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24. Dezember 2019

Entlastung für Betriebsrenten

Durch die Einführung eines Freibetrages sollen Betriebsrentner/innen künftig erst ab einer höheren Summe als bisher Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente zahlen. Das hat der Deutsche Bundestag am 12.12.2019 entschieden.

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Bereits ab kommendem Jahr soll der neue Freibetrag von etwa 159 Euro gelten, unter dem die Betriebsrenten beitragsfrei bleiben sollen. Nur auf den Teil, der an Bezügen aus einer betrieblichen Altersvorsorge den Betrag überschreitet, sollen weiterhin Krankenkassenbeiträge in Höhe von 14,6 Prozent anfallen. Bislang lag die Grenze, bis zu der die Betriebsrente beitragsfrei geblieben war, bei rund 155 Euro. Allerdings wurden die Sozialversicherungsbeiträge bei einem Überschreiten des Wertes dann auf die komplette Betriebsrente angerechnet, statt nur auf den Überschuss. Daher ist die Regelung eines solchen Freibetrages neu. Dieser soll künftig ständig der Lohnentwicklung angepasst werden. 

Laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn würden mit der neuen Regelung ein Drittel der deutschen Betriebsrentner/innen überhaupt keine Beiträge auf die betriebliche Altersvorsorge mehr entrichten müssen. Die Bundesregierung spricht von 1,2 Milliarden Euro, die Betriebsrentner/innen durch das Gesetz künftig sparen würden.

Das Gesetz wurde ohne Gegenstimmen angenommen. Die FDP, AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich aufgrund von Differenzen in Einzelaspekten, befürworteten aber ebenfalls die Stoßrichtung des Gesetzes. Entstanden war der Gesetzesvorschlag im Zuge der Einigung zur Grundrente, die die Große Koalition im November erreichte.

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