Logo DISW

Zivilgesellschaft

Bereits vor etwa einem Jahr berichteten wir über die seniorenpolitische Organisation der „Omas gegen Rechts“, wie sich die Aktivistinnen selber bezeichnen. Im Rahmen der anstehenden Bürgerschaftswahlen in Hamburg wollen die Seniorinnen mit einer Menschenkette ein Zeichen gegen Rassismus setzen.

Weiterlesen

Für den 15.02.2020 rufen die „Omas gegen Rechts“ zu einer Menschenkette um das Hamburger Rathaus auf. „Wir wollen die Demokratie gegen Faschismus und Rassismus sowie für Meinungsfreiheit und Vielfalt verteidigen. Aus diesem Grund wollen wir das Rathaus mit einer Menschenkette umstellen und so ein Bollwerk gegen rechte Politik demonstrieren“, heißt es in dem Aufruf der Gruppe. Dabei beziehen sich die politisch aktiven Großmütter auch auf die sogenannte Alternative für Deutschland (AfD), die bei der Bürgerschaftswahl eine Woche später nach aktuellen Prognosen wieder ins Hamburger Parlament einziehen könnte. Eine Wahl dieser Partei hätte laut „Omas gegen Rechts“ auch einen großen Einfluss auf den Gesundheitsbereich, Kranke oder beeinträchtigte Menschen und Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund. „Wir sind alle verbunden in dem Willen, unsere demokratische Freiheit zu erhalten und gegen rechte Gewalt zu verteidigen. Dabei spielen Dinge wie Alter, Religion, soziale Stellung, Hautfarbe und Herkunft keine Rolle!“, betont die Gruppe weiter.

Los geht es laut den Veranstalterinnen um 14 Uhr. Die 2017 in Österreich gegründeten „Omas gegen Rechts“ beschreiben sich als Organisation für eine demokratische, rechtstaatlich organisierte und freie Gesellschaft.

Schließen


Wie wir im Oktober berichteten, hatte das Bundeskabinett geplant, Weiterbildungsangebote künftig nicht mehr von der Umsatzsteuer zu befreien. Das hat der Bundestag nun abgelehnt.

Weiterlesen

Ende Juli 2019 hatte das Bundeskabinett einem Gesetzentwurf zugestimmt, welches eine Neuregelung der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen vorsah. Danach sollte sich die Umsatzsteuerbefreiung vor allem nach der beruflichen Verwertbarkeit richten. Kritiker/innen sahen darin insbesondere für Senior/innen und Menschen mit Beeinträchtigungen einen großen Nachteil. Für diese wären Bildungsangebote dann gegebenenfalls teurer geworden, da es häufig nicht um eine berufliche Verwertbarkeit gehe.

Der Bundestag hat den Entwurf in einer Abstimmung am 07.11.2019 allerdings abgelehnt, wodurch (Weiter-)Bildungsangebote nun vorerst umsatzsteuerfrei bleiben werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) begrüßt das in einer aktuellen Meldung auf ihrer Internetseite. Die BAGSO gehörte mit dem Deutschen Volkshochschul-Verband zu den Verbänden, die sich bereits im Vorfeld der Bundestagsabstimmung mit Stellungnahmen in die Diskussion einmischten und auf die Gefahren einer Neuregelung hingewiesen hatten.  

Schließen


GERAS-Preis 2019

28. November 2019

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) hat den GERAS-Preis 2019 verliehen. Schwerpunktthema in diesem Jahr war Kunst und Kultur.

Weiterlesen

Wie wir bereits im Juni berichteten, als der Preis zur Ausschreibung stand, ist das Thema des alljährlichen GERAS-Preises in diesem Jahr Kunst und Kultur. „Mit dem GERAS-Preis 2019 möchte die BAGSO Pflegeeinrichtungen und Initiativen auszeichnen, die mit außergewöhnlichen Angeboten im Bereich Kunst und Kultur neue Wege gehen“, hieß es damals in den Ausschreibungsinformationen. Nach Meinung der Jury trifft das in diesem Jahr insbesondere auf zwei Initiativen zu: Ein Theater aus Köln und ein Altenpflegeheim aus Frankfurt am Main. Das freie Theater Demenzion aus Köln tritt in ganz Nordrhein-Westfalen auf. Darin bewegt die Regisseurin und Theaterpädagogin Jessica Höhn Bewohner/innen von stationären Pflegeeinrichtungen zum mitsingen und mittanzen. Das Justina von Cronstetten Stift in Frankfurt unter Leitung von Michael Graber-Dünow wurde für sein breites und vielfältiges Kulturprogramm ausgezeichnet, mit dem sich das Haus seit vielen Jahren in den Stadtteil öffne. Neben den beiden Initiativen wurde auch ein Projekt aus Görlitz ausgezeichnet, das den Namen „Da bin ich – Eine musikalische Reise durch die Bilderwelt Camaros“ trägt. Die Musikgeragogin Christiane Dumke und die Kunsttherapeutin Beate Wuigk-Adam ermöglichten Menschen mit und ohne Demenz eine kulturelle Teilhabe im Schlesischen Museum Görlitz.

Überreicht wurde der GERAS-Preis 2019 durch den BAGSO-Vorsitzenden und ehemaligen SPD-Politiker Franz Müntefering in Duisburg. „Mit Angeboten im Bereich Kunst und Kultur können verloren geglaubte Fähigkeiten älterer Menschen wieder hervorgeholt werden“, wird Müntefering in einer Pressemitteilung zur Verleihung zitiert. „Die Menge an eingereichten Initiativen – insgesamt waren mehr als 120 – spiegeln die nahezu grenzenlosen Möglichkeiten wieder.“

Seit 2016 zeichnet die BAGSO mit dem GERAS-Preis jährlich Projekte und Initiativen aus, die sich dafür einsetzen, das Leben von Menschen in Alten- und Pflegeheimen lebenswerter zu gestalten. Die Projekte sollen dadurch bekannter gemacht werden und als positive Beispiele eine Strahlkraft auf weitere Initiativen haben. Weitere Artikel zum GERAS-Preis – zum Beispiel die Gewinner/innen der letzten Jahre – finden Sie hier.

Schließen


„Altern Frauen anders als Männer? Ergebnisse des Deutschen Alterssurveys“ ist der Titel einer Fachtagung des Deutschen Zentrums Altersfragen (DZA), die am 24.10.2019 in Berlin stattfindet.

Weiterlesen

Im Oktober veranstaltet das DZA in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) eine Fachtagung zu aktuellen Ergebnissen des Deutschen Alterssurveys: „Wenn wir älter werden, verändert sich Vieles. Wie erleben Frauen das Älterwerden? Unterscheiden sie sich darin von Männern? Erleben die heute Älteren diesen Prozess anders als die Generationen vor ihnen?“ – Mit diesen Beispielfragen werben die Veranstalter im Internet für die Tagung. Antworten auf die Fragen kann das Alterssurvey geben. Dabei handelt es sich um eine Langzeitstudie, an der schon über 20.000 Menschen teilgenommen haben. Die erste Erhebung der Studie fand bereits im Jahr 1996 statt, die aktuellste 2017. Die aktuellsten Erkenntnisse aus der Studie sollen auf der Fachtagung vorgestellt werden. Das Programm sowie Informationen zum Tagungsort finden Sie hier als PDF.

Zentrale Befunde des Alterssurveys wurden auch in einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums kompakt zusammengefasst. Diese können Sie hier herunterladen.

Schließen


Die Bundesregierung hat vergangenen Monat die Gründung einer neuen Stiftung zur Förderung von Ehrenamt und Engagement beschlossen. Damit wird eine Maßnahme der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ umgesetzt.

Weiterlesen

Wie wir auf diesem Portal kürzlich berichteten, gehört die Stärkung von Ehrenamt und Engagement zu den vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Mit der nun ins Leben gerufenen "Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt" soll diese Maßnahme umgesetzt werden. Zum Ziel der Stiftung heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung: „Kernanliegen der Stiftung ist es, Serviceangebote für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt bereitzustellen und ehrenamtlich Tätige bei der Digitalisierung zu unterstützen.“ Insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen sei es schwierig, ehrenamtliche Strukturen dauerhaft zu etablieren. Kleinen Initiativen fehle es bislang häufig an Unterstützung.

Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wurde 2018 ins Leben gerufen, um die Verteilung von Ressourcen und Möglichkeiten in den verschiedenen Regionen Deutschlands zu untersuchen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Das die Förderung ehrenamtlicher Strukturen zu den beschlossenen Maßnahmen gehört, liegt sicher auch daran, dass laut Bundesregierung deutschlandweit über 30 Millionen Menschen ehrenamtlich aktiv seien.

Schließen


Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen stark diskutierten Gesetzentwurf vorgelegt, der die Organspende in Deutschland komplett verändern könnte. Bei dem Vorschlag der sogenannten Widerspruchslösung würden alle Bundesbürger/innen zu potentiellen Organspender/innen werden, sofern sie dem nicht widersprechen.

Weiterlesen

Bisweilen funktioniert die Organspende in Deutschland so, dass Bürger/innen, die einer Spende für den Fall des eigenen Todes zustimmen, einen Organspendeausweis beantragen können. Das führt jedoch zu einer Situation, in der die Warteliste für überlebenswichtige Organe viel größer ist als die Anzahl an Organspender*innen. Dabei könnten sich sicherlich viele eine Organspende durchaus vorstellen, die bislang allerdings noch keinen Spendenausweis beantragt haben bzw. sich noch nicht mit der Frage konfrontiert sahen. Und genau da setzt nun ein Vorschlag einiger Parlamentarier/innen, neben Gesundheitsminister Spahn auch der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Prof. Karl Lauterbach, an. Mit der sog. Widerspruchslösung würde jede/r Bürger/in einer möglichen Organentnahme zustimmen, solange dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine zweite Gruppe von Parlamentarier/innen um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock sieht verfassungsrechtliche Bedenken an dem Vorhaben und setzt sich alternativ zur Widerspruchslösung für eine Zustimmungslösung ein. Demnach solle es weiterhin Voraussetzung sein, dass mögliche Organspender/innen vorher aktiv zugestimmt haben. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis soll eine Zustimmungslösung nach dem Vorschlag der Gruppe allerdings durch regelmäßige Aufklärung durch Ärzt/innen und Ansprache in Bürgerämtern ergänzt werden.

Am 26.06.2019 kam es zur ersten Lesung der Vorschläge im Bundestag. Da es sich bei dem Thema vor allem um eine ethische Diskussion handelt, wurde der Fraktionszwang aufgehoben. Die Abgeordneten sollen einzig ihrem Gewissen verpflichtet sein. Das führt dazu, dass es in den jeweiligen Fraktionen zum Teil große Unterschiede in den Auffassungen gab. Bedenken an der Widerspruchslösung gab es aus verschiedenen Lagern. Der Linken-Abgeordnete Niema Movassat zweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs an: „Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, nachdem Schweigen Zustimmung ist". Nicht nur in der Politik, auch in Teilen der Zivilgesellschaft stößt das Vorhaben teils auf heftige Kritik. So kommentiert Dr. Gerd Eisenbeiß beispielsweise in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung: „Die Würde des Menschen sei unantastbar, sagt das Grundgesetz. Dem würde ein Gesetz widersprechen, das die Bürger generell zu Ersatzteillagern erklärt, wenn sie nicht widersprochen haben. Auch mildere Druckmittel, etwa regelmäßige Abfragen, setzen die Menschen einem moralischen Druck aus, der mit Sicherheit die Freiwilligkeit untergräbt.“

Nach erster Aussprache versammelten sich 221 Abgeordnete hinter einer Widerspruchslösung, 190 hinter dem Alternativvorschlag. Die einzelnen Beiträge der Abgeordneten in der genannten Parlamentsdebatte können Sie sich auch in der Mediathek des Deutschen Bundestages ansehen. Dazu klicken Sie hier und geben „Organspende“ in die Suchleiste ein. Über die weitere Entwicklung der Diskussion um die Organspende berichten wir auf diesem Portal.

Schließen


Am 01.09.2019 soll zum 4. Mal der „Move for Dementia“ stattfinden - eine europaweite Kampagne, bei der mit verschiedensten Angeboten auf das Thema Demenz aufmerksam gemacht werden soll.

Weiterlesen

Koordiniert wird der Kampagnentag am 1. September vom Generationentreff Enger, welcher auf der eigenen Internetseite einen ersten Infobrief zu dem Thema veröffentlicht hat. In dem Brief heißt es: „Das Engagement und die Freude jedes Einzelnen an der Begegnung hat die Verantwortlichen vom Generationentreff Enger ermutigt, gemeinsam für die 4. Bewusstseins Kampagne „Move for Dementia 2019“ federführend sich zu engagieren.“ Franz Müntefering, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und ehemaliger SPD-Politiker, wird in diesem Jahr die Schirmherrschaft übernehmen.

Wenn es lokale Seniorenorganisationen, Verbände oder einfach interessierte und motivierte Einzelpersonen gibt, die sich vorstellen können, an diesem Tag selber mit Angeboten aktiv zu werden, können diese sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen: „Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie in Ihrer Gemeinde oder Stadt die Initiative ergreifen und mit einer Veranstaltung Ihrer Wahl mit einem gemeinsamen Erlebnis für Jung und Alt wie, z.B. Kulturfrühstück, Kaffeenachmittag, oder Tanzen, oder Boule oder Wandern oder Laufen oder Fahrrad fahren, oder Spaziergang oder.. oder auf das Thema aufmerksam machen würden.“ Für diesen Fall würde Generationentreff Enger als Veranstalter kostenlose Plakate für die Kampagne zur Verfügung stellen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte unter gniermann@vmah.de oder telefonisch unter 05224 – 9941216.

Schließen


Seit 2012 wird der "Goldene Internetpreis" von einem Bündnis aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft ausgeschrieben. Bis zum 31.08.2019 können sich Initiativen, die sich für die aktive und sichere Nutzung von digitalen Möglichkeiten im Alltag älterer Menschen engagieren, bewerben. Die Preise werden in drei Kategorien vergeben:

Weiterlesen

  1. Senior/innen, die als Internetlots/innen für Gleichaltrige aktiv sind,
  2. generationsübergreifende Projekte und
  3. vorbildlich vernetzte Gemeinden, Kommunen und Quartiere.

Die Preise haben insgesamt einen Wert über 10.000 Euro. Die Gewinner/innen werden von einer Fachjury ausgewählt und zur Preisverleihung im Herbst eingeladen. Interessierte können sich auf der Website www.goldener-internetpreis.de selbst bewerben oder auch andere nominieren. Die Bewerbungsfrist endet am 31.08.2019.

Folgende Organisationen stehen hinter dem diesjährigen Preis:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO),
  • Deutschland sicher im Netz e.V. in Kooperation mit Wege aus der Einsamkeit e.V.,
  • Deutsche Telekom
  • Google Deutschland
  • SAP Deutschland

Schließen


Im Februar wurde Prof. Kathrin Reetz von der Uniklinik RWTH Aachen mit einem Preisgeld in Höhe von 50.000€ für weitere Forschungszwecke ausgezeichnet. Die Professorin forscht seit Jahren bzgl. der Alzheimer-Krankheit.

Weiterlesen

Die Erwin-Niehaus-Stiftung der Alzheimer Forschung Initiative e.V. zeichnete die Aachener Professorin Prof. Kathrin Reetz am 15.02.2019 mit dem Erwin-Niehaus-Preis aus. Grund dafür sind die Forschungen der 41-jährigen zu der Krankheit Alzheimer. Schwerpunkt der Forschungen sind die Zusammenhänge zwischen Alzheimer und Gefäßproblemen.

Stifter Erwin Niehaus wird in der Pressemitteilung mit den Worten zitiert: „Erfolge in der Alzheimer-Forschung entstehen aus der Grundlagenforschung an Universitäten. Damit Alzheimer eines Tages eine heilbare oder vermeidbare Krankheit wird, engagieren wir uns seit Jahren gemeinsam mit der Alzheimer Forschung Initiative. Wir freuen uns, dass wir mit Kathrin Reetz eine innovative Forscherin unterstützen können, deren Projektergebnisse direkt den Alzheimer-Patienten zu Gute kommen werden“. Preisträgerin Prof. Kathrin Reetz äußerte selber: „Das Engagement der Düsseldorfer Erwin Niehaus Stiftung ermöglicht dieses Forschungsprojekt. Dafür bedanke ich mich herzlich. So kommen wir dem Ziel, die Alzheimer-Krankheit besser zu verstehen und auch die individualisierte Therapie zu verbessern, ein Stück näher.“

Alzheimer ist die häufigste Form von Demenz. In Deutschland erkranken jährlich etwa 200.000 Menschen an der Krankheit. Es ist zwar bereits möglich, den Krankheitsverlauf zu verzögern, allerdings muss die Krankheit dafür früh erkannt zu werden. Um weitere medizinische Behandlungs- und Vorsorgemöglichkeiten zu entwickeln, sind weitere Forschungen notwendig. Die Alzheimer Forschung Initiative e.V. unterstützt als gemeinnütziger Verein daher immer wieder Forschungsprojekte, die sich der Alzheimer-Erkrankung widmen. Der Erwin-Niehaus-Preis der Initiative wird alle drei Jahre vergeben.

Eine vollständige Pressemappe mit weiteren Informationen zu der Krankheit, der Forschungsinitiative oder der Preisträgerin finden Sie hier.

Bereits im Januar wurde auch Alzheimer-Forscher Dr. Matthias Megges von der Charité – Universitätsmedizin Berlin mit dem Helga und Dieter Steinle-Preis ausgezeichnet und erhielt für sein Forschungsprojekt „Entzündungen bei der Alzheimer-Krankheit verhindern“ ein Preisgeld in Höhe von 40.000€. Ausgewählt wurde das Projekt vom wissenschaftlichen Beirat der Alzheimer Forschung Initiative e.V..

Schließen


Unter dem sogenannten dritten Geschlecht werden grundsätzlich Menschen verstanden, die sich weder als Mann noch als Frau geschlechtlich definieren können. Künftig gibt es nun in Deutschland die Möglichkeit, ein drittes Geschlecht unter der Bezeichnung „divers“ anzugeben. In diesem Artikel erklären wir, wie es zu der Entscheidung kam und was sie bedeutet.

Weiterlesen

Am 13.12.2018 beschloss der Deutsche Bundestag mit der Einführung des Begriffes „divers“ eine Änderung des Personenstandrechts (PStR). Demnach kann künftig bei der Beurkundung der Geburt eines Kindes neben „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ angegeben werden. Darüber hinaus kann auch später im Leben, in der weiteren Entwicklung der Geschlechtsidentität, „divers“ nachträglich in die Geburtsurkunde eingetragen werden.


Was bedeutet „divers“?

Unter dem „dritten Geschlecht“ bzw. „divers“ werden, wie oben genannt, Menschen verstanden, die sich weder dem „männlichen“ noch dem „weiblichen“ Geschlecht zuordnen lassen. Diese häufig als „intergeschlechtlich“ oder „intersexuell“ bezeichneten Menschen sind zum Beispiel mit nicht klar dem binären Geschlechtersystem zuzuordnenden Geschlechtsmerkmalen geboren worden. So kommt es beispielsweise immer wieder vor, dass Neugeborene mit beiden Geschlechtsmerkmalen, dem männlichen und weiblichen, zur Welt kommen. In der Regel wurde eines der beiden Merkmale dann durch medizinische Eingriffe entfernt. Das führte dazu, dass sich diese Menschen mit dem von Ärzt/innen definierten Geschlecht häufig unwohl fühlten. In den Fällen, in denen nicht operativ eingegriffen wurde, war es bislang bereits möglich, die Nennung eines Geschlechts in der Geburtsurkunde wegzulassen. Eingetragen wurde dann nur ein „X“, was das Nicht-Vorhandensein eines Geschlechts suggeriert. Da Menschen ohne klar definiertes Geschlecht allerdings nicht kein Geschlecht haben, sondern nur ein bislang gesetzlich nicht definiertes, hat sich nun der Begriff „divers“ etabliert.

Neben einer bei der Geburt direkt erkennbaren Intersexualität gibt es auch Menschen, die sich später erst, beispielsweise in der Pubertät, in ihrem Körper unwohl fühlen und sich nicht als Mann oder Frau verstehen. Allerdings ist in der beschlossenen Änderung des Personenstandrechts vorgeschrieben, dass es für die formale Änderung des Geschlechts ein ärztliches Attest oder eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt werden muss. Die einfache Aussage der Betroffenen reicht damit nicht aus. Dieser Aspekt wird von vielen Parteien und Verbänden kritisiert, da es einer wirklichen geschlechtlichen Selbstbestimmung entgegenstehe.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass in Deutschland etwa 160.000 Menschen intersexuell sind.


Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Bereits im Oktober 2017 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die reine Einordnung der Geschlechter in „männlich“ oder „weiblich“ grundgesetzwidrig sei: „Die Regelungen des Personenstandsrechts sind mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar, als § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) neben dem Eintrag „weiblich“ oder „männlich“ keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen.“ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte dem Gesetzgeber damals bis zum 31.12.2018 Zeit gegeben, dass Personenstandsrecht im Sinne des Rechtsbeschlusses zu ändern. Mit der Entscheidung des Bundestages ist die Forderung des Verfassungsgerichtes nun umgesetzt worden.


Positionen der Parteien

Beschlossen wurde die Gesetzesänderung mit den Stimmen der Großen Koalition (SPD und CDU/CSU), die eine entsprechende Änderung, auch im Hinblick auf die Entscheidung aus Karlsruhe, bereits im Koalitionsvertrag festhielt. Enthalten haben sich die Grünen und die FDP, dagegen stimmten Die Linke sowie die AfD.

Die AfD lehnt eine Diskussion über alternative Geschlechterkategorien generell ab. Beatrix von Storch (AfD) begründete die Ablehnung der Änderung in der Plenardebatte u.a. mit den Worten: „Ein objektiv bestimmbarer Sachverhalt wird zu einer Sache der persönlichen Befindlichkeit. Das ist der Sieg des Irrationalismus über die Vernunft.“

Auch die Linke stimmte gegen den Gesetzentwurf, allerdings aus anderen Gründen. Sie begrüßt eine Debatte über alternative Geschlechter und kritisierte am Entwurf beispielsweise die Notwendigkeit eines ärztlichen Attests: „Die gängige Praxis, dass sich Betroffene mehrfach von Ärzten begutachten lassen mussten, hat genug Leid verursacht und auch unnötig Geld gekostet. […] Weil die Aufgabe, die zu erfüllen war, aus unserer Sicht wenig umgesetzt wurde, lehnen wir den Gesetzentwurf ab.“

Die FDP enthielt sich, auch sie kritisierte eine nicht wirklich umgesetzte geschlechtliche Selbstbestimmung: „Sie versäumen die große Chance auf eine umfassende Reform, die die Korrektur des Geschlechtseintrags nicht allein auf medizinisch anerkannte intergeschlechtliche Menschen reduziert, und Sie wiederholen die Fehler des Transsexuellengesetzes, indem Sie an dieser Stelle erneut auf externe Begutachtungen und Atteste verweisen. Das ist kein Respekt vor geschlechtlicher Vielfalt, sondern das ist eine Gängelung trans- und intersexueller Menschen.“, äußerte sich Jens Brandenburg (FDP) im Bundestag. In eine ähnliche Richtung gingen die Grünen, die einen Änderungsantrag einbrachten, der die Streichung des vorgeschriebenen ärztlichen Attests forderte. Der Änderungsantrag fand allerdings keine Mehrheit.

Das vollständige Plenarprotokoll der Sitzung des Deutschen Bundestags am 13.12.2018 finden Sie hier.


Auswirkungen der Gesetzesänderung

Neben der individuellen Auswirkung, dass Menschen, die sich nicht klar als „männlich“ oder „weiblich“ definieren können, dieses auch formal eintragen lassen können, ergeben sich auch weitere Rechtsfolgen aus dem Beschluss. Da es sich bei dem Begriff „divers“ nun um eine rechtsgültige Geschlechterkategorie handelt, muss diese auch als solche genannt werden. Das wirkt sich beispielsweise auf Stellenanzeigen aus, die künftig neben „m“ für männlich und „w“ für weiblich auch ein „d“ für divers nennen müssen (also m/w/d). Wird das nicht beachtet, entsteht daraus ein Klagegrund, wodurch sich das jeweilige Unternehmen rechtlich angreifbar machen kann.


Weitere Stellungnahmen

Das Thema eines dritten Geschlechts bleibt gesellschaftlich umstritten. Einigen geht der Bundestagsbeschluss überhaupt nicht weit genug, andere lehnen eine Einführung einer zusätzlichen Geschlechterkategorie grundsätzlich ab. Von größeren Verbänden und Organisationen wird der Beschluss allerdings als erster Schritt positiv aufgenommen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme des Paritätischen, des Lesben- und Schwulenverbandes, pro familia und weiteren heißt es beispielsweise: „Es ist ein Meilenstein, dass wir in Deutschland bald einen nicht-binärgeschlechtlichen bzw. dritten Geschlechtseintrag haben werden. Intergeschlechtlichen Menschen wird damit das gleiche Recht auf Anerkennung und Sichtbarkeit zugesprochen und ein Leben in dem für sich richtigen Geschlecht endlich ermöglicht. Wir begrüßen ausdrücklich den an Vorstellungen der betroffenen Menschen ausgerichteten Begriff ‚divers‘.“ Allerdings dürfe die Gesetzesänderung nur ein erster Schritt sein: „Gleichwohl reichen die bisherigen Regelungsentwürfe nicht aus, um ausreichend den Schutz der geschlechtlichen Identität sicherzustellen.“, heißt es weiter in der Stellungnahme. Die Verbände fordern u.a. die Streichung der medizinischen Nachweispflicht eines dritten Geschlechtes. Die ganze Stellungnahme können Sie hier herunterladen.

Auch die Süddeutsche Zeitung begrüßt den Beschluss. In einem Kommentar von Ulrike Heidenreich vom 14.12.2018 ist zu lesen: „Die gesetzliche Einführung des Wortes ‚divers‘ ist überfällig, um zu zeigen, dass Vielfalt normal ist. Denn noch immer lassen verunsicherte Eltern Kinder operieren, wenn deren Geschlechtsmerkmale verwirren. Oft geschieht dies ohne medizinische Notwendigkeit.“ Allerdings wird auch hier Kritik an der medizinischen Nachweispflicht formuliert: „So hat der Bundestag mit dieser Änderung des Personenstandsrechts zwar einen wichtigen Schritt getan, traut der Sache jedoch selbst nicht ganz. Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen oder die Empfindung haben, im falschen Körper zu leben, müssen nämlich weiterhin mit Attest oder eidesstattlicher Versicherung beim Standesamt vorsprechen, um ihren Eintrag ändern zu lassen. Das ist Fremdbestimmung, das ist übergriffig.“

Schließen


seniorenpolitik-aktuell.de
Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Erfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Erkennen von Ihnen, wenn Sie zu unserer Website zurückkehren, und helfen unserer Redaktion zu verstehen, welche Bereiche der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

.moove-gdpr-branding-cnt,.moove-gdpr-company-logo-holder {display: none;} #moove_gdpr_cookie_info_bar p{text-shadow: none;}