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15. April 2022

Stellungnahmen zum geplanten Demokratiefördergesetz

Vergangenen Monat hatten wir auf diesem Portal bereits über das Diskussionspapier berichtet, dass die Bundesregierung für ein Demokratiefördergesetz veröffentlicht hatte. Damit verbunden waren zivilgesellschaftliche Organisationen und Verbände aufgerufen, sich an der Diskussion zu beteiligen. Zahlreiche Stellungnahmen sind inzwischen bereits eingegangen.

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Zusammen mit dem Bundesinnenministerium (BMI) hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein sechsseitiges Diskussionspapier für ein Demokratiefördergesetz erarbeitet. Ein solches Gesetz soll – insbesondere vor dem Hintergrund eines Erstarken von Rechtsextremismus und -terrorismus, Islamfeindlichkeit, Antisemitismus oder Antifeminismus und Queerfeindlichkeit – zivilgesellschaftliches Engagement stärken. Durch ein entsprechendes Gesetz soll der Bund eine Förderkompetenz erhalten, durch die Projekte und Initiativen der Demokratieförderung auch längerfristig und planbarer gefördert werden können.

Mit der Vorlage der Diskussionsgrundlage hat die Bundesregierung Verbände und Organisationen um das Einbringen von Stellungnahmen gebeten, von denen mittlerweile zahlreiche eingegangen sind. Das Vorhaben wird darin bislang grundsätzlich begrüßt. „Im DFördG sehen wir ein maßgebliches Instrument, um zu einer langfristigen und strategischen Zusammenarbeit zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zur Stärkung der Demokratie, gegen den Einfluss von Ideologien der Ungleichwertigkeit“, heißt es beispielsweise von den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Das Demokratiefördergesetz in Kombination mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Nationalen Engagementstrategie sowie den angekündigten Maßnahmen gegen Diskriminierung kann hierfür ein guter Rahmen sein.“

Grundsätzlich kritisch gegenüber dem Nutzen eines solchen Gesetzes ist hingegen Benedikt Widmaier, Direktor der Akademie für politische und soziale Bildung der Diözese Mainz „Haus am Maiberg“, der in einem Beitrag im Newsletter des Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement  (BBE) im Februar bezweifelt, dass die „politische Top-Down-Steuerung der Extremismusprävention und ein nach diesem Muster gestricktes Demokratiefördergesetz auch ein Instrument der Förderung von allgemeinem bürgerschaftlichen Engagement sein könnte.“ Seiner Auffassung nach setze Engagementpolitik und zivilgesellschaftliche Freiheit voraus, dass die Themen aus der Gesellschaft heraus entstehen und nicht „paternalistisch von oben“ gesetzt werden.

Auch, wenn ein Demokratiefördergesetz nicht automatisch zu mehr zivilgesellschaftlichem Engagement führen wird, könnten jedoch ein festgeschriebener gesetzlicher Auftrag und verbesserte Finanzierungsmodelle zumindest zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen beitragen. So begrüßt auch die Amadeu-Antonio-Stiftung zusammen mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma und vielen anderen Organisationen: „Es wird der Qualität der Arbeit bundesweit sehr zuträglich sein, und damit im Ergebnis auch zu einer deutlichen Verbesserung der Debattenkultur, der Solidarität und Zivilcourage führen und damit die demokratischen Freiheiten schützen, die uns gemeinsam am Herzen liegen.“

Die Deutsche Gesellschaft für Demokratiepädagogik (DeGeDe e.V.) kritisiert die Begrenzung auf überregionales Agieren. Das verhindere, dass regionale Problemlagen, die sich sehr stark voneinander unterscheiden könnten, versorgt werden würden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenbüros fordern in einer gemeinsamen Stellungnahme, zivilgesellschaftliche Strukturen „in der Breite“ zu stärken. Zusätzlich gefördert werden sollten ihrer Meinung nach auch generationsübergreifende Initiativen, die Jung und Alt zusammenbringen.

Weitere Stellungnahmen zum Diskussionspapier (Auswahl):

Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung

Deutscher Kulturrat

Bundesausschuss politischer Bildung (bap)

Bundesarbeitsgemeinschaft religiös begründeter Extrimisums (BAG RelEX)

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