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In Kliniken und Pflegeeinrichtungen gehört die Verpflegung durch warme Mahlzeiten zum festen Versorgungsangebot. Die Qualität und Vielfalt der Speisen können sich erheblich auf die Gesundheit der Patient*innen und Bewohner*innen auswirken. Gerade für pflegebedürftige Menschen spielt Ernährung eine wichtige Rolle, da viele von ihnen nicht mehr selbstständig einkaufen, Mahlzeiten auswählen oder zubereiten können. Darüber hinaus ist gemeinsames Essen oft auch ein wichtiger sozialer Faktor und kann Begegnung und Teilhabe fördern.

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Vor diesem Hintergrund haben verschiedene Verbände, darunter die Verbraucherzentrale und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO), ein zwölfseitiges Positionspapier veröffentlicht. Darin appellieren sie an die Politik, allen Menschen Zugang zu gesunder Ernährung zu ermöglichen – insbesondere jenen, die aufgrund von Alter oder Krankheit besonders auf eine gute Versorgung angewiesen sind. Gesunde Ernährung dürfe keine Frage der finanziellen Möglichkeiten sein, sondern müsse selbstverständlich sein.

Die beteiligten Verbände fordern eine „nachhaltige, sozial gerechte und gesundheitsfördernde Gemeinschaftsverpflegung“ und sehen darin ein wichtiges Instrument für Prävention, Bildung, Teilhabe und Klimaschutz. Das Positionspapier formuliert fünf zentrale Forderungen.

Stärkerer Fokus auf die DGE-Qualitätsstandards

Die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) sollen konsequenter umgesetzt, kontrolliert und bundesweit stärker vereinheitlicht werden. Dazu gehören auch Schulungen für Mitarbeitende sowie die Förderung entsprechender Projekte durch Bund und Länder.

Gestaltung einer gesundheitsfördernden Verpflegungsumgebung

Nach Auffassung des Bündnisses beeinflusst das Umfeld das Ernährungsverhalten maßgeblich. Deshalb sollen gesundheitsfördernde Rahmenbedingungen gezielt geschaffen werden. Für Pflegebedürftige wird unter anderem das Modell eines „offenen Mittagstisches“ vorgeschlagen. Zudem sollen Ernährungsberatung, die Verfügbarkeit von Trinkwasser sowie die Ausstattung von Gemeinschaftsküchen gestärkt werden. Auch die Aus- und Weiterbildung von Hauswirtschaftskräften wird als wichtig angesehen.

Finanzierbarkeit der Verpflegung

Viele Einrichtungen, darunter Pflegeheime, Schulen und Kitas, verweisen auf begrenzte finanzielle Spielräume. Dies erschwert teilweise die Bereitstellung ausgewogener und bedarfsgerechter Mahlzeiten. Besonders Menschen mit Lebensmittelunverträglichkeiten oder speziellen Ernährungsbedürfnissen erhalten nicht immer passende Angebote. Das Bündnis fordert deshalb eine stärkere finanzielle Absicherung der Gemeinschaftsverpflegung sowie eine Weiterentwicklung der bestehenden Versorgungsstrukturen.

Ernährungsbildung stärken

Kenntnisse über gesunde Ernährung können dazu beitragen, das eigene Ernährungsverhalten bewusster zu gestalten. Pflege- und Hauswirtschaftspersonal kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Angebote zur Ernährungsbildung sollen nach Ansicht der Verbände flächendeckender verfügbar werden. Gleichzeitig wird ein Ausbau von Beratungsangeboten gefordert.

Fortbildung und Sensibilisierung

Die Gemeinschaftsverpflegung umfasst zahlreiche organisatorische und fachliche Anforderungen. Um eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen, sollten Kenntnisse im Bereich Ernährung regelmäßig aufgefrischt und erweitert werden. Die Verbände sprechen sich dafür aus, Mitarbeitende stärker für die gesundheitlichen Folgen einer unzureichenden oder nicht bedarfsgerechten Ernährung zu sensibilisieren.

Das vollständige Positionspapier steht online als PDF-Datei zur Verfügung.

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Bereits 2024 erschien die Broschüre „Demenz und queer“ für Schleswig-Holstein. Das Modellprojekt stieß auf große Resonanz und machte deutlich, dass bundesweit Bedarf an Orientierung und Sensibilisierung für die Lebensrealitäten queerer Menschen mit Demenz besteht. Daraufhin schlossen sich das Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe Demenz zusammen, um eine bundesweit nutzbare Ausgabe zu veröffentlichen.

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Menschen mit Demenz verlieren nach und nach Erinnerungen und damit oft auch den Zugang zu wichtigen Teilen ihrer Biografie. Gleichzeitig können weit zurückliegende Erlebnisse wieder stärker in den Vordergrund treten. Für queere Menschen kann dies besondere Herausforderungen mit sich bringen. Diskriminierungserfahrungen, Ausgrenzung oder frühere Lebenssituationen können erneut präsent werden. Gerade ältere queere Menschen haben teilweise strafrechtliche Verfolgung erlebt oder waren gezwungen, ihre Identität zu verbergen und in gesellschaftlich erwarteten Rollen zu leben. Mit fortschreitender Demenz kann es zudem vorkommen, dass Hemmschwellen sinken und Menschen sich erstmals oder erneut gegenüber ihrem Umfeld outen.

Die Broschüre möchte diese Perspektiven sichtbar machen und Angehörigen, Fachkräften, Beratungsstellen sowie Einrichtungen Orientierung bieten. Sie verbindet fachliche Informationen mit praxisnahen Empfehlungen und soll dazu beitragen, Diskriminierung vorzubeugen sowie Unsicherheiten im Umgang mit queeren Menschen mit Demenz abzubauen.

In einer Pressemitteilung der Deutschen Alzheimer Gesellschaft vom 8. Juni 2026 betont Anneke Wilken-Bober vom Kompetenzzentrum Demenz in Schleswig-Holstein die Bedeutung von Verbündeten, sogenannten Allies, die sich für die LSBTIQ* Community einsetzen:

„Menschen mit Demenz sind nicht nur hetero und weiß. Vielfalt lebt vom Mitmachen und es braucht viele Menschen, die sich positionieren. Jahrzehntelang haben beispielsweise Lesben, Schwule und auch Trans* Personen um Sichtbarkeit gekämpft. Sie brauchen sogenannte ‚Allies‘, Verbündete: Menschen, die sich in unserer immer noch stark heteronorm geprägten Gesellschaft für sie einsetzen, im Kleinen und im Großen.“

Menschen mit Demenz sind in besonderem Maße auf ein respektvolles und unterstützendes Umfeld angewiesen. Umso wichtiger ist es, dass Angehörige, Pflegekräfte und andere Bezugspersonen sensibel auf unterschiedliche Lebensrealitäten eingehen und Diskriminierung entgegenwirken.

Mit „Demenz und queer – Vielfalt denken, sehen, ermöglichen“ liegt nun eine überarbeitete bundesweite Ausgabe vor. Ergänzend wurde eine Hörversion veröffentlicht, um die Barrierefreiheit des Angebots zu verbessern. Neu hinzugekommen ist unter anderem ein zusätzliches Kapitel zu Begrifflichkeiten unter dem Titel „Miteinander sprechen“.

Die Broschüre kann im Shop der Deutschen Alzheimer Gesellschaft kostenlos als PDF heruntergeladen oder als Druckversion bestellt werden. Ergänzend steht ein Informationsplakat zur Verfügung.

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Menschen mit Demenz sind in Deutschland rechtlich nicht in allen Bereichen ausreichend abgesichert. Um ihre Rechte insbesondere mit Blick auf Teilhabe, Unterstützungsleistungen und Versorgung zu stärken, wurde die Nationale Demenzstrategie ins Leben gerufen.

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Der Rechtswissenschaftler Thomas Klie aus Hamburg hat sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Weiterentwicklung der Nationalen Demenzstrategie beschäftigt. Im Mittelpunkt seiner Expertise steht die Würde von Menschen mit Demenz, die seiner Einschätzung nach in der Praxis noch immer nicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese Würde umfasst sämtliche Menschenrechte und setzt einen respektvollen Umgang voraus, der frei von Diskriminierung, Herabwürdigung und Benachteiligung ist.

Die im Januar 2026 veröffentlichte, mehr als 160 Seiten umfassende Expertise untersucht verschiedene Rechtsgebiete – darunter das Zivil-, Familien- und Strafrecht – auf mögliche Verbesserungen für Menschen mit Demenz. Grundlage der Analyse sind die Nationale Demenzstrategie, Fachliteratur sowie Gespräche mit Expert*innen. Ziel ist es, rechtliche Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die Menschen mit Demenz ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben erleichtern können.

Klie diskutiert unter anderem die Einführung eines „Rechts auf Demenz“. Darüber hinaus enthält die Expertise konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung bestehender Regelungen. So wird beispielsweise angeregt, den rechtlichen Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu überprüfen. Auch eine flächendeckende Gewaltprävention wird gefordert, da Menschen mit Demenz überdurchschnittlich häufig von psychischer oder körperlicher Gewalt betroffen sind. Zudem spricht sich die Expertise dafür aus, Unterstützungsangebote stärker an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen auszurichten und ehrenamtliche Angebote dauerhaft in kommunale Strukturen einzubinden.

Eine zentrale Rolle spielen dabei die Themen gesellschaftliche Teilhabe sowie die medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen mit Demenz. Beide Bereiche werden in der Expertise aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet und waren auch Gegenstand der Fachgespräche mit Expert*innen. Die dort gewonnenen Erkenntnisse flossen in die Analyse ein.

Thomas Klie verfasste die Expertise im Auftrag der Nationalen Demenzstrategie und des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA).

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Derzeit leben in Schleswig-Holstein über 70.000 Menschen mit Demenz – Tendenz steigend. Gerade im ländlich geprägten Norden stellt dies Betroffene, Angehörige und Fachkräfte vor große Herausforderungen. Lange Wege, fehlende Fachkräfte und ein begrenztes Angebot zur Entlastung pflegender Angehöriger führen vielerorts zu Versorgungslücken. Das Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein versucht, diesen entgegenzuwirken. 

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Als Projekt der Alzheimer Gesellschaft Schleswig-Holstein versteht sich das Zentrum als zentrale Anlaufstelle für Menschen mit Demenz, ihre Angehörigen sowie weitere Akteur*innen im Bereich Pflege und Beratung. Es vernetzt unter anderem Ärzt*innen, Sozialarbeitende und Beratungsstellen, bietet Fortbildungen an und unterstützt dabei, Angebote für Betroffene und Angehörige auszubauen. 

Auch in diesem Jahr bietet das Kompetenzzentrum wieder zahlreiche Online- und Präsenzfortbildungen an. Das Jahresprogramm kann auf der Webseite des Zentrums als PDF heruntergeladen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, individuelle Fortbildungen, Workshops und Schulungen gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum zu planen.

Darüber hinaus organisiert das Kompetenzzentrum regelmäßig Fachtagungen. Die entsprechenden Termine sind ebenfalls online einsehbar. Beim diesjährigen Norddeutschen Fachtag Demenz, der am 17.04.2026 in Norderstedt stattfand, stand beispielsweise das Thema Demenzprävention im Mittelpunkt.

Neben den Fachveranstaltungen gibt es auch zahlreiche Angebote, die sich gezielt an Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen richten. Das Spektrum reicht von kostenfreien, begleiteten Wanderungen in Kiel über Tanzangebote für Menschen ab 60 Jahren im Kreis Pinneberg bis hin zu Grundpflegekursen für Angehörige im Kreis Ostholstein, die über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Hier können Interessierte gezielt nach Angeboten in ihrer Region und den angrenzenden Kreisen suchen.

Ergänzend dazu informiert das Kompetenzzentrum über Beratungsangebote in ganz Schleswig-Holstein. Über den digitalen Demenzwegweiser lassen sich Einrichtungen und Unterstützungsangebote im gesamten Bundesland finden. Dazu gehören beispielsweise die Musterwohnungen für Menschen mit Demenz in Norderstedt. Diese können zu festen Terminen vor Ort besichtigt werden, zusätzlich ist eine digitale 360°-Besichtigung möglich. Darüber hinaus stellt das Kompetenzzentrum verschiedene Broschüren und Informationsmaterialien zum Download bereit.

Bei Fragen oder Anmerkungen ist das Kompetenzzentrum Demenz Schleswig-Holstein montags bis freitags zwischen 8:30 Uhr und 12:30 Uhr telefonisch sowie per Fax oder E-Mail erreichbar. Die Kontaktdaten finden sie hier.

Außerdem besteht die Möglichkeit, den Newsletter zu abonnieren, um über aktuelle Angebote und Veranstaltungen informiert zu bleiben.

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Das Thema Geld ist in der Gesellschaft eines, über das ungern gesprochen wird. Besonders wenn Geldsorgen bestehen, redet kaum jemand darüber. Zu groß sind Scham und die Angst vor Verurteilung. Gerade ältere Menschen nehmen finanzielle Probleme häufig als persönliches Versagen wahr und suchen daher spät oder gar keine Unterstützung.

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Gerade im Alter kann es jedoch durch den Renteneintritt, plötzliche Pflegebedürftigkeit oder höhere Gesundheitsausgaben schnell zu finanziellen Engpässen kommen. „Die Scham, staatliche Leistungen oder Hilfsangebote anzunehmen, ist jedoch gerade bei Älteren groß“, so die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) in ihrer Pressemitteilung zur Neuauflage ihres Ratgebers „Schuldenfrei im Alter“.

Der Ratgeber erschien erstmals 2014 und wird seitdem fortlaufend aktualisiert. Die neueste, fünfte Auflage vom Februar 2026, die vom Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde, zeigt, wie sich Überschuldung im Alter vermeiden lässt und welche Hilfsangebote es im Falle finanzieller Schwierigkeiten gibt. Zudem informiert die Broschüre über Ansprüche auf staatliche Leistungen, Möglichkeiten der Schuldnerberatung sowie über Wege, die eigene finanzielle Situation frühzeitig zu stabilisieren. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2024 zeigt, dass Personen über 65 im Durchschnitt die höchste Verschuldung aufweisen und zudem schwieriger als jüngere Personen aus der Verschuldung herauskommen, da das Verhältnis von Schuldenhöhe zu Einkommen deutlich ungünstiger ist.

Angesichts steigender Lebenshaltungskosten gewinnt das Thema Altersarmut zusätzlich an Bedeutung. Fachleute betonen, dass präventive Angebote und niedrigschwellige Beratungsstrukturen entscheidend sind, um finanzielle Notlagen frühzeitig abzufedern.

Der Ratgeber kann kostenfrei über die BAGSO-Webseite heruntergeladen und bestellt werden. Auch per E-Mail (bestellungen@bagso.de) oder telefonisch (0228 2499930) kann die Broschüre bestellt werden. Damit soll möglichst vielen Betroffenen ein einfacher Zugang zu Informationen und Unterstützung ermöglicht werden.

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In ganz Schleswig-Holstein wurden interaktive Angebote für Menschen ab 50 Jahren angeboten, welche an einer Förderung und Weiterentwicklung ihrer Medienkompetenzen interessiert waren. Die Bedienung digitaler Endgeräte sowie ein sicherer und zeitgleich sensibilisierter Umgang mit sozialen Medien stellen in einem durch Technologie geprägten Alltag essentielle Kompetenzen dar. Wissenslücken und Skepsis diesbezüglich finden sich in allen Generation wieder.

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Ausrichter der Reihe an Veranstaltungen war Eingeloggt! Schleswig-Holstein, eine aus der Körber Stiftung heraus entstandene Initiative, deren Ziel darin besteht, älteren Menschen partizipativ, gemeinschaftlich und möglichst barrierefrei den Zugang zu digitalen Angeboten zu erleichtern, damit diese sich in virtuellen Räumen sicher und angstfrei bewegen können. Den Vorsitz hatten Grünen-Politikerin Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein und Cornelia Schmachtenberg (CDU), Landesministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, inne.

Im Rahmen der Eingeloggt!-Woche in Schleswig-Holstein wurden bis einschließlich Sonntag, den 22. März, 131 Aktionen für Interessierte angeboten. Unter anderem wurden Themen wie Online-Banking, Fotografie, Online-Shopping, Künstliche Intelligenz sowie das Recycling elektronischer Geräte behandelt. Berücksichtigt wurde dabei auch der Gemeinschaftssinn, um nebenbei Einsamkeit entgegenzuwirken und Möglichkeiten zum Austausch zu schaffen.

Parallel dazu fanden auch außerhalb Schleswig-Holsteins entsprechende Veranstaltungen statt, beispielsweise in Hamburg, Kassel, Bielefeld, Heidelberg und Oldenburg, da Eingeloggt! in einigen weiteren Bundesländern aktiv ist.

Nicht nur öffentliche Vereine und Kommunen konnten einen Beitrag zur Veranstaltungswoche leisten – Eingeloggt! Schleswig-Holstein betont ausdrücklich, dass auch Privatpersonen willkommen seien, eigene Ideen für Projekte und Aktionen zu entwickeln und diese im Rahmen der Eingeloggt!-Woche durchzuführen.

Viele der Angebote der Aktionswoche finden auch regelmäßig statt. Eine Übersicht über alle Angebote findet sich im Programm-Flyer. Eine Liste von Anbieter*innen ist hier einsehbar.

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In einer Pressemitteilung vom 3. Dezember hat Samiah El Samadoni, die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, alle sozialrechtlichen Änderungen für das neue Jahr aufgeführt. Neben Themen wie Bürgergeld und BAföG werden einige der ab 2026 geltenden Regelungen sich auch auf Senior*innen auswirken.

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Zum Einen sind Umstrukturierungen in der sozialen Pflegeversicherung geplant. Gesetzlich Versicherte zahlen weiterhin Beiträge in Höhe von 3,6 % ein, privat Versicherte sollen dagegen aufgrund der gestiegenen Leistungsabgaben deutlich mehr als bislang in die Pflegekassen einzahlen – die genaue Höhe hängt von mehreren Faktoren ab. Das für die GPV verfügbare Darlehen der Bundesregierung wird mehr als verdoppelt und beträgt ab dem neuen Jahr somit 3,2 Milliarden Euro. Mit dieser Maßnahme wird sich das Umgehen von Leistungskürzungen erhofft.

Darüber hinaus gab es Initiativen, die Vorschriften um den verpflichtenden Beratungsbesuch für Pflegebedürftige nach §37 Abs. 3 SGB XI zu lockern, doch eine Umsetzung dessen steht noch nicht endgültig fest. Betroffen wären Leistungsberechtigte mit Pflegegrad 2 bis 5, welche bis auf das reguläre Pflegegeld keine weiteren Leistungen in Anspruch nehmen.

Ferner tritt mit Beginn des Jahres 2026 das Aktivrentegesetz in Kraft, welches immer wieder Gegenstand lebhafter politischer Debatten war. Es erlaubt Personen, welche das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, über den Ruhestand hinaus für bis zu 2.000 € monatlich einer Beschäftigung nachgehen zu können, ohne dass dabei Steuern anfallen. Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sollen jedoch auch in der Aktivrente gezahlt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes beabsichtigt die schwarz-rote Bundesregierung eine Stärkung der Wirtschaft.

Ab dem 1. Juli 2026 sollen die Renten um etwa 3,7% steigen, was ziemlich genau dem Wert des Vorjahres entspricht. Die genaue Höhe des Anstiegs wird von der Bundesregierung im kommenden Frühjahr bekanntgegeben, sobald die Werte der Lohnentwicklung des Vorjahres feststehen.

Auch Menschen mit Behinderungen werden die gesetzlichen Neuerungen voraussichtlich zu spüren bekommen. So wird der Behindertenpauschbetrag, der Betroffenen zusteht, um diese bei anfallenden Kosten im Rahmen ihrer Behinderung vor zusätzlichen Steuern zu bewahren, ab 2026 nur noch in elektronischer Form beantragt werden dürfen. Zudem können Menschen mit einer schweren Behinderung ab dem neuen Jahr erst mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen, was einer Verschiebung um zwei Jahre nach hinten entspricht. Das im vergangenen Sommer in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz soll ab Januar konsequenter verfolgt werden – primär sollen digitale Endgeräte sowie zugehörige Apps und Websites ab sofort flächendeckender über Barrierefreiheit verfügen und damit benutzerfreundlicher werden.

Die Pressemitteilung mit allen nennenswerten Änderungen des Sozialrechts zum Nachlesen können Sie online abrufen.

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Die gegenwärtige Qualität der Pflege in Deutschland hat bereits aus mehrerlei Gründen spübar nachgelassen – eine Entwicklung, die sich ohne gegensteuernde Maßnahmen aller Voraussicht nach fortsetzen wird. Die Techniker Krankenkasse spricht vom höchsten Krankenstand aller Zeiten unter Pflegefachkräften, doch auch die Zahl der unbesetzten Arbeitsplätze steigt immer mehr, was für das Personal einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Auch gehen deutlich mehr Pflegefachkräfte (z.T. aufgrund der Arbeitsbedingungen auch verfrüht) in Rente als neue Pfleger*innen nachrücken.

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Eine Stabilisierung des Systems könnte durch Künstliche Intelligenz (KI) sowie einen Ausbau digitaler Infrastrukturen erfolgen. Die der SPD nahestehenden Friedrich-Ebert-Stiftung hat sich mit einer effizienten und auf das Pflegesystem abgestimmten Inklusion von KI beschäftigt. Oftmals mangelt es nicht nur an finanziellen Mitteln, sondern auch an digitalen Kompetenzen, welche für die Einbindung digitaler Hilfsmittel in die Pflege eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt nicht nur für Alten- und Pflegeeinrichtungen, sondern auch für Krankenhäuser, in welchen sich ebenfalls ein deutlicher Personalmangel abzeichnet.

In einer Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung werden vier Handlungsfelder benannt, die bei der Anwendung von KI in der Pflege berücksichtigt werden sollen. Zum Einen steht das Schließen von Evidenzlücken im Vordergrund. Dies meint, einen Überblick über die Wirkung von KI-basierten Anwendungen zu gewinnen, indem beispielsweise Erfahrungen aus bisherigen Pilotprojekten rund um Digitalisierung zusammengetragen werden. Metastudien sollen diesen Prozess unterstützen. Zuletzt seien auch arbeitsrechtliche Veränderung zu vollziehen, die es den Beschäftigten ermöglichen, interne Strukturen aufzubrechen und somit innerbetriebliche Dynamiken zu entzerren, damit die KI in diesen einen Platz findet.

Ebenso bedeutsam ist das flächendeckende Überzeugen der Pflegefachkräfte vom tatsächlichen Nutzen KI-verwandter Methoden. Der zumeist zweifelnde Haltung des Pflegepersonals kann durch einen regen, akteursübergreifenden Austausch begegnet werden, um diese von den Vorteilen digitaler Anwendungsmöglichkeiten zu überzeugen. Umfragen zur Nutzung einzelner digitale Angebote helfen zudem dabei, Bedürfnisse und Schwachstellen zu lokalisieren und ggf. zu beheben. Erkenntnisse aus Theorie und Praxis sollen dadurch gebündelt und an geeigneter Stelle ausgeweitet werden.

Als drittes Handlungsfeld wird anvisiert, bewährte Methoden zu erhalten und stärker zu fördern. Ein Zuschuss für Pflegeeinrichtungen zwecks Investition digitaler Anwendungen besteht noch bis 2030 – davon abgesehen ist insbesondere die Langzeitpflege auf eine ausreichende gesetzlich vorgeschriebene Förderung und Refinanzierung angewiesen, um digitale Angebote wahrnehmen zu können. Dabei soll stets die Menge und Art der Anwendungen in einem realistischen bzw. effektiven Rahmen gehalten werden, um zu vermeiden, dass beispielsweise die Bedienung der Kombination digitaler Elemente den Zeitaufwand nicht wie angedacht verringert, sondern erhöht.

Zuletzt gilt es, das Potenzial der Pflegefachkräfte gezielter zu nutzen und deren Kompetenzen und Entscheidungen in innerbetrieblichen Angelegenheiten mehr Bedeutung beizumessen. Gleichzeitig möchte man Fehlwirkungen verhindern, um weder den Ruf von KI zu gefährden, noch Pfleger*innen damit unnötig zu belasten. Das Fundament für eine Digitalisierung der Pflege – etwa durch eine verbesserte Infrastruktur – ist hierfür genauso unverzichtbar wie eine überlegte Organisation bezüglich des Arrangements und der Bedienung digitaler Anwendungen. Diese müssen im Vorfeld auf ihre Tauglichkeit für den Betrieb geprüft und bei Bedarf umprogrammiert werden, was in der Regel umfassende IT-Kenntnisse voraussetzt. Eine Zentralisierung erscheint diesbezüglich vorteilhafter, damit einzelne Einrichtungen bei technischen Schwierigkeiten nicht alleingelassen werden. Die Bildung von Interessenvertreter*innen sowie ein allgemein stärkeres Bewusstsein für die Digitalisierung der Pflege rundet das Handlungsfeld schließlich ab.

Grundsätzlich lässt sich KI in mehreren Bereichen der Pflege einsetzen: In der Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften kann sie beim Eingeben, Speichern und Vermitteln von Daten unterstützend wirken, während die Dokumentation und Verwaltung durch KI übersichtlicher und zeitsparender gestaltet werden können. Auszubildende können ihre Kompetenzen bereits jetzt durch Simulationstraining und virtuelle Assistent*innen trainieren und verbessern, Patient*innen können durch bestimmte Features in den Austausch mit diesen gehen und durch deren Hilfe ihren Alltag gestalten und selbst die physische Pflege kann durch digitale Anwendungen erleichtert werden. Siehe dazu auch unseren Artikel Roboter in der Pflege: Skepsis bei Expert*innen.

Die Friedrich-Ebert-Stiftung verfügt über eine Übersicht zur digitalen Dividende der Pflege, in welcher die in diesem Artikel genannten Aspekte ebenfalls dargestellt und in Form zweier Publikationen weiter vertieft werden.

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Eine auf Effizienz und Niederigschwelligkeit beruhende Infrastruktur spielt insbesondere für Senior*innen sowie Menschen mit körperlichen Einschränkungen eine erhebliche Rolle. Aufgrund des im hohen Alter häufig schrumpfenden Aktivitätsradius sind das Erledigen von Besorgungen und das Nutzen der Gesundheitsversorgung für ältere Menschen zumeist mit mehr Aufwand und Anstrengungen verbunden.

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Eine umfangreiche Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) untersuchte die Verfügbar- und Erreichbarkeit von Standorten bedeutender infrastruktureller Einrichtungen in insgesamt 2.609 Stadtteilen von 53 deutschen Städten und wertete die Ergebnisse anschließend aus, um die Abdeckung der Grundversorgung in urbanen Bereichen der Bundesrepublik zu bewerten.

Für die Untersuchung wurden die Anzahl, die Verteilung und die physische Zugänglichkeit von Apotheken, Arztpraxen, Postfilialen, Lebensmittelgeschäften und Bankautomaten erfasst. Zudem unterschied man Stadtteile hinsichtlich ihrer Lage in die Kategorien „Stadtzentrum“, „Rand des Stadtzentrums“ und „Stadtrand“. Ebenso wurden die erforschten Stadtteile gemäß des durchschnittlichen Alters ihrer Bevölkerung in „alte“, „gemischte“ und „junge“ Stadtteile unterteilt, wobei zu beachten ist, dass Senior*innen ab 65 Jahren überproportional häufig am Stadtrand leben.

Zunächst ermittelten die Forscher*innen die Anzahl der Infrastrukturorte in Relation zur Bevölkerungszahl. Dabei stellte sich heraus, dass die Infrastruktur in Stadtteilen mit einer älteren Bevölkerung im Schnitt insgesamt deutlich schwächer ist als in den jüngeren. Besonders groß zeigt sich der Unterschied bei den Arztpraxen – auf 1.000 Einwohner*innen kommen durchschnittlich nur gut 1,9 Arztpraxen in älteren Stadtteilen, während es in jüngeren fast 4,8 pro 1.000 Einwohner*innen sind. Noch extremer gehen diese Werte bezogen auf Bankautomaten auseinander; diese sind in jüngeren Stadtteilen, gemessen an der Bevölkerung, fast viermal so häufig vertreten wie in den älteren.

Einwohner*innen der im Rahmen der Forschung analysierten Stadtteile wurden bezüglich der fußläufigen Erreichbarkeit der zentralen infrastrukturellen Einrichtungen und Angeboten befragt. Menschen ab 65 Jahren gaben dabei deutlich häufiger an, für den Gang zur Hausärzt*in mehr als 20 Minuten zu benötigen oder gar keine Möglichkeit zu sehen, ohne Transportmittel dorthin zu gelangen, als die jüngere Bevölkerung. Lebensmittelgeschäfte und Bankautomaten sind laut Umfrageergebnissen zwar besser erreichbar, aber auch hier treten Schwierigkeiten überwiegend beim älteren Teil der Einwohner*innen auf. Einen kurzen Fußweg von unter 10 Minuten zu Einrichtungen der Grundversorgung kann im Schnitt nur die Hälfte der über 65-jährigen bestätigen.

Aus den Ergebnissen lässt sich schließen, dass viele Senior*innen nennenswerte Nachteile hinsichtlich der Daseinsvorsorge in ihrer Stadt bzw. ihrem Stadtteil erleiden. Die ermittelten Werte zeigen Schwachstellen der altersgerechten und barrierefreien Infrastruktur auf und legen einen bestehenden Handlungsbedarf seitens der verantwortlichen Kommunen nahe.

Die für die Studie verwendete Datengrundlage wurde vom Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB, dem Bundesamt für Kartograpfie und Geodäsie (BKG) und dem Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zur Verfügung gestellt. Lesen Sie bei Interesse zur Studie gern den gesamten Forschungsbericht.

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Wenn ein Mensch im Sterben liegt, ist dies für viele Familienmitglieder und Freund*innen, aber auch für Pflegepersonal seelisch kaum auszuhalten. Zu wissen, dass der Tod unmittelbar bevorsteht, kann sowohl der sterbenden Person als auch den Angehörigen Angst machen und in eine emotionale Krise führen. Für den Umgang mit dem Verlust eines geliebten Menschen gibt es kein universelles Rezept – was jedoch fast alle Trauernde gemeinsam haben, ist der Wunsch nach Unerstützung und Trost vor, während und nach dem Todesfall.

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Unter dem Titel „Begleitung am Lebensende: Ein Ratgeber für pflegende Angehörige“ wurde nun eine Broschüre veröffentlicht, welche alle Menschen ansprechen soll, die Menschen in ihrem Sterbeprozess begleiten. Kompakt, übersichtlich und sehr sensibel informiert er über einen angemessenen Umgang mit der sterbenden Person und erklärt, wie sich Menschen in ihren letzten Lebenswochen verhalten, welche Bedürfnisse sie haben und wie ihre Versorgung entsprechend angepasst werden kann. Sie erinnert aber auch an die Selbstfürsorge und listet Tipps für die Verarbeitung des Todes auf.

Der Ratgeber wurde von der 1997 gegründeten Zentralen Anlaufstelle Hospiz (ZAH) mit Sitz in Berlin entwickelt. Wer sich in der ohnehin äußerst belastenden Situation, eine nahestehende Person zu verlieren, befindet, soll nicht allein gelassen werden und möglichst viel Entlastung in der Bewältigung der mit dem Sterbeprozess einhergehenden Aufgaben erfahren. Die ZAH bietet allen Menschen mit einem nahenden oder bereits eingetretenen Todesfall in ihrem persönlichen Umfeld ein offenes Ohr sowie wichtige Informationen rund um Palliativpflege, das Verabschieden und Trauern, aber auch damit verbundene bürokratische Hürden.

Auch die Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege beteiligte sich an der Erstellung des Ratgebers.

Den kostenlosen Ratgeber finden Sie hier zum Herunterladen. Neben einer deutschen Fassung ist dieser auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch, Türkisch und Vietnamesisch verfügbar. Außerdem existiert eine deutsche barrierefreie Version.

Darüber hinaus hat die ZAH eine umfassende Sammlung weiterer Informationen zu Pflege und Vorsorge zusammengestellt, auf die Sie ebenfalls kostenfrei zurückgreifen können.

Eine Übersicht der Hospiz- und Palliativangebote in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Seiten des Hospiz- und Palliativverbandes Schleswig-Holstein.

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