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Die gegenwärtige Qualität der Pflege in Deutschland hat bereits aus mehrerlei Gründen spübar nachgelassen – eine Entwicklung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen aller Voraussicht nach fortsetzen wird. Die Techniker Krankenkasse spricht vom höchsten Krankenstand aller Zeiten unter Pflegefachkräften, doch auch die Zahl der unbesetzten Arbeitsplätze steigt immer mehr, was für das Personal einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Auch gehen deutlich mehr Pflegefachkräfte (z.T. aufgrund der Arbeitsbedingungen auch verfrüht) in Rente als neue Pfleger*innen nachrücken.

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Eine Stabilisierung des Systems könnte durch Künstliche Intelligenz (KI) sowie einen Ausbau digitaler Infrastrukturen erfolgen. Die der SPD nahestehenden Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich mit einer effizienten und auf das Pflegesystem abgestimmten Inklusion von KI beschäftigt. Oftmals mangelt es nicht nur an finanziellen Mitteln, sondern auch an digitalen Kompetenzen, welche für die Einbindung digitaler Hilfsmittel in die Pflege eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt nicht nur für Alten- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für Krankenhäuser, in welchen sich ebenfalls ein deutlicher Personalmangel abzeichnet.

In einer Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung werden vier Handlungsfelder benannt, die bei der Anwendung von KI in der Pflege berücksichtigt werden sollen. Zum Einen steht das Schließen von Evidenzlücken im Vordergrund. Dies meint, einen Überblick über die Wirkung von KI-basierten Anwendungen zu gewinnen, indem beispielsweise Erfahrungen aus bisherigen Pilotprojekten rund um Digitalisierung zusammengetragen werden. Metastudien sollen diesen Prozess unterstützen. Zuletzt seien auch arbeitsrechtliche Veränderung zu vollziehen, die es den Beschäftigten ermöglichen, interne Strukturen aufzubrechen und somit innerbetriebliche Dynamiken zu entzerren, damit die KI in diesen einen Platz findet.

Ebenso bedeutsam ist das flächendeckende Überzeugen der Pflegefachkräfte vom tatsächlichen Nutzen KI-verwandter Methoden. Der zumeist zweifelnde Haltung des Pflegepersonals kann durch einen regen, akteursübergreifenden Austausch begegnet werden, um diese von den Vorteilen digitaler Anwendungsmöglichkeiten zu überzeugen. Umfragen zur Nutzung einzelner digitale Angebote helfen zudem dabei, Bedürfnisse und Schwachstellen zu lokalisieren und ggf. zu beheben. Erkenntnisse aus Theorie und Praxis sollen dadurch gebündelt und an geeigneter Stelle ausgeweitet werden.

Als drittes Handlungsfeld wird anvisiert, bewährte Methoden zu erhalten und stärker zu fördern. Ein Zuschuss für Pflegeeinrichtungen zwecks Investition digitaler Anwendungen besteht noch bis 2030 – davon abgesehen ist insbesondere die Langzeitpflege auf eine ausreichende gesetzlich vorgeschriebene Förderung und Refinanzierung angewiesen, um digitale Angebote wahrnehmen zu können. Dabei soll stets die Menge und Art der Anwendungen in einem realistischen bzw. effektiven Rahmen gehalten werden, um zu vermeiden, dass beispielsweise die Bedienung der Kombination digitaler Elemente den Zeitaufwand nicht wie angedacht verringert, sondern erhöht.

Zuletzt gilt es, das Potenzial der Pflegefachkräfte gezielter zu nutzen und deren Kompetenzen und Entscheidungen in innerbetrieblichen Angelegenheiten mehr Bedeutung beizumessen. Gleichzeitig möchte man Fehlwirkungen verhindern, um weder den Ruf von KI zu gefährden, noch Pfleger*innen damit unnötig zu belasten. Das Fundament für eine Digitalisierung der Pflege – etwa durch eine verbesserte Infrastruktur – ist hierfür genauso unverzichtbar wie eine überlegte Organisation bezüglich des Arrangements und der Bedienung digitaler Anwendungen. Diese müssen im Vorfeld auf ihre Tauglichkeit für den Betrieb geprüft und bei Bedarf umprogrammiert werden, was in der Regel umfassende IT-Kenntnisse voraussetzt. Eine Zentralisierung erscheint diesbezüglich vorteilhafter, damit einzelne Einrichtungen bei technischen Schwierigkeiten nicht alleingelassen werden. Die Bildung von Interessenvertreter*innen sowie ein allgemein stärkeres Bewusstsein für die Digitalisierung der Pflege rundet das Handlungsfeld schließlich ab.

Grundsätzlich lässt sich KI in mehreren Bereichen der Pflege einsetzen: In der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften kann sie beim Eingeben, Speichern und Vermitteln von Daten unterstützend wirken, während die Dokumentation und Verwaltung durch KI übersichtlicher und zeitsparender gestaltet werden können. Auszubildende können ihre Kompetenzen bereits jetzt durch Simulationstraining und virtuelle Assistent*innen trainieren und verbessern, Patient*innen können durch bestimmte Features in den Austausch mit diesen gehen und durch deren Hilfe ihren Alltag gestalten und selbst die physische Pflege kann durch digitale Anwendungen erleichtert werden. Siehe dazu auch unseren Artikel Roboter in der Pflege: Skepsis bei Expert*innen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung verfügt über eine Übersicht zur digitalen Dividende der Pflege, in welcher die in diesem Artikel genannten Aspekte ebenfalls dargestellt und in Form zweier Publikationen weiter vertieft werden.

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Eine auf Effizienz und Niederigschwelligkeit beruhende Infrastruktur spielt insbesondere für Senior*innen sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Rolle. Aufgrund des im hohen Alter häufig schrumpfenden Aktivitätsradius sind das Erledigen von Besorgungen und das Nutzen der Gesundheitsversorgung für ältere Menschen zumeist mit mehr Aufwand und Anstrengungen verbunden.

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Eine umfangreiche Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) untersuchte die Verfügbar- und Erreichbarkeit von Standorten bedeutender infrastruktureller Einrichtungen in insgesamt 2.609 Stadtteilen von 53 deutschen Städten und wertete die Ergebnisse anschließend aus, um die Abdeckung der Grundversorgung in urbanen Bereichen der Bundesrepublik zu bewerten.

Für die Untersuchung wurden die Anzahl, die Verteilung und die physische Zugänglichkeit von Apotheken, Arztpraxen, Postfilialen, Lebensmittelgeschäften und Bankautomaten erfasst. Zudem unterschied man Stadtteile hinsichtlich ihrer Lage in die Kategorien „Stadtzentrum“, „Rand des Stadtzentrums“ und „Stadtrand“. Ebenso wurden die erforschten Stadtteile gemäß des durchschnittlichen Alters ihrer Bevölkerung in „alte“, „gemischte“ und „junge“ Stadtteile unterteilt, wobei zu beachten ist, dass Senior*innen ab 65 Jahren überproportional häufig am Stadtrand leben.

Zunächst ermittelten die Forscher*innen die Anzahl der Infrastrukturorte in Relation zur Bevölkerungszahl. Dabei stellte sich heraus, dass die Infrastruktur in Stadtteilen mit einer älteren Bevölkerung im Schnitt insgesamt deutlich schwächer ist als in den jüngeren. Besonders groß zeigt sich der Unterschied bei den Arztpraxen – auf 1.000 Einwohner*innen kommen durchschnittlich nur gut 1,9 Arztpraxen in älteren Stadtteilen, während es in jüngeren fast 4,8 pro 1.000 Einwohner*innen sind. Noch extremer gehen diese Werte bezogen auf Bankautomaten auseinander; diese sind in jüngeren Stadtteilen, gemessen an der Bevölkerung, fast viermal so häufig vertreten wie in den älteren.

Einwohner*innen der im Rahmen der Forschung analysierten Stadtteile wurden bezüglich der fußläufigen Erreichbarkeit der zentralen infrastrukturellen Einrichtungen und Angeboten befragt. Menschen ab 65 Jahren gaben dabei deutlich häufiger an, für den Gang zur Hausärzt*in mehr als 20 Minuten zu benötigen oder gar keine Möglichkeit zu sehen, ohne Transportmittel dorthin zu gelangen, als die jüngere Bevölkerung. Lebensmittelgeschäfte und Bankautomaten sind laut Umfrageergebnissen zwar besser erreichbar, aber auch hier treten Schwierigkeiten überwiegend beim älteren Teil der Einwohner*innen auf. Einen kurzen Fußweg von unter 10 Minuten zu Einrichtungen der Grundversorgung kann im Schnitt nur die Hälfte der über 65-jährigen bestätigen.

Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass viele Senior*innen nennenswerte Nachteile hinsichtlich der Daseinsvorsorge in ihrer Stadt bzw. ihrem Stadtteil erleiden. Die ermittelten Werte zeigen Schwachstellen der altersgerechten und barrierefreien Infrastruktur auf und legen einen bestehenden Handlungsbedarf seitens der verantwortlichen Kommunen nahe.

Die für die Studie verwendete Datengrundlage wurde vom Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB, dem Bundesamt für Kartograpfie und Geodäsie (BKG) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Verfügung gestellt. Lesen Sie bei Interesse zur Studie gern den gesamten Forschungsbericht.

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Wenn ein Mensch im Sterben liegt, ist dies für viele Familienmitglieder und Freund*innen, aber auch für Pflegepersonal seelisch kaum auszuhalten. Zu wissen, dass der Tod unmittelbar bevorsteht, kann sowohl der sterbenden Person als auch den Angehörigen Angst machen und in eine emotionale Krise führen. Für den Umgang mit dem Verlust eines geliebten Menschen gibt es kein universelles Rezept – was jedoch fast alle Trauernde gemeinsam haben, ist der Wunsch nach Unerstützung und Trost vor, während und nach dem Todesfall.

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Unter dem Titel „Begleitung am Lebensende: Ein Ratgeber für pflegende Angehörige“ wurde nun eine Broschüre veröffentlicht, welche alle Menschen ansprechen soll, die Menschen in ihrem Sterbeprozess begleiten. Kompakt, übersichtlich und sehr sensibel informiert er über einen angemessenen Umgang mit der sterbenden Person und erklärt, wie sich Menschen in ihren letzten Lebenswochen verhalten, welche Bedürfnisse sie haben und wie ihre Versorgung entsprechend angepasst werden kann. Sie erinnert aber auch an die Selbstfürsorge und listet Tipps für die Verarbeitung des Todes auf.

Der Ratgeber wurde von der 1997 gegründeten Zentralen Anlaufstelle Hospiz (ZAH) mit Sitz in Berlin entwickelt. Wer sich in der ohnehin äußerst belastenden Situation, eine nahestehende Person zu verlieren, befindet, soll nicht allein gelassen werden und möglichst viel Entlastung in der Bewältigung der mit dem Sterbeprozess einhergehenden Aufgaben erfahren. Die ZAH bietet allen Menschen mit einem nahenden oder bereits eingetretenen Todesfall in ihrem persönlichen Umfeld ein offenes Ohr sowie wichtige Informationen rund um Palliativpflege, das Verabschieden und Trauern, aber auch damit verbundene bürokratische Hürden.

Auch die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege beteiligte sich an der Erstellung des Ratgebers.

Den kostenlosen Ratgeber finden Sie hier zum Herunterladen. Neben einer deutschen Fassung ist dieser auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Vietnamesisch verfügbar. Außerdem existiert eine deutsche barrierefreie Version.

Darüber hinaus hat die ZAH eine umfassende Sammlung weiterer Informationen zu Pflege und Vorsorge zusammengestellt, auf die Sie ebenfalls kostenfrei zurückgreifen können.

Eine Übersicht der Hospiz- und Palliativangebote in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Seiten des Hospiz- und Palliativverbandes Schleswig-Holstein.

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Mit dem Renteneintritt verändert sich nicht nur der Alltag vieler Senior*innen – auch der Umgang mit Geld wandelt sich grundlegend. Einkommen und Ausgaben verschieben sich, neue Herausforderungen wie medizinische Kosten oder die optimale Verwaltung der Altersvorsorge treten in den Vordergrund. Umso wichtiger ist es, dass ältere Menschen über finanzielle Bildung verfügen: Sie ist ein entscheidender Faktor für Selbstbestimmung und finanzielle Sicherheit im Alter.

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Laut einer Erhebung der Deutschen Bundesbank verfügen Menschen im Alter zwischen 55 und 64 Jahren mit einem Medianvermögen von 241.100 Euro über die höchste Vermögensverteilung im Vergleich zu allen anderen Altersgruppen. In der Altersgruppe von 65 bis 74 Jahren beträgt der Median 193.300 Euro. Gleichzeitig gelten 2023 laut Bundeszentrale für politische Bildung etwa 18% der über 65 Jahren als armutsgefährdet.

Dazu berichtet die Tagesschau im Mai unter dem Titel „Finanzwissen bei Älteren oft mangelhaft“. Dabei bezieht sie sich auch auf eine Studie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus dem Jahr 2023. Demnach gibt es deutliche Unterschiede im Finanzwissen zwischen den Altersgruppen:

  • Senior*innen im Alter von 60 bis 79 Jahren erzielten im Schnitt 7,6 von zehn richtigen Antworten auf Finanzwissensfragen – weniger als die jüngeren Teilnehmenden, die im Durchschnitt 8,2 Fragen korrekt beantworteten.
  • Frauen schnitten mit durchschnittlich 7,6 richtigen Antworten etwas schlechter ab als Männer (8,4).
  • Personen mit maximal mittlerem Schulabschluss oder beruflicher Ausbildung erreichten im Schnitt 7,1 korrekte Antworten. Befragte mit Abitur, Meisterprüfung oder Hochschulabschluss kamen auf durchschnittlich 8,5.
  • Insgesamt konnten nur 21 % aller Teilnehmenden alle zehn Fragen richtig beantworten und verfügten somit über ein umfassendes Basiswissen. Durchschnittlich wurden acht Fragen korrekt beantwortet.

Dabei stehen insbesondere die Gruppen „Frauen“ und „geringe Bildung“ in einem nicht zu vernachlässigenden direkten Zusammenhang mit späteren Nachteilen im Alter: Bereits in der jungen Generation werden Diskriminierungsursachen reproduziert. Wie wir bereits in unserem Beitrag zum Deutschen Alterssurvey 2025 betonten, beginnt Altersdiskriminierung nicht erst im Alter. Sie hängt eng mit den sozioökonomischen Bedingungen der gesamten Biografie zusammen. Wenn also Frauen und Menschen mit mittlerem Bildungsabschluss schlechter in Finanzfragen abschneiden, erhöht dies das Risiko, auch in späteren Lebensphasen über geringeres Finanzwissen zu verfügen – mit allen Konsequenzen, wie etwa erhöhter Altersarmut.

Die Bewertung finanziellen Wissens ist nicht frei von einem gewissen generationellen Bias – besonders bei digitalen Themen wie Online-Vertragsabschlüssen oder Kryptowährungen zeigt sich bei älteren Menschen Nachholbedarf. Gleichzeitig schneiden sie beim Rendite-Risiko-Verständnis besser ab als Jüngere (91 % zu 82 %), was auf ein differenziertes Risikobewusstsein hinweist.

Was die BaFin-Studie allerdings ausklammert, ist die Frage, ob theoretisches Wissen auch in diszipliniertes Handeln umgesetzt wird – gerade angesichts des leichten Zugangs zu sogenannten Neobrokern, der zu Fehleinschätzungen verleiten kann. Entscheidend ist daher: Verstehe ich tatsächlich, was ich zu wissen glaube – und handle ich entsprechend? Damit bekommt besonders das „Rendite-Risiko-Verständnis“ einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert.

Wissen bleibt allerdings der erste Schritt. Genau hier fehlen aber Bildungsangebote. Mangelnde Förderung und soziale Herkunft begrenzen damit gerade für ältere Menschen die Möglichkeiten, vorhandene Lücken zu schließen. Wie die Wirtschaftspädagogin Prof. Dr. Carmela Aprea im Tagesschau-Artikel kritisiert: Während es gezielte Programme für Schüler*innen oder vermögende Frauen gibt, fehlen solche Formate für ältere Menschen fast vollständig.

Die Koordinierungsstelle der Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein bietet einen Flyer und eine Broschüre mit Informationen und Adressen für die Anlaufstellen vor Ort. Die Beratung ist dabei immer anonym und kostenlos.

Allerdings sollte eine ungleiche Vermögensverteilung nicht nur auf finanzielle Bildung reduziert werden. Dies würde der zu einfachen Idee entspringen, dass alle Menschen unter den gleichen Startbedingungen oder Rahmenbedingungen starten. Auch gibt es nachweisbare strukturelle Benachteiligungen auf dem Finanzmarkt, wie Anfang des Jahres die Finanwende Recherche mit Ihrer Studie zum Armutsnachteil belegte.

Mit finanzieller Bildung befassen sich seit diesem Jahr eine ganze Reihe von Forschungsprojekten in Deutschland. Eine Übersicht dieser Projekte finden Sie hier.

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Kulturelle Teilhabe mag in Deutschland auf den ersten Blick selbstverständlich und für alle zugänglich erscheinen, denn das Angebot ist mehr als reichhaltig: Fast 7.000 Museen, über 1.600 Kinos sowie hunderte Theater und Opern sorgen bundesweit für Begegnungen mit Kultur, Kunst, Musik und Ästhetik. Der Besuch kultureller Einrichtungen erfordert jedoch in jedem Fall ein gewisses Maß an Mobilität, über das nicht alle Menschen verfügen.

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Ältere, kranke und sehbehinderte Personen sind oftmals nicht dazu in der Lage, an die o. g. kulturelle Inhalte zu gelangen, sodass eine klare Benachteiligung vorliegt. Damit bleibt der Genuss kultureller Freizeitaktivitäten körperlich robusten Menschen vorbehalten. Auch Personen mit sozialen Ängsten oder finanziellen Schwierigkeiten ist ein Zugang zu diesen Angeboten möglicherweise eingeschränkt.

Die Gewerkschaft ver.di hat in einer Stellungnahme gefordert, das Recht auf Kultur im Grundrecht zu verankern.

Komplett auf Kultur verzichten muss allerdings niemand, denn das Projekt „Bei Anruf Kultur“ bietet Führungen durch Museen, Kunstgalerien und Ausstellungen an, an denen Sie von zu Hause aus teilnehmen können. Mehr als Ihr Telefon benötigen Sie dafür nicht – wählen Sie aus dem bereitgestellten Programm Veranstaltungen, die Sie ansprechend finden, und melden Sie sich kostenlos an. Im Anschluss erhalten Sie eine Telefonnummer, die Sie kurz vor Beginn der Veranstaltung wählen.

Erfahrene Referent*innen vor Ort beschreiben Ihnen bestmöglich Kunstwerke oder das Geschehen auf der Bühne, ohne dass Sie Ihre Wohnung verlassen müssen. Am Ende der einstündigen Führung haben Sie die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Anregungen und Rückmeldungen dazulassen. Das Angebot umfasst insgesamt elf Kategorien, die von Archäologie über Literatur bis hin zu Naturwissenschaften reichen. In der Regel findet eine Veranstaltung pro Werktag statt.

„Bei Anruf Kultur“ wurde im Rahmen der COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen, als sämtliche kulturelle Einrichtungen aufgrund der Lockdowns monatelang geschlossen bleiben mussten. Als Initiative des Blinden- und Sehbehindertenvereins Hamburg e.V. (BSVH) gestartet, nehmen mittlerweile kulturelle Zentren aus dem gesamten Land am Projekt teil.

Interessierte können sich zudem einen Überblick über das Programm verschaffen.

Einen genaueren Eindruck von „Bei Anruf Kultur“ erhalten Sie durch dieses kurze Video:

https://www.youtube.com/watch?v=w13oR0aL3gQ

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Digitale Teilhabe spielt zunehmend eine wichtige Rolle. Denn neue Technologien durchdringen alle Lebensbereiche, sie können den Verbleib in der Häuslichkeit bis ins hohe Alter erleichtern und die Vernetzung mit Familie, Freiwilligen und Fachkräften verbessern. Von sozial orientierten Technologien werden Menschen im Alter gerade im ländlichen Raum profitieren, ohne gezielte Förderung und Beratung geht es jedoch nicht.

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Unterschiedliche Projekte bieten in Schleswig-Holstein bereits Schulung und Beratung an (z. B. Wohlfahrtsverbände, Volkshochschulen, bürgerschaftlich organisierte Gruppen, Seniorenbeiräte und Medienprojekte). Jedoch adressiert landes- oder bundesweit kaum ein Projekt den expliziten Kontakt zu (älteren) Menschen, die von sich aus nicht den Weg in diese Schulungsangebote finden.

Konzept

Ziel im Konzept „Digitale Gesandte“ ist es, hier neue Zugangswege zu finden und zu eröffnen, die bei (älteren) Menschen Scheu, schlechte Mobilität, Angst vor Neuem und Unwissenheit über den Nutzen von digitaler Technik überwinden. Durch mehr Prävention sollen die Menschen dabei unterstützt werden, länger selbstbestimmt in der heimischen Umgebung zu leben. Niedrigschwellige, aktivierende Angebote mit dem Schwerpunkt digitaler Hilfen für ältere Menschen ohne Krise, Erkrankung oder Gefährdung sollen die Lücke schließen zwischen Prävention und Versorgung. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund einer zunehmenden Einsamkeit bei älteren Zielgruppen.

„Digitale Gesandte“ wurde vom Sozialministerium initiiert und gemeinsam mit der ews-group GmbH aus Lübeck konzipiert.

Das im Aufbau befindliche Netzwerk soll mit der vom Land beauftragten und laufenden Studie zur Einsamkeitsprävention verknüpft werden.

Projektumsetzung

Gleiches gilt für das Anfang 2025 gestartete Projekt „Digitale Gesandte“ beim SoVD Schleswig-Holstein bzw. in zwei SoVD-Modellregionen (Stadt Kiel und Kreis Dithmarschen). Das Sozialministerium Schleswig-Holsteins finanziert die Netzwerkarbeit hierzu und beteiligt sich aktiv daran. Das Projekt selbst wird von der Deutschen Fernsehlotterie gefördert.

Praxisleitfaden

Den "Gute-Praxis-Leitfaden" dieses Projektes können Sie direkt hier herunterladen.

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In Deutschland gelten über 300.000 Menschen aufgrund von schlechtem oder komplett fehlendem Sehvermögen als schwerbehindert. Auch viele weitere Personen leiden an starker Kurz- und/oder Weitsichtigkeit oder weiteren Augenkrankheiten wie Glaukom, Grüner- oder Grauer. Sie sind dadurch wiederholt Schwierigkeiten ausgesetzt, welche sich nicht immer mit Hilfe einer Brille oder durch Kontaktlinsen kompensieren lassen. Besonders auf den Konsum von Medien müssen viele Betroffene weitestgehend verzichten – ihre Möglichkeiten um kulturelle Teilhabe, das Einholen von Informationen sowie Kommunikation sind erheblich eingeschränkt.

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Die Mediengemeinschaft für blinde, seh- und lesebehinderte Menschen e. V. (kurz: MediBuS) möchte dies ändern. In Form eines Online-Archivs stellt sie verschiedene Formen deutschsprachiger barriefreier Literatur zusammen – dazu zählen E-Books, Hörbücher, Bücher in Blindenschrift sowie Bücher mit deutlich größerer Schrift.

Im Katalog können Sie nach Literatur Ihrer Wahl suchen und diese kostenlos ausleihen, sofern Sie sich vorher in einer der mit MediBuS kooperierenden Bibliotheken angemeldet haben. Dadurch erhalten Sie Zugriff auf über 100.000 Medien verschiedener Formen und Genres – vom Liebesroman bis zum Psychothriller. Alternativ können Sie auch eigene Vorschläge einreichen, wenn Ihr Wunschbuch nicht im Katalog enthalten ist.

MediBuS wurde 2004 im hessischen Marburg gegründet und setzt sich seitdem für die Verfügbarkeit, Produktion und Organisation barrierefreier Literatur ein. Auch bestehende Barrieren sollen nach Möglichkeit aufgehoben werden. Dies geschieht durch zahlreiche gemeinnützige Mitgliedsorganisationen, die auch untereinander im Austausch stehen und dafür sorgen, dass den Nutzer*innen ein möglichst breites Spektrum an Literatur zur Verfügung gestellt werden kann.

Weitere Projekte und Initiativen mit ähnlichen Zielen werden durch den Verein unterstützt, während MediBuS selbst von Aktion Mensch gefördert wird. Zudem wird sich, gemeinsam mit weiteren Verbänden und Organisationen, auf politischer Ebene für die Stärkung der Rechte von sehbehinderten Menschen eingesetzt.

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Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steigt und setzt sich insbesondere aus Senior*innen zusammen, die altersbedingt auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind. Ergänzend hierzu verfügen auch jüngere Menschen aufgrund von Erkrankungen über eine Pflegestufe und haben somit Anspruch auf entsprechende Versorgung. Ohne ein funktionierendes Pflegesystem würden zahlreiche Patient*innen nur wenige Tage überleben – umso erschreckender sind die Ergebnisse einer Umfrage.

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Von den 4.500 befragten Personen zwischen 16 und 70 Jahren äußerten ca. 65 %, dass sie das Pflegesystem hierzulande als unzureichend empfinden, während eine Reform dessen sogar von über drei Vierteln befürwortet wird. Ein häufig genannter Grund für diese Mängel ist die systematische Bevorzugung wohlhabenderer Personen – so gaben 92 % an, dass sie der Meinung sind, dass die Qualität der Pflege unmittelbar mit dem Kontostand zusammenhänge. Parallel dazu äußerten zwei Drittel der Befragten Zweifel daran, sich eine angemessene Pflege leisten zu können.

Die deutliche Mehrheit der Befragten spricht sich für eine stärkere staatliche Finanzierung des Pflegesystems aus, v. a. hinsichtlich des demographischen Wandels, der mehr Pflegebedürftige hervorbringen werde. Verglichen mit anderen europäischen Ländern zeigt sich eine klare Unterfinanzierung des deutschen Pflegesystems.

Der Blick über die eigenen Staatsgrenzen hinaus offenbart auch eine grundsätzlich zufriedenstellendere Situation. Ein Beispiel hierfür sind die skandinavischen Staaten, in denen pflegerische Berufe einen besseren Ruf und mit höhere Löhnen bedeuten als in Deutschland. Der Personalmangel spielt in Deutschland eine größere Rolle als im Norden: Norwegen hat mehr als doppelt so viele Pflegekräfte pro Kopf wie Deutschland und liegt damit international an der Spitze. Das dortige Gesundheitssystem gewährt allen Menschen – unabhängig vom Einkommen – dieselben Leistungen, indem alle Bürger*innen mit Steuern das System finanzieren.

Der gesamte Pflegereport der DAK kann hier heruntergeladen werden.

Bezogen auf die Palliativ- und geriatrische Pflege schneidet gemäß einer Forschung von The Economist Intelligence Unit Großbritannien am besten ab. Die Ursache dafür wird neben dem grundsätzlichen Wohlstand des Landes auch in dem hohen Engagement für diesen Pflegebereich seitens der Regierung und der Gesellschaft verortet. Durch Vereinsarbeit kann dort die Pflege mitsamt des Personals besser finanziert werden und auch das britische Gesundheitssystem erweist sich als sehr kompatibel mit dieser Herangehensweise.

Eine der größten Herausforderungen des deutschen Pflegesystems ist die zukünftige Finanzierung, die bereits jetzt nicht mehr angemessen gewährleistet werden kann. Diverse Verbände und Organisationen fordern schon lange umfangreiche Neuerungen, durch die die Pflege bezahlbarer und gerechter werden soll.

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Am 08. Mai 1945 kam es zur Kapitulation der deutschen Wehrmacht, womit das Ende des Zweiten Weltkrieges so gut wie besiegelt war. Der tödlichste Krieg der Weltgeschichte forderte ca. 65 Millionen Menschenleben und hat gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Umbrüche mit sich gezogen, die bis heute spürbar sind. Dies gilt v.a. für Deutschland, das für viele Historiker*innen als klarer Aggressor des Zweiten Weltkrieges benannt wird und jahrelang schwersten Angriffen auf Städte ausgesetzt war. Noch immer gilt dieses Thema in vielen Lebensbereichen als tabuisiert.

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Inzwischen sind 80 Jahre vergangen und erneut herrschen internationale Konflikte von einer zum Teil erheblichen Tragweite. Täglich lassen sich Berichte und Bilder aus Kriegsgebieten wie der Ukraine oder dem Gazastreifen finden und auch die Politik vieler NATO-Staaten orientiert sich seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vermehrt an Aufrüstung und zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen. Besonders Zeug*innen des Zweiten Weltkrieges fühlen sich dadurch oft an die eigenen, möglicherweise verdrängten Erlebnisse erinnert.

Umso wichtiger ist es in diesen Tagen, auf das unsagbare Leid, das mit jedem Krieg einhergeht, aufmerksam zu machen, wie es auch die 2001 gegründete AGE Platform Europe tut. Ihr gehören über 100 Seniorenorganisationen aus ganz Europa an, darunter auch die BAGSO sowie HelpAge Deutschland mit Beobachterstatus. Der Dachverband repräsentiert seniorenpolitische Interessen und setzt sich für ihre europaweite Durchsetzung ein, weshalb auch eine enge Zusammenarbeit mit der Europäischen Union (EU) besteht.

In einer offiziellen Erklärung unter dem Titel „Den Frieden retten, die Demokratie verteidigen und die Freiheit in einem starken Europa fördern“ mahnt die AGE Platform Europe, Krieg nicht zu verharmlosen oder gar zuzulassen, und erinnert an die Generation, die während des Zweiten Weltkrieges geboren wurde und schon im jungen Alter mit unmenschlichen Zuständen konfrontiert war. Zeitgleich werden alle Menschen, die am Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur beteiligt waren, für ihren Beitrag gelobt. Dies schließt auch die Wahrung von Frieden und Stabilität mit ein.

„Wir müssen uns daran erinnern, dass uns Frieden, Demokratie und Freiheit nicht ein für allemal gewährt werden. Sie müssen jeden Tag unterstützt und verteidigt werden, sonst zerbrechen sie“ heißt es in der Stellungnahme, die gegen sämtliche Konflikte mit Einsatz von Waffengewalt eintritt und betont, dass sich die Geschichte auf keinen Fall wiederholen dürfe, zumal die aktuelle Weltlage als besorgniserregend bis erschreckend eingeschätzt wird. Auch spricht sich die AGE Platform Europe klar dafür aus, älteren Menschen im Ernstfall Schutz und die bestmögliche Versorgung zu leisten.

Die gesamte Erklärung können Sie als PDF-Datei hier nachlesen.

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„Jede dreizehnte Person zwischen 43 und 90 Jahren fühlt sich aufgrund des Alters diskriminiert“. Zu diesem Ergebnis kommt der Deutsche Alterssurvey. Demnach empfinden 7,7 Prozent der Menschen in der zweiten Lebenshälfte, dass sie aufgrund ihres Alters benachteiligt werden.

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Der Deutsche Alterssurvey (DEAS) zeigt, dass Altersdiskriminierung vor allem in der medizinischen Versorgung (3,7 %) und bei der Arbeit bzw. Arbeitssuche (3,6 %) vorkommt. Etwas seltener wurden Diskriminierungserfahrungen im Alltag (3,0 %), bei Geldangelegenheiten (2,3 %) und bei Behördengängen (1,5 %) angegeben. Fast die Hälfte der Betroffenen berichtete von Altersdiskriminierung in mehreren Lebensbereichen.

Besonders einkommensschwächere Menschen geben häufiger an, Benachteiligung aufgrund ihres Alters zu empfinden. Gleichzeitig berichten sie häufiger von Benachteiligungen im Arbeitsumfeld, bei der medizinischen Versorgung und im Alltag.

Ähnlich sieht es bei Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen aus. Auch sie erleben häufiger Altersdiskriminierung als der Durchschnitt. Dies ist vor allem im Bereich der medizinischen Versorgung problematisch, da gerade gesundheitlich beeinträchtigte Menschen auf eine gute und diskriminierungsfreie Behandlung angewiesen sind.

Es deutet sich wenig überraschend an, dass auch beim Thema Altersdiskriminierung Menschen, die bereits aufgrund ihres sozioökonomischen Status oder ihrer Gesundheit benachteiligt sind, sich auch häufiger mit Altersdiskriminierung konfrontiert sehen. Da Armut und gesundheitliche Einschränkungen in der Regel nicht plötzlich auftreten, liegt die Vermutung nahe, dass Menschen, die bereits in der ersten Lebenshälfte mit Diskriminierung aufgrund ihres Status und möglicher Einschränkungen zu tun hatten, auch in der zweiten Lebenshälfte häufiger mit Altersdiskriminierung konfrontiert werden.

Svenja Spuling, Erstautorin der Studie, weist zudem darauf hin, dass die tatsächliche Verbreitung möglicherweise noch unterschätzt werden könnte. Da lediglich nach der empfundenen Diskriminierung gefragt wird, besteht die Gefahr, dass ein geringes Problembewusstsein für Altersdiskriminierung nicht erfasst wird. Betroffene würden ihre Benachteiligungen dabei gar nicht erst als solche wahrnehmen und daher nicht melden.

Insgesamt kommt der DEAS zum erwartbaren Ergebnis, dass Altersdiskriminierung das Wohlbefinden, die Gesundheit und Langlebigkeit der Betroffenen beeinträchtigt und gesellschaftliche Kosten verursacht, indem das Potenzial der älteren Generation ungenutzt bleibt.

Um dem entgegenzuwirken, finden sich drei Vorschläge im Newsletter des DEAS:

  • Förderung komplexer Altersbilder (z. B. durch das Programm „Altersbilder“ des BMFSFJ)
  • Pädagogische Bildungsformate und Aufklärungskampagnen gegen Ageismus
  • Intergenerationale Programme zur Stärkung des Austauschs zwischen Jung und Alt

„Davon können nicht nur Ältere, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes profitieren – am meisten jedoch bestimmte Risikogruppen wie armutsgefährdete oder gesundheitlich eingeschränkte Personen“, heißt es. Ein Fokus auf „Aufklärungskampagnen“ und „intergenerationale Programme“ könnte dazu führen, dass insbesondere bei Gruppen mit mehrfacher Diskriminierung nicht differenziert werden kann, welches Merkmal zur Diskriminierung führt. Damit könnten mögliche strukturelle Probleme, die bereits in früheren Lebensphasen beginnen und sich in späteren Lebensphasen durch Altersdiskriminierung lediglich verstärkt zeigen, übersehen werden.

Altersdiskriminierung hat damit eine akute und eine präventive Ebene. Akut geht es darum, Diskriminierung älterer Menschen aufzudecken und zu bekämpfen. Präventiv sollte Altersdiskriminierung durch eine verbesserte Sozialpolitik vermieden werden, die früh ansetzt, Armut und Krankheit abmildert und Menschen frühzeitig stärkt. Für die Interessenverbände und weitere Akteure, die sich gegen Altersdiskriminierung engagieren, kann es daher hilfreich sein, zu unterscheiden, ob Diskriminierung aufgrund des Alters stattfindet oder ob das Alter „lediglich“ ein Verstärker bereits vorhandener Diskriminierungen ist.

Der DEAS wird seit fast drei Jahrzehnten durchgeführt und vom BMFSFJ gefördert. Unter folgendem Link finden Sie den Deutschen Alterssurvey 2025 als PDF.

Des Weiteren finden interessierte hier unsere früheren Artikel zu den Alterssurvey der vergangenen Jahre.

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