat übernommen, sodass Angehörige auch hierfür nicht selbst aufkommen müssen.

Antragsstellung

Um die Zuschüsse zum Wohnungsumbau zu erhalten, ist ein Kostenvorschlag an die Pflegekasse zu übermitteln. Der Antrag muss dabei als formloses Anschreiben mitgeschickt werden, in welchem bereits eine Begründung bzw. ein Ziel für die Antragsstellung formuliert sein sollte: Entweder die einfachere und effizientere Gestaltung der Pflege oder die Förderung der Selbstständigkeit. Gegebenenfalls kann auch ein ärztliches Attest die Pflegebedürftigkeit unterstreichen. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, berät diese sich mit dem medizinischen Dienst, um zu entscheiden, ob dem Antrag stattgegeben wird oder nicht. Dabei empfiehlt Blum, den Wohnungsumbau erst zu beginnen, nachdem die Pflegekasse zugestimmt hat. Andernfalls müssen alle Rechnungen, welche die baulichen Maßnahmen betreffen, nachgereicht werden, was zu rechtlichen Schwierigkeiten und vermeidbarer Bürokratie führen kann.

Grenzen der Regelung

Im Antrag muss ersichtlich sein, dass sich der geplante Umbau zur Barrierefreiheit im Sinne der pflegebedürftigen Person ausschließlich auf ihren eigenen festen Wohnsitz bezieht. Für Wohnungen von Dritten sowie für Pflege- und Seniorenheime darf die von der Pflegekasse bereitgestellte finanzielle Maßnahme nicht eingesetzt werden. Lebt die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung, muss zudem eine schriftliche Zustimmung der Vermieter*in eingeholt werden. Zudem wird der Zuschuss von maximal 4.180 Euro nur dann neu ausgezahlt, wenn die pflegebedürftige Person nach der ersten Auszahlung beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder des Wechsels auf einen höheren Pflegegrad auf weitere bauliche Maßnahmen angewiesen ist und dies zum Zeitpunkt der ersten Antragsstellung noch nicht vorauszusehen gewesen war.

Beratungsmöglichkeiten

Teilweise bieten kommunale Vertreter*innen Beratungen zu pflegegerechtem Wohnungsumbau inklusive Antragsstellung an. Weitere Anlaufstelle sind die vielerorts in Deutschland verfügbaren Pflegestützpunkte und es ist auch möglich, sich von Mitarbeiter*innen des Sozialverbands VdK Deutschland beraten zu lassen.

Zu dem Video mit Kim Blum gelangen Sie hier.

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Viele Senior*innen und Menschen mit Behinderung sehen dem kommenden Jahr mit gemischten Gefühlen entgegen. So zeigt eine von Aktion Mensch durchgeführte Befragung eine verbreitete Verunsicherung. Auch wenn sich die Umfrage nicht ausschließlich an ältere Menschen richtete, lassen sich die Ergebnisse gerade für diese Gruppe deutlich zuspitzen, denn gesundheitliche, soziale und finanzielle Herausforderungen verdichten sich im Alter häufig.

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An erster Stelle stehen in der Umfrage die Sorgen um medizinische Versorgung und Pflege. Für Senior*innen und Menschen mit Behinderung sind stabile Strukturen in diesem Bereich keine abstrakte politische Frage, sondern eine Voraussetzung für den Alltag. In diesem Kontext verstärken Diskussionen über steigende Beiträge, Pflegemangel und Reformen im Gesundheitswesen die Befürchtung, dass Unterstützung künftig schwerer erreichbar oder teurer werden könnte.

Steigende Kosten treffen Senior*innen und Menschen mit Behinderung dabei besonders hart, da ihr finanzieller Spielraum oft begrenzt ist. Wer auf Rente oder Sozialleistungen angewiesen ist und zugleich Kosten für Hilfsmittel, Medikamente oder Assistenz tragen muss, spürt zusätzliche Belastungen unmittelbar. Die Angst vor sozialem Abstieg oder finanzieller Überforderung ist entsprechend groß.

Ein weiterer Unsicherheitsfaktor ist das Wohnen im Alter. Bezahlbare, barrierefreie Wohnungen sind rar, obwohl sie entscheidend dafür sind, möglichst lange selbstständig leben zu können. Für viele Betroffene ist die Wohnsituation daher eng mit der Frage verbunden, ob sie auf institutionelle Betreuung angewiesen sein werden.

Über all dem steht das Gefühl, politisch kaum gehört zu werden. Ein Großteil der Befragten empfindet die eigene Lebensrealität als unzureichend vertreten. So zeichnen die Ergebnisse insgesamt ein Bild von wachsender Unsicherheit. Für viele Menschen ist der Blick nach vorn weniger von Zuversicht als von der Frage geprägt, ob Pflege, soziale Absicherung und Teilhabe auch künftig verlässlich gewährleistet sein werden.

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Das Positionspapier der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten Deutschland (BdSAD) betont die dringende Notwendigkeit, qualifizierte Alltagsbegleitung und Senioren-Assistenz als festen, anerkannten Bestandteil der Pflegestruktur zu etablieren. Die Organisation argumentiert, dass diese Form der Unterstützung nicht erst dann einsetzen sollte, wenn Pflegebedürftigkeit bereits eingetreten ist, sondern schon im Vorfeld als präventive Maßnahme dienen müsse. Nur so könne es gelingen, ältere Menschen länger selbstständig zu halten, Überlastung von Angehörigen zu vermeiden und die steigenden Kosten im Gesundheitssystem nachhaltig zu dämpfen.

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Unterschätzte Helfer: Die wachsende Bedeutung früher Unterstützung im Alltag

Die BdSAD weist darauf hin, dass Alltagsbegleitung politisch und strukturell häufig unterschätzt wird, obwohl sie einen entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung des täglichen Lebens älterer Menschen leisten kann. Gerade durch regelmäßige Unterstützung im Haushalt, bei administrativen Aufgaben, bei sozialen Kontakten oder bei der Strukturierung des Alltags kann Pflegebedürftigkeit hinausgezögert oder sogar verhindert werden. Dennoch wird diese Arbeit zu selten berücksichtigt und oft den klassischen Pflegediensten untergeordnet, obwohl sie ein völlig eigenes Aufgabenfeld mit eigenständigen Qualifikationen darstellt.

Wo die heutige Pflegeversorgung an ihre Grenzen stößt

Das Positionspapier beschreibt zahlreiche Problemlagen, die die derzeitige Versorgung älterer Menschen erschweren. Dazu gehört insbesondere, dass Pflege und Betreuung nach wie vor stark auf informelle Care-Arbeit angewiesen sind – meist von Frauen, oft unbezahlt oder nur gegen geringe Vergütung. Hinzu kommt, dass Unterstützungsangebote wie Tagespflege oder Entlastungsleistungen häufig erst ab Pflegegrad 2 verfügbar sind und in vielen Regionen, vor allem auf dem Land, kaum zugänglich sind. Auch kritisiert die BdSAD, dass gesetzlich vorgesehene Budgets von Pflegebedürftigen häufig gar nicht ausgeschöpft werden, weil die Voraussetzungen zu bürokratisch oder die Anbieter zu selten vorhanden sind. Ebenso wird die rechtliche Grauzone der sogenannten „24-Stunden-Pflege“ angesprochen, die viele Familien nutzen, obwohl rechtliche Klarheit fehlt.

Warum Senioren-Assistenz ein zentraler Baustein sein kann

Die BdSAD macht deutlich, dass schon Menschen mit niedrigeren Pflegegraden – insbesondere Grad 1 und 2 – häufig mehr Begleitung brauchen, als die Politik annimmt. Es gehe nicht allein um körperliche Pflege, sondern oft um Orientierung, Struktur, emotionale Sicherheit und Unterstützung zur Alltagsbewältigung. Einsamkeit spielt dabei eine große Rolle: Sie kann körperliche und psychische Erkrankungen verstärken und den Eintritt von Pflegebedürftigkeit beschleunigen. Die Organisation betont zudem, dass ehrenamtliche Hilfe wertvoll, aber kein Ersatz für professionell qualifizierte Assistenz sein könne. Angesichts regionaler Unterschiede im Angebot sei es notwendig, bundesweit verlässliche und einheitliche Strukturen zu schaffen.

Im Zentrum des Positionspapiers stehen konkrete Reformvorschläge. Die BdSAD fordert unter anderem ein ausreichend hohes Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, das perspektivisch mindestens einen freien Tag pro Woche ermöglichen soll. Gleichzeitig müsse der Zugang zu Entlastungsleistungen vereinfacht und bürokratische Hürden abgebaut werden. Leistungen der Alltagsbegleitung sollten angemessen vergütet und nicht nur ein Teil des Sachleistungsbudgets nutzbar sein. Zudem sei es wichtig, Kurzzeitpflegeplätze ausreichend bereitzustellen und das Budget für Tages- und Nachtpflege flexibler zu gestalten.

Budget für ein selbstbestimmtes Altern

Besonders hervorgehoben wird der Wunsch nach einem neuen „Vor-Pflege-Präventions-Budget“. Dieses Budget soll Personen ohne Pflegegrad oder mit niedrigem Pflegegrad gezielt dabei unterstützen, Beratungen, soziale Angebote, hauswirtschaftliche Unterstützung oder technische Hilfen in Anspruch zu nehmen, also all jene Maßnahmen, die verhindern können, dass Pflegebedürftigkeit überhaupt entsteht. Die BdSAD sieht in diesem präventiven Ansatz einen Schlüssel, um die Pflege langfristig zu entlasten und gleichzeitig die Lebensqualität älterer Menschen deutlich zu steigern.

Das Positionspapier fordert somit nicht nur eine bessere finanzielle Ausstattung der Pflege, sondern vor allem ein Umdenken: Weg vom rein pflegeorientierten System und hin zu einer präventiven, lebensnahen, flexiblen Unterstützung älterer Menschen. Senioren-Assistenz wird dabei als unverzichtbarer Baustein gesehen, um gesellschaftliche Teilhabe, Selbstbestimmung und Gesundheit im Alter sicherzustellen.


Das Positionspapier der BdSAD finden Sie online.

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In stationären Pflegeeinrichtungen gehört die Einnahme vieler Medikamente für zahlreiche Bewohner*innen zum Alltag. Besonders ältere Menschen erhalten häufig mehrere Arzneimittel gleichzeitig, darunter auch Psychopharmaka wie Beruhigungs-, Schlaf- oder Antidepressiva. Diese Medikamente können zwar in bestimmten Situationen sinnvoll sein, bergen jedoch erhebliche Risiken, etwa durch Nebenwirkungen, Wechselwirkungen oder eine Einschränkung der Selbstbestimmung.

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Vor diesem Hintergrund hat der Diözesan-Caritasverband Münster das Projekt „pillenlos statt willenlos“ ins Leben gerufen.

Das seit Sommer 2024 laufende Pilotprojekt ist auf zwei Jahre angelegt und wird in drei stationären Pflegeeinrichtungen umgesetzt. Ziel ist es, den Umgang mit Medikamenten, insbesondere mit Psychopharmaka, kritisch zu hinterfragen und eine Pflege zu fördern, die den Menschen und seine individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.

Problem: Viele Medikamente, wenig Hinterfragen

In der Altenpflege ist Polypharmazie, also die gleichzeitige Einnahme vieler Medikamente, weit verbreitet. Nicht selten nehmen Pflegeheimbewohner*innen zehn oder mehr Tabletten täglich ein. Besonders problematisch ist, dass Medikamente teilweise über Jahre hinweg verordnet werden, ohne regelmäßig zu prüfen, ob sie noch notwendig oder sinnvoll sind. Gerade Psychopharmaka werden manchmal eingesetzt, um Unruhe, Schlafprobleme oder sogenanntes „herausforderndes Verhalten“ zu kontrollieren.

Das Projekt macht deutlich, dass solches Verhalten nicht immer eine medizinische Ursache hat. Häufig spielen Faktoren wie Schmerzen, Überforderung, Einsamkeit, Reizüberflutung oder Veränderungen im Tagesablauf eine Rolle. Werden diese Ursachen nicht erkannt, besteht die Gefahr, dass Medikamente zur schnellen Lösung werden.

Neuer Ansatz: Beobachten, verstehen, gemeinsam entscheiden

Ein Kernanliegen des Projekts ist es, Pflegekräfte zu stärken und ihnen Sicherheit im Umgang mit Medikation zu geben. Sie sollen ermutigt werden, genau zu beobachten, Situationen sorgfältig zu beschreiben und Veränderungen offen anzusprechen. Statt automatisch Medikamente einzusetzen, sollen zunächst alternative Maßnahmen geprüft werden, etwa Anpassungen der Umgebung, mehr Zuwendung oder eine veränderte Tagesstruktur.

Zentral ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit. Pflegekräfte, Ärzt*innen, Apotheker*innen und Angehörige arbeiten enger zusammen als bisher. In regelmäßigen Fallbesprechungen wird die Medikation einzelner Bewohner*innen analysiert, hinterfragt und – wenn möglich – angepasst oder reduziert.

Zusätzlich werden in den Einrichtungen speziell geschulte Medikamentenbeauftragte eingesetzt. Diese übernehmen eine koordinierende Rolle, achten auf eine sorgfältige Dokumentation und unterstützen das Team dabei, Bedarfsmedikationen bewusst und begründet einzusetzen.

Positive Effekte für Bewohner*innen und Pflegepersonal

Erste Erfahrungen aus den beteiligten Einrichtungen zeigen, dass sich dieser Ansatz lohnt. In einzelnen Fällen führte das Absetzen oder Reduzieren von Medikamenten zu einer deutlichen Verbesserung des körperlichen und seelischen Zustands der Bewohner. Nebenwirkungen gingen zurück, und die Betroffenen wirkten wacher, aktiver und zufriedener.

Auch für das Pflegepersonal bringt das Projekt Vorteile: Durch klare Strukturen, Leitfäden und den fachlichen Austausch gewinnen die Mitarbeitenden mehr Sicherheit im Umgang mit schwierigen Situationen. Entscheidungen werden nicht mehr allein getroffen, sondern gemeinsam getragen.

Ziel: Würde und Lebensqualität bewahren

Langfristig verfolgt das Projekt das Ziel, Pflegeheime zu Orten zu machen, an denen ältere Menschen nicht durch Medikamente angepasst oder ruhiggestellt werden, sondern in ihrer Individualität ernst genommen werden. Medikamente sollen dort eingesetzt werden, wo sie notwendig sind, jedoch nicht aus Bequemlichkeit oder Mangel an Alternativen.

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Betreutes oder Service-Wohnen richtet sich an ältere Menschen, die selbstständig leben möchten, aber im Alltag Unterstützung benötigen. Sie wohnen in einer eigenen barrierearmen oder barrierefreien Wohnung und können Zusatzleistungen buchen.

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Wichtig zu wissen: Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt. Das bedeutet, dass Standards, Qualität und Preise je nach Anbieter*in stark variieren. Umso wichtiger ist es, Verträge gründlich zu prüfen.

Kosten: Miete plus Betreuungspauschale

Wohnungen in solchen Anlagen sind meist teurer als reguläre Miet- oder Eigentumswohnungen, besonders wenn sie barrierefrei oder möbliert sind. Zusätzlich fällt häufig eine Betreuungspauschale an, die je nach Anbieter stark schwanken kann – häufig zwischen 50 € und 500 € pro Monat.

Was oft enthalten ist:

  • Notrufsystem
  • Ansprechpartner vor Ort
  • Teilweise Freizeitangebote oder gemeinschaftliche Aktivitäten

Weitere Hilfsleistungen wie Reinigung, Einkäufe oder Begleitung zu Arztterminen müssen meist extra bezahlt werden. Deshalb ist es wichtig, genau zu klären, welche Leistungen in der Pauschale enthalten sind und welche zusätzlich abgerechnet werden.

Wichtige Fragen vor Unterschrift

Bevor man einen Vertrag eingeht, sollte man die Wohnanlage und die Vertragsbedingungen genau unter die Lupe nehmen:

Barrierefreiheit: Ist nicht nur die Wohnung, sondern die ganze Anlage gut zugänglich?

Lage: Liegt das Haus zentral? Gibt es Einkaufsmöglichkeiten, Ärzt*innen, Busverbindungen?

Betreuung und Sicherheit: Wie funktioniert das Notrufsystem? Gibt es feste Ansprechpartner*innen? Welche Leistungen werden garantiert erbracht?

Zukunftsperspektive: Kann man auch bleiben, wenn der Hilfebedarf steigt? Oder ist später ein Umzug in ein Pflegeheim nötig?

Empfehlung: Bei Kauf Teilungserklärung genau prüfen

Der Verein Wohnen im Eigentum rät dringend dazu, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung bei einem Wohnungskauf prüfen zu lassen, nicht nur den Kaufvertrag.

Denn dort kann festgelegt sein:

  • wer in der Anlage wohnen darf,
  • welche Dienstleistungen verpflichtend sind,
  • welcher Betreuungsdienst genutzt werden muss.

Idealerweise sollte nur der Zweck „Betreutes Wohnen“ festgelegt werden. Welche Firma die Betreuung übernimmt und zu welchen Konditionen, sollte die Eigentümergemeinschaft selbst entscheiden können. Das schafft langfristig bessere Verhandlungsmöglichkeiten und verhindert Monopolstrukturen.

Fazit: Angebote sorgfältig vergleichen – und Verträge juristisch prüfen lassen

Betreutes Wohnen kann eine sehr gute Wohnform sein, wenn man Selbstständigkeit und Sicherheit verbinden möchte. Gleichzeitig sind die Angebote sehr unterschiedlich und oft komplex.

Deshalb gilt:

  • Leistungen und Preise genau prüfen
  • Teilungserklärung und Betreuungsvertrag juristisch bewerten lassen
  • Besonders auf verpflichtende Vertragsbindungen achten, da diese nur zeitlich begrenzt zulässig sind
  • Mehrere Angebote vergleichen, bevor man sich entscheidet

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Einsamkeit im Alter gilt als eines der drängendsten sozialen Probleme unserer Zeit – besonders in Pflegeeinrichtungen. Wie digitale Technologien dazu beitragen können, das Wohlbefinden älterer Menschen zu verbessern und Pflegekräfte zu entlasten, untersuchte das Forschungsprojekt REIKOLA an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH). Beim Abschlusssymposium mit dem Titel „Alter(n), Einsamkeit und digitale Teilhabe“ stellte das Projektteam zentrale Erkenntnisse vor.

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Ein-Knopf-Technik schafft Nähe

Im Mittelpunkt des Projekts stand der Komp, ein intuitiv bedienbares Gerät für Videotelefonie, den Austausch von Fotos und kurze Nachrichten – speziell konzipiert für ältere Menschen ohne digitale Vorkenntnisse. Zwei Jahre lang wurde der Komp in fünf Senioreneinrichtungen des BRK Regensburg getestet.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass digitale Teilhabe die Lebensqualität deutlich steigern kann“, betont Projektleiterin Prof. Dr. Annette Meussling-Sentpali. Viele Bewohner*innen berichteten von einem stärkeren Gefühl sozialer Verbundenheit, insbesondere dann, wenn Angehörige weit entfernt leben. Die Möglichkeit, eigenständig Videotelefonate zu führen, führte zudem zu einer spürbaren Entlastung des Pflegepersonals.

Herausforderungen und Handlungsempfehlungen

Neben positiven Effekten identifizierte das Forschungsteam auch strukturelle Hindernisse – darunter fehlende WLAN-Infrastruktur oder finanzielle Hürden bei Anschaffung und Internetzugang. Um Einrichtungen bei der Einführung digitaler Kommunikationsangebote zu unterstützen, erarbeitete das Team eine praxisnahe Handreichung, die im Dezember vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention veröffentlicht wird.

Symposium: Wissenschaft, Praxis und Politik im Austausch

Das Abschlusssymposium an der OTH Regensburg bot ein breites Programm: Neben der Präsentation der Studienergebnisse gaben zwei Impulsvorträge und ein Marktplatz der Möglichkeiten Einblicke in aktuelle Entwicklungen im Bereich der digitalen Teilhabe.

Hauptredner Prof. Dr. Clemens Tesch-Römer vom Deutschen Zentrum für Altersfragen beleuchtete die Mechanismen von Einsamkeit und betonte: „Um Einsamkeit im Alter aufzubrechen, reicht es nicht, Menschen einfach zusammenzubringen. Es braucht auch die Bereitschaft und Unterstützung, neue Kontakte einzugehen.“

Dr. Laura Wehr vom Kompetenzzentrum „Zukunft Alter“ der Katholischen Stiftungshochschule München stellte die Evaluation des Projekts SAVE vor und verwies auf weiteren Forschungsbedarf – insbesondere bei Zielgruppen wie älteren Frauen mit Migrationshintergrund und Menschen in der stationären Langzeitpflege.

In einer abschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Vertreter*innen aus Politik, Ehrenamt und Wirtschaft über Lösungsansätze im Umgang mit Einsamkeit. Kornelia Schmid vom Verein Pflegende Angehörige e.V. schilderte eindrücklich die Belastung, die Einsamkeit bedeuten kann: „Das ist Einsamkeit, die weh tut.“

Fazit: Digitale Teilhabe als Schlüssel zu Lebensfreude im Alter

Die Ergebnisse von REIKOLA machen deutlich: Digitale Kommunikationsangebote sind weit mehr als technische Spielerei. Richtig eingesetzt können sie Isolation verringern, Beziehungen stärken und den Alltag in Pflegeeinrichtungen entlasten. Damit wird digitale Teilhabe zu einem Instrument für mehr Würde, Nähe und Lebensqualität im Alter.

Mehr zum Forschungsprojekt REIKOLA lesen Sie auf der Homepage der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg (OTH).

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